Fußgängerzone rund um den Büchel: Beteiligungsverfahren hat begonnen
Aachen ist eine Stadt der kurzen Wege. Im Umfeld des UNESCO-Weltkulturerbes Aachener Dom ist heute schon für eine hohe Aufenthaltsqualität gesorgt. Gemütliches Schlendern, Flanieren, Verweilen sind hier problemlos möglich. Doch um die heutige Qualität weiter zu steigern, soll rund um den Büchel eine neue Fußgängerzone entstehen. Der Mobilitätsausschuss beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 10. Juli 2025, eine Beteiligung von Bürger*innen zur Idee einer Fußgängerzone rund um den Büchel zu starten.
Der Beteiligungsprozess zur geplanten Fußgängerzone rund um den Büchel begann während der Europäischen Mobilitätswoche vom 16. bis 22. September. Bis zum 13. Oktober können Einwohner*innen der Stadt Aachen ihre Ideen und Anmerkungen zur geplanten Fußgängerzone über das Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen übermitteln: https://beteiligung.nrw.de/portal/aachen/startseite
Parallel dazu sind die Pläne im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, in Aachen zu folgenden Zeiten ausgelegt: Montag bis Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr.
Die Stadt hat alle Informationen zur Fußgängerzone Büchel auf einer Webseite zusammengestellt: www.aachen.de/verkehrskonzept_buechel.
Interessierte können ihre Anregungen, Fragen und Hinweise auch per Mail an folgende Adresse verschicken: verkehrskonzept_buechel@mail.aachen.de. Oder sie werfen ihre Botschaften in den Briefkasten im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20.
Was ist bislang geplant?
Die laufenden Projekte am Büchel, darunter ein neuer Park in der Innenstadt und einige Neubauten, sowie das Haus der Neugier werten das Gebiet rund um den Büchel auf. In einer zusammenhängenden Fußgängerzone sollen Aachener*innen und Tourist*innen die Altstadt ganz neu erleben. Die Bedürfnisse von Bewohner*innen und Gewerbetreibenden im Viertel sollen bei der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Zur geplanten Fußgängerzone gehören in einem ersten Schritt die folgenden Straßen: Ursulinerstraße (Peterstraße bis Buchkremerstraße), Buchkremerstraße, Büchel, Nikolausstraße, Kleinkölnstraße und Minoritenstraße. Im Zusammenhang mit dem künftigen Haus der Neugier kommen noch die Mefferdatisstraße, die Komphausbadstraße und der Bädersteig dazu.
Das Liefern und Laden im Bereich der neuen Fußgängerzone wird für Geschäftstreibende und für Anwohner*innen weiterhin möglich sein. Im Altstadtquartier Büchel ist es an Werktagen zu folgenden Zeiten erlaubt: von 6 bis 12 Uhr und von 18.30 bis 21 Uhr.
Anlieger*innen können ihre Stellplätze in privaten Tiefgaragen und auf privaten Stellplätzen weiterhin zeitlich unbeschränkt im Schritttempo anfahren. Die öffentlichen Parkhäuser bleiben über die Zufahrten außerhalb der Fußgängerzonen erreichbar. Menschen mit dem europäischen, blauen Behindertenausweis können in der Fußgängerzone auf ausgeschilderten Behindertenparkplätzen parken.
Internet:
Fußgängerzone Büchel: www.aachen.de/verkehrskonzept_buechel
Beteiligungsportal NRW: https://beteiligung.nrw.de/portal/aachen/startseite
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