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Bewohnerparkzone „U“ wird seit Anfang Mai eingerichtet

Die Stadt hat mit der Einrichtung der neuen Bewohnerparkzone „U“ zwischen Körnerstraße, Hohenstaufenallee, Morillenhang und Amsterdamer Ring begonnen. Die neue Parkregelung wird zum 15. Juli 2024 eingeführt. Die neue Bewohnerparkzone „U“ kann erst jetzt eingerichtet werden, weil die Stadt zunächst ein Unternehmen finden musste, dass die benötigten Verkehrsschilder aufstellt. Zwei Ausschreibungen waren nötig, um die gewünschte Firma zu finden.

Gleiches gilt auch für die erweiterten Zonen „J1“ und „W“. Die bestehende Parkzone „J1“ wird um die Straßen Morillenhang zwischen Lütticher Straße und Im Johannistal, Im Johannistal zwischen Morillenhang und Pottenmühlenweg und Lütticher Straße zwischen Boxgraben und Körnerstraße erweitert. Und in die Parkzone „W“ werden der Barbarossaplatz, die Hohenstaufenallee halbseitig zwischen Mariabrunnstraße und Barbarossaplatz, sowie Mariabrunnstraße, Wichernstraße und Weberstraße hinzugefügt. Hier gelten die neuen Parkregeln ebenfalls ab 15. Juli.

Neue Fundamente für Parkscheinautomaten

Seit Anfang Mai werden die Fundamente für 26 neue Parkscheinautomaten in den drei Zonen eingebaut und vorerst abgesichert. Die Automaten werden ab Ende Mai montiert, werden aber erst zum Starttermin der neuen Bewohnerparkzone am 15. Juli in Betrieb genommen. Die neuen Schilder werden in den kommenden Wochen aufgestellt und bis Mitte Juli abgedeckt. Die Stadt geht davon aus, dass das Bewohnerparken ab 15. Juli den Anwohnenden die Suche nach einem freien Parkplatz erleichtert.

Wer zukünftig im Bereich der neuen Bewohnerparkzone „U“ und der erweiterten Zonen „J1“ und „W“ sein Kraftfahrzeug abstellen möchte und keinen Bewohnerparkausweis für die Zonen hat, muss montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 14 Uhr eine Gebühr in Höhe von mindestens einem Euro in die Automaten einwerfen. Dafür kann das Fahrzeug bis zu 40 Minuten geparkt werden. Für die neue Parkzone „U“ gibt es ein Tagesticket für acht Euro. In der Parkzone „W“ gilt eine Höchstparkdauer von zwei Stunden.

Berechtigte Bewohner*innen der Zonen können einen Bewohnerparkausweis für ihre Zone erhalten. Für die Ausstellung des Ausweises ist zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

Die Politik diskutiert aktuell über eine Erhöhung der Gebühren für das Bewohnerparken. Wer aktuell oder in den nächsten Wochen Bewohnerparkausweise beantragt, ist von der geplanten Gebührenerhöhung aber vorerst nicht betroffen. Diese Ausweise sind grundsätzlich ein Jahr gültig. Die erhöhten Gebühren werden also erst später fällig.

Ausweise gibt es ab 17. Juni

Die Bewohnerparkausweise können ab Montag, 17. Juni 2024, online über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragt und sofort ausgedruckt werden (serviceportal.aachen.de). Alternativ können die Bewohnerparkausweise persönlich beantragt werden: im Bürgerservice am Bahnhofplatz, Hackländerstraße 1, im Bürgerservice Katschhof, Johannes-Paul-II.-Straße 1, oder in einem der sechs Bezirksämter. Termine sind über die Internetseite www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234 zu vereinbaren.

Wichtiger Hinweis: Zurzeit können die Terminwünsche in der Regel erst in zehn Wochen erfüllt werden. Zusätzlich werden jeden Morgen ab 7.45 Uhr noch verfügbare Termine für den Tag unter www.aachen.de/terminvereinbarung  eingestellt.

www.aachen.de/bewohnerparken

Herausgegeben am 15.05.2024

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