Bewohnerparkzone BU 5: Die Parkausweise gibt es ab sofort
Die neue Bewohnerparkzone BU 5 (Malmedyer Straße) zwischen Eupener Straße, Salierallee und Hein-Görgen-Straße wird zurzeit eingerichtet. Die Verkehrsschilder sind bereits aufgestellt und noch abgedeckt. Die Parkscheinautomaten werden in der kommenden Woche aufgestellt. Die Parkausweise können ab sofort beantragt werden. Die neue Parkregelung in der Parkzone BU 5 gilt von Montag, 20. Juli 2026, an.
Welche Straßen gehören zur Parkzone BU 5?
Die folgenden Straßen gehören zur Parkzone BU 5: Amyastraße (62-126 und 67-117), An der Kulprie, Erckensstraße, Eupener Straße (77-87 und 111), Hein-Görgen-Straße, Malmedyer Straße (32-130 und 43-131), Middeldorfstraße, Mühlental, Prinz-Eugen-Straße, Salierallee (4-58 und 1-93; beide Straßenseiten), Siegelallee (1-9).
Parkausweise beantragen
Berechtigte Anwohnende der Zone BU 5 können ihre Parkausweise ab sofort über das Serviceportal der Stadt Aachen online beantragen und sofort ausdrucken. Wer Rückfragen zum Onlinedienst hat, kann sich an die die Behördennummer 115 wenden.
Alternativ können Bewohnerparkausweise persönlich beantragt werden: in den Bürger*innenbüros am Bahnhofsplatz und am Katschhof sowie in einem der sechs Bezirksämter. Termine können über die Internetseite www.aachen.de/termine oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234 vereinbart werden.
Gebühr für Anwohnende
Die fällige Jahresgebühr für Bewohnerparkausweise wird seit Mai 2025 nach der Fläche berechnet, die ein Kraftfahrzeug im Straßenraum belegt, also nach Länge und Breite. Für jeden belegten Quadratmeter wird eine Gebühr von 30 Euro fällig. Hinzu kommt für den Antrag eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro. Es gibt auch die Möglichkeit, Parkausweise für drei und sechs Monate zu beantragen.
Parkgebühren für alle anderen
Alle anderen Autofahrenden müssen einen Parkschein am Automaten ziehen oder ihn über die Handy-App von Easypark buchen. Das Parken ist zu folgenden Zeiten gebührenpflichtig: montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 14 Uhr. Eine Parkgebühr in Höhe von mindestens einem Euro ist zu zahlen. Dafür kann das Fahrzeug bis zu 40 Minuten geparkt werden.
Die politischen Gremien der Stadt Aachen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Mobilitätsausschuss, haben die Bewohnerparkzone BU 5 am 30. April und am 15. Mai 2025 beschlossen.
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