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Kommunalwahl: Briefwahl-Antrag noch bis Freitag möglich

Wer per Brief abstimmen möchte, kann einen entsprechenden Antrag noch bis Freitag, 12. September, 15 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Aachen, Blücherplatz 43, oder im Bezirksamt seines Stadtbezirkes stellen. Online kann man Briefwahlunterlagen noch bis zum 10. September beantragen.

Nur in Ausnahmefällen, wenn jemand zum Beispiel plötzlich erkrankt ist, kann der Antrag auf Briefwahl auch noch bis zum Wahlsonntag, 14. September, spätestens 15 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief mit den entsprechenden Stimmzetteln für die Kommunalwahl muss am Sonntag bis spätesten 16 Uhr beim Wahlamt oder beim Bezirksamt eingegangen sein.

Bürger*innen, die Briefwahl beantragt und keinen Wahlschein erhalten haben, werden dringend aufgefordert, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen. Wer glaubhaft versichern kann, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann bis Samstag, 13. September, spätestens 12 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholen. Danach ist eine erneute Erteilung eines Wahlscheins nicht mehr möglich. Im Wählerverzeichnis ist ein Sperrvermerk eingetragen, so dass der Wähler im Wahllokal am Wahlsonntag nicht wählen kann.

Die steigende Tendenz bei der Briefwahl setzt sich weiter fort. Bis Dienstagmittag, 9. September, sind bereits über 51.000 Briefwahlunterlagen versandt worden. Bei der letzten Kommunalwahl 2020 hatten in Aachen insgesamt 51.500 Menschen per Briefwahl abgestimmt. Da in diesem Jahr weniger Menschen wahlberechtigt sind, wollen prozentual jetzt schon mehr Wähler*innen per Brief abstimmen, als bei der Kommunalwahl 2020. 

Alle Infos zur Wahl gibt es wie immer auch im Internet unter www.aachen.de/wahlen.

Sprech- und Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahl-Wochenende

Freitag, 12. September                                     8 bis 15 Uhr

Samstag, 13. September                                  8 bis 12 Uhr (nach telefonischer Terminvereinbarung, bei glaubhafter Versicherung, dass Wahlschein nicht zugegangen ist)

Wahlsonntag, 14. September                           8 bis 15 Uhr

 

Zur Wahl gehen ist grundsätzlich auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Zur Urnenwahl am Sonntag sollte man die Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Gewählt werden kann grundsätzlich auch ohne die Wahlbenachrichtigung. Dann muss man sich in seinem Wahllokal durch Personalausweis oder Reisepass legitimieren. 

Bei Fragen zum Thema Kommunalwahl helfen die Kolleg*innen im Bereich Wahlen Aachen-Mitte, Gebäude Blücherplatz 43 in Aachen (Telefon 432-1600, Fax 432-1607, Mail wahlen@mail.aachen.de) und bei allen Bezirksämtern gerne weiter.


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