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Akute Brandgefahr: Stadt verbietet Grillen und offenes Feuer in öffentlichen Bereichen

Die Stadt Aachen hat wegen der akuten Brandgefahr eine Allgemeinverfügung zum Verbot von offenem Feuer auf Straßen und in Anlagen erlassen. Damit reagiert sie kurzfristig auf die aktuellen Entwicklungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. 

Das Verbot von offenem Feuer auf öffentlichen Flächen, in Parks sowie auf den ausgewiesenen Grillplätzen in den Stadtbezirken und im Stadtwald Aachen gilt für den Zeitraum ab Samstag, 15. August, bis vorerst 31. August. 

Aus der Verfügung geht unter anderem hervor, dass es auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Aachen ab sofort untersagt ist, „offenes Feuer zu entzünden oder zu unterhalten oder Grillgeräte zu benutzen. Insbesondere das Entzünden von Feuer und Grills jeglicher Art (auch auf fest installierten Grillplätzen), das Entzünden von Kerzen oder von Kohle, z. B. für Wasserpfeifen oder Ähnliches. Ebenso ist das Wegwerfen von glühenden Zigarettenstummeln, Streichhölzern oder dergleichen untersagt sowie das Entsorgen von Asche oder Tabakresten, welche ein Feuer entfachen können.“ 

Selbst kleine Flammen können bei trockenem Gras schnell außer Kontrolle geraten; eine glühende Zigarette kann trockene Vegetation, wie beispielsweise Hecken oder Bäume, sofort entzünden – besonders bei Wind. Auch sollte kein Glas in der Natur liegengelassen werden: Glasscherben können wie eine Lupe wirken und trockene Vegetation entzünden (auch wenn das seltener ist, wird es nicht ausgeschlossen). 

Das Verbot umfasst daher öffentliche Bereiche wie ausgewiesene Grillplätze, Gärten, Grünanlagen, sonstige Anpflanzungen, Kinderspielplätze, Bolz- und Sportplätze, Friedhöfe und Wasserflächen mit ihren Ufern und Böschungen. 

Darüber hinaus ist es, für den genannten Zeitraum verboten, auf den städtischen Friedhöfen Kerzen und Grablichter anzuzünden, sonstige offenen Lichtquellen zu verwenden sowie Räucherwerk abzubrennen.


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