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Olympische und paralympische Spiele an Rhein und Ruhr? Aachen entscheidet!

Soll sich die Stadt Aachen an der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele beteiligen? Der Rat der Stadt hat am Mittwoch, 28. Januar, einstimmig beschlossen: Das entscheidet die Bevölkerung mit einem Ratsbürgerentscheid.

Wie läuft der Ratsbürgerentscheid ab?
Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Brief. Alle Abstimmungsberechtigten erhalten ihre Abstimmungsbenachrichtigungen und -unterlagen zwischen dem 9. und 29. März. Ihre Stimme können sie bis zum 19. April abgeben. An diesem Tag wird das Ergebnis dann, wie in ganz Nordrhein-Westfalen, ausgezählt.

Mitentscheiden dürfen alle, die bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Das heißt: Alle EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Aachen wohnen oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. In Aachen dürfen somit rund 185.000 Menschen abstimmen.

Damit das Ergebnis gültig ist, muss eine Mindestbeteiligung erreicht werden. Da in Aachen über 100.000 Menschen leben, gilt ein sogenanntes Abstimmungsquorum von 10 Prozent. Das bedeutet: Wird eine Mehrheit für oder gegen die Bewerbung erreicht, ist die Abstimmung nur dann wirksam, wenn die Mehrheit zugleich auch mindestens 10 Prozent der Bevölkerung Aachens entspricht. Wenn eine Mehrheit erreicht und das Abstimmungsquorum erfüllt ist, ist das Ergebnis bindend.

Die Bewerbung für die olympischen und paralympischen Spiele
Unter dem Slogan „Unsere Städte. Unsere Spiele.“ bewerben sich 17 Städte an Rhein und Ruhr um die Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044. Wegen der weltweit einzigartigen Infrastruktur vor Ort soll in Aachen insbesondere der Reitsport stattfinden.

Ob die olympischen Ziele Nordrhein-Westfalens jedoch Wirklichkeit werden, können die Menschen selbst entscheiden: Alle am Konzept beteiligten Kommunen wollen Ratsbürgerentscheide durchführen, mit denen die Entscheidung vom Stadtrat an die Bevölkerung übertragen wird (§ 26 Gemeindeordnung NRW). Für ein solches Vorgehen in Aachen hat der Rat der Stadt nun, in seiner Sitzung am 28. Januar, einstimmig den Weg freigemacht.

Weitere Informationen
olympiabewerbung.nrw


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