Öffentliche Ordnung
Wir sind für Sie da

Gemeinsame Anlauftstelle
Die gemeinsame Anlaufstelle im engen Schulterschluss von Ordnungsamt und Polizei Aachen als deutliches Zeichen für mehr Sicherheit und Ordnung für Aachener*innen. Montags bis samstags, in der Zeit von 7 bis 21 Uhr können sich Bürger*innen von der klassischen Anzeigenerstattung, über die Erteilung von Auskünften bis hin zur Nutzung des Fundbüros und vielem mehr an die Kolleg*innen vor Ort wenden.
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Fundbüro
Sie haben etwas gefunden? Etwas verloren? Dann sind Sie bei den Kolleg*innen des Fundbüros genau richtig. Hier werden Fundsachen entgegengenommen, aufbewahrt und an die Eigentümer*innen herausgegeben.
Sicherheit im Straßenverkehr

Verkehrssicherheit
Die Stadt kümmert sich um ein sicheres und verständnisvolles Miteinander im Straßenverkehr. Der Aktionsplan Verkehrssicherheit, die Kampagne FahrRad in Aachen auch Tempokontrollen helfen dabei.

Parken
Das Parken in Aachen gestaltet sich vielseitig. Es gibt eine ganze Reihe von Parkhäusern, Park+Ride-Plätze und viele Parkzonen für Bewohner*innen. Wichtige Informationen zum Parken gibt es auf den folgenden Seiten.

Geschwindigkeitskontrollen
Zu hohe Geschwindigkeit verursachen oft Unfälle auf Aachens Straßen. Deshalb kontrolliert der Fachbereich Sicherheit und Ordnung diese regelmäßig mit mobilen Messgeräten an besonderen Gefahrenstellen. Sie beobachten häufig Fahrzeuge, die zu schnell fahren? Dann wenden Sie sich gern an die Kolleg*innen und regen Sie eine Geschwindigkeitskontrolle an.
Großveranstaltungen

Aachen bietet ein vielfältiges Freizeitangebot: Großveranstaltungen, Konzerte, Straßenfeste, Märkte, Radrennen oder Läufe – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Damit alles reibungslos abläuft, muss jede Veranstaltung sorgfältig geplant und vom Amt für Sicherheit und Ordnung genehmigt werden. Hier helfen die Teams weiter, stehen als kompetente Ansprechpartner*innen zur Verfügung und begleiten durch das Genehmigungsverfahren. Denn die Sicherheit von Veranstalter*innen, Teilnehmer*innen und Besucher*innen muss gewährleistet sein. Je nach Art, Ort und Größe der Veranstaltung müssen unterschiedliche Anträge gestellt werden. Für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen wie Straßenfeste, Märkte, Umzüge oder Radrennen ist eine Genehmigung erforderlich.