Rat beschließt Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Mit großer Mehrheit hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. Juli, eine aktualisierte Fassung der Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Die neue Regelung sieht eine Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen und gleichzeitig eine Erhöhung des Steuersatzes auf sogenannte Geldspielgewinngeräte vor. Zuvor hatte der Finanzausschuss dem Rat die Annahme der Neufassung empfohlen.
Entlastung für Diskotheken und Clubs
Die Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen entlastet Diskotheken, Clubs und gewerbliche Veranstalter von Tanzpartys und unterstützt gleichzeitig das Clubleben in Aachen. Mit dem Verzicht auf die Erhebung der Steuer folgt die Stadt Aachen dem Vorbild vieler Großstädte in NRW.
Angebote mit Suchtpotential eindämmen
Mit dem Beschluss der Neufassung erhöht sich gleichzeitig der Steuersatz auf Geldspielgewinngeräte, also auf Glücksspielautomaten, von fünf auf 6,5 Prozent des Spieleinsatzes. Seit Inkrafttreten der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen 2006 wurde der Steuersatz nicht erhöht. Ziel der aktuellen Anpassung ist es, das Angebot und die Attraktivität von Automatenglücksspielen zu verringern und damit auch zur Suchtprävention beizutragen. Die zusätzlichen Einnahmen durch den erhöhten Steuersatz kompensieren den Wegfall der bisherigen Steuer auf Tanzveranstaltungen.
Die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Weitere Informationen zu den kommunalpolitischen Sitzungen und Beschlüssen sind im Ratsinformationssystem unter ratsinfo.aachen.de/public/ zu finden.
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