Untere Wasserbehörde der Stadt Aachen untersagt Wasserentnahme aus Aachener Bächen
Angesichts der anhaltenden Trockenperiode und der zunehmend angespannten Situation in den Aachener Fließgewässern untersagt die untere Wasserbehörde aus den Bächen Inde, Iterbach, Haarbach (oberhalb der Herrenbergstraße), Senserbach und Wurm, Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt ab morgen, Freitag, 26. Juni, für die Entnahme von Wasser mittels mechanischer oder elektrischer Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen oder das direkte Tränken von Vieh sind weiter erlaubt.
Warum die Wasserentnahme eingeschränkt wird
Wassermangel bedroht Tier- und Pflanzenarten. Unter dem Wassermangel leidet aber auch die Selbstreinigungskraft der Bäche. Wasserentnahmen verschärfen die Situation und können dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Die meisten kleinen Bäche in den Quellgebieten sind bereits trockengefallen. Der Einsatz technischer Hilfsmittel zur Wasserentnahme führt häufig zu übermäßigen Entnahmen, die die ökologischen Funktionen der Gewässer empfindlich stören. Jetzt geht es darum, die bisher noch wasserführenden Bäche in Aachen, insbesondere den Haarbach im Oberlauf, die Inde und den Iterbach sowie den Senserbach und die Wurm vor dem Austrocknen zu bewahren. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist daher eine sparsame Verwendung des Wassers geboten und sicherzustellen.
Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung gilt bis Samstag, 31. Oktober 2026. Sie kann bei Bedarf jedoch geändert werden.
Auch bei kurzfristigen Wasserzuflüssen durch Starkregen und Gewitterzellen kann keine Entwarnung gegeben werden. Kurze und starke Regenereignisse führen nicht zu einer nachhaltigen Erhöhung der Wasserstände in den Bächen.
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