Die nächsten Wahlen finden am 14. September 2025 statt. Es sind die Kommunalwahlen. Für einige unserer Mitbürger*innen kommt die Wahl des Integrationsrates hinzu.
In der Stadt Aachen geht es um den Posten des/der Oberbürgermeister*in und um einen neu zusammengesetzten Stadtrat, der über alle bedeutsamen Themen entscheidet. Auch in den sieben Bezirksvertretungen der Stadt werden die Mehrheitsverhältnisse neu bestimmt. Und in der StädteRegion, zu der die Stadt Aachen mit einer Reihe anderer Kommunen gehört, wird der StädteRegionstag gewählt.
Bleibt schließlich der Integrationsrat, ein Gremium, das die Interessen der Menschen vertritt, die ausländische Wurzeln haben und hier in Aachen leben.
Der/die Oberbürgermeister*in wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Soweit kein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, erfolgt eine Stichwahl. Etwaige notwendige Stichwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer die Bezirksvertretung in einer kreisfreien Stadt wählen will, muss für den Rat in dem betreffenden Stadtbezirk wahlberechtigt sein.
Die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2020 finden Sie unter https://wahlen.regioit.de