Integrationsratswahl 2025: Wahlbenachrichtigung
Am 14. September 2025 findet parallel zu der Kommunalwahl auch die Integrationsratswahl statt. Es handelt sich dabei um eine eigenständige Wahl mit einem separaten Wahlberechtigtenverzeichnis. Allen wahlberechtigten Aachener*innen soll bis zum 24. August eine gelbe Wahlbenachrichtigung zugestellt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält und die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllt, hat bis zum 2. September die Möglichkeit sich in das Wahlberechtigtenverzeichnis eintragen zu lassen. Dazu kann man das Wahlamt unter 0241 432-1600 oder wahlen@mail.aachen.de kontaktieren.
Wahlberechtigt sind Menschen mit internationalem Hintergrund. Dazu zählen Personen, die nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, eingebürgert wurden oder die Kinder von ausländischen Eltern sind und durch Geburt Deutsche geworden sind. Weiterhin muss das 16. Lebensjahr vollendet sein und ein rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland vorliegen, davon seit mindestens dem 29. August 2025 in der Stadt Aachen gemeldet sein.
Der Integrationsrat setzt sich für die Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte ein. Mit der Arbeit des Integrationsrates soll Toleranz und Respekt auf allen Ebenen des Lebens gefördert werden, dazu zählen unter anderem die Arbeit, Bildung, soziale & kulturelle Teilhabe. Das Gremium besteht aus 21 Mitgliedern, 14 gewählten Vertreter*innen und sieben Ratsmitgliedern.
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