Pressemitteilungen

Halloween: ereignisreiche Nacht für das Ordnungsamt

Die Kolleg*innen des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung blicken auf eine ereignisreiche Halloweennacht zurück. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) sowie unterstützend auch Kräfte des Vollzugs- und Ermittlungsdienstes waren bis in die frühen Morgenstunden im Stadtgebiet unterwegs. Die Straßen und Plätze in der Stadt, insbesondere die Pontstraße, waren gut gefüllt und die Außengastronomien aufgrund des milden Wetters ungewöhnlich gut besetzt. 

Die Kolleg*innen führten neben Kontrollen im Rahmen der Aachener Straßenverordnung unter anderem vermehrt Jugendschutzkontrollen, Nichtraucherschutzkontrollen sowie Kontrollen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz durch. Darüber hinaus kontrollierten sie zusätzlich, anlassbezogen und aufgrund von Meldungen über die Hotline des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung, Gewerbe. Dabei stellten die Kolleg*innen Alkohol, Zigaretten und Vapes im Rahmen der Jugendschutzkontrollen sicher. Eine Vielzahl von Ruhestörungen, Alkohol- und Tabakkonsum auf Spielplätzen oder auch der Konsum von Cannabis mussten im Rahmen von ordnungsbehördlichen Maßnahmen geahndet werden. Im Rahmen der Gewerbekontrollen stellte der OSD in einem Betrieb illegale Glücksspielgeräte sowie baurechtliche Verstöße und den Besitz von Drogen fest. Hier zogen die Kolleg*innen die Polizei für die weitere Bearbeitung hinzu. Darüberhinaus ahndeten die Kolleg*innen erneut viele Verstöße gegen das Ladenöffnungsgesetz und Verstöße gegen die von der Stadt Aachen erteilten Sondernutzungen für Gewerbebetriebe. 

Zu späterer Stunde wurde der OSD im Zuge einer Ruhestörung zu einer vermeintlich privaten Feierlichkeit gerufen. Vor Ort stellte sich die Situation allerdings als gewerbliche Veranstaltung mit über 300 Gästen dar. Die Veranstalter verfügten nicht über die notwendigen Genehmigungen. Die Kolleg*innen des OSD hatten aufgrund der Anzahl der Personen vor Ort erhebliche Bedenken im Bezug auf die Sicherheit, sodass sie die Veranstaltung unter Beteiligung nahezu aller im Dienst befindlichen Kräfte und trotz erheblichen Widerspruchs der Veranstalter auflösten. Aufgrund der fehlenden Genehmigung müssen die Veranstalter im Nachgang mit einem ordnungsbehördlichen Verfahren rechnen. Gegen einen Gast der Veranstaltung wird die Stadt Aachen Strafanzeige wegen Widerstands gegen die eingesetzten Ordnungskräfte erstatten.


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