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Unionsbürger/innen

Bürger/innen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sog. Unionsbürger/innen), die in Deutschland leben, können ebenfalls an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.

Wenn sie in Deutschland an der Wahl teilnehmen möchten, müssen sie am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten in des Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Außerdem muss man in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wahlberechtigte Unionsbürger/innen werden automatisch von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie bei einer der Europawahlen seit 1999 bereits einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben und am 42. Tag vor der Wahl (= 14. 04.2019) bei der Meldebehörde gemeldet sind. In diesem Fall erhält man spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl
(= 05.05.2019) eine Wahlbenachrichtigung.
Allerdings darf man zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sein. Nach einem Fortzug und einem erneuten Zuzug nach Deutschland muss erneut ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden.

Unionsbürger/innen, die nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen einen förmlichen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 05.05.2019) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original und in zweifacher Ausfertigung übermittelt werden. Eine Antragstellung per Telefon, Mail oder Fax ist nicht zulässig.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Auf den letzten beiden Seiten des Dokumentes befinden sich bereits Ausfüllhinweise.

Für Unionsbürger/innen, die in Aachen gemeldet sind, ist der Bereich Wahlen Aachen-Mitte der Stadt Aachen zuständig. Die Kontaktdaten lauten:

Stadt Aachen
Bereich Wahlen Aachen-Mitte
Blücherplatz 43
52068 Aachen
Tel: 0241/432-1609
Fax: 0241/432-1607
Email: wahlen@mail.aachen.de

Der FB 01/Wahlen ist zu den folgenden Öffnungszeiten erreichbar:
Mo.-Do. 08.00 Uhr – 15.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr – 13.00 Uhr


Ab dem 29.04.2019 ändern sich die Öffnungszeiten wie folgt:

Mo., Di., Do. 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
Mi. 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr – 13:00 Uhr

Unionsbürger/innen, die die Abgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, wenden sich für weitere Informationen bitte an die Auslandsvertretungen des jeweiligen Herkunfts-Mitgliedstaates.

Sofern man als Unionsbürger/in aufgrund eines Antrags zu einer vorangegangenen Europawahl ins Wählerverzeichnis der Stadt Aachen eingetragen ist, nun aber die Europaabgeordneten des eigenen Herkunftslandes wählen möchte, muss man bis zum spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl
(= 05.05.2019) schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Die Austragung gilt dann für alle folgenden Wahlen. Eine Wiedereintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz hat, ist nur auf Antrag möglich.