Das Rathaus der Stadt Aachen in der Dämmerung. Ansicht vom Katschhof. 

Wahlen

Die nächsten Wahlen finden am 14. September 2025 statt. Es sind die Kommunalwahlen. Für einige unserer Mitbürger*innen kommt die Wahl des Integrationsrates hinzu.

In der Stadt Aachen geht es um das Amt des*der Oberbürgermeister*in und um den Stadtrat, der über alle bedeutsamen Themen entscheidet. Auch in den sieben Bezirksvertretungen der Stadt werden die Mehrheitsverhältnisse neu bestimmt. In der StädteRegion, zu der die Stadt Aachen mit einer Reihe anderer Kommunen gehört, wird der StädteRegionstag gewählt. Ebenfalls am 14. September wird der Integrationsrat gewählt. Ein Gremium, das die Interessen der Menschen vertritt, die ausländische Wurzeln haben und hier in Aachen leben.

Der*die Oberbürgermeister*in und der*die Städteregionsrät*in wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Soweit im ersten Wahlgang nicht mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht wurde, erfolgt eine Stichwahl. Etwaige notwendige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auch müssen sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Übersicht der Wahllokale

Aktuelles

Layout 1
Briefwahl und Stimmzettel


Wahlhelfer*in werden!


Grafischer Aufruf mit gelbem Hintergrund Wahlhelfer*in zu werden

Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. In unterschiedlichen Funktionen sorgen Sie gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Wahlhelfer*innen können in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.

Mehr

Bürgerbegehren

Mit einem Bürgerbegehren stellen Bürger*innen einer Kommune den Antrag, in Form eines Bürgerentscheids anstelle des Rates über eine Angelegenheit zu entscheiden.  Alle Personen, die für die Kommunalwahlen in Aachen wahlberechtigt sind, können in Aachen ein Bürgerbegehren durchführen. Kommt es zu einem Bürgerentscheid, hat die Stadt grundsätzlich alle Abstimmungsberechtigten umfassend zu informieren. Die Stadt Aachen hat hierzu die Regelung getroffen, dass alle Abstimmungsberechtigten mit der Benachrichtigung über den Tag der Abstimmung ein sogenanntes "Abstimmungsheft" erhalten.

Mehr

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

zum Serviceportal

Pressemitteilungen

Download

Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

Sprache wählen