Bewohnerparkzone BU5: Umsetzung wird fortgesetzt
Die Einführung der Bewohnerparkzone BU5 wird fortgesetzt. Nach Abschluss der politischen Beratungen hat Oberbürgermeister Dr. Ziemons das zuständige Fachamt gebeten, die Aktivierung der Bewohnerparkzone wie ursprünglich vorgesehen weiterzuführen. Die Umsetzung war zuvor für kurze Zeit ausgesetzt worden, um offene Fragen zur Datengrundlage und zum bisherigen Verfahren zu prüfen.
Die zuständigen politischen Gremien der Stadt Aachen hatten die Einrichtung der Bewohnerparkzone BU5 beschlossen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasste ihren Beschluss am 30. April 2025, der Mobilitätsausschuss am 15. Mai 2025. Die Verwaltung ist verpflichtet, diese Beschlüsse umzusetzen. Daher werden die bereits begonnenen Arbeiten nun fortgeführt. Oberbürgermeister Dr. Ziemons bedauert, dass die BU5 nun in Kraft gesetzt wird, obwohl das Verfahren zur Datenerhebung und die Grundlage zur Umsetzung mehr als fragwürdig erscheint. „Aufgrund dessen war es mir wichtig, noch einmal bei der Politik nachzufragen, bevor die ersten Bürger Geld bezahlen“, sagt Dr. Ziemons. Er weist aber darauf hin, dass der Beschluss zur Einrichtung der BU5 eine Option zur Evaluation enthält. „Diese werden wir gründlich vornehmen und dabei nicht nur belastbare Zahlen erheben, sondern auch den Bürgerwillen berücksichtigen.“ Dabei soll auch der Zuschnitt der BU5 überprüft und mögliche Alternativen entwickelt werden.
Hintergrund der vorübergehenden Aussetzung waren Hinweise und Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern sowie Fragen zur Datengrundlage, die dem Ratsbeschluss zugrunde lagen. Insbesondere wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Bewohnerparkzone entsprechend der geltenden Grundsätze ausreichend nachgewiesen wurden. Dies erscheint bei gründlicher Betrachtung zumindest nicht eindeutig.
Nach erneuter Absprache mit den politischen Gremien wurde deutlich, dass an dem bestehenden Beschluss festgehalten werden soll. Die Verwaltung setzt diesen Beschluss daher nun um.
Unabhängig von der Errichtung der BU5 bleibt das Parken auf dem Gehweg nach einem Beschluss aus den 1990er-Jahren verboten. Dies wurde durch eine neue Beschilderung deutlich gemacht.
Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Aktivierung sowie zu den Regelungen der Bewohnerparkzone BU5 findet man unter: https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/parken/bewohner-innenparken/
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