Masterplan

Im Februar 2023 beauftragte die Stadt Aachen das niederländische Büro Karres en Brands (Hilversum) in Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro für Verkehrs-, Stadt- und Umweltplanung PGT (Hannover) mit der Erarbeitung des Masterplans. Der Masterplan führte in einem integrierten Ansatz für das Nutzungskonzept „Sport“ und die ergänzenden Nutzungen alle städtebaulichen, mobilitäts- und verkehrsfachlichen sowie freiraumplanerischen Grundlagen zusammen und gab eine räumliche Antwort auf die inhaltliche Vision.

Auch bereits vorliegende Vorplanungen und Teilprojekte wurden in diesen Prozess integriert. Hierbei wurde der aktiven Mitwirkung der Akteure des Sports eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Dazu gehörten die im Sportpark Soers ansässigen Vereine ebenso wie die gesamtstädtische Sportperspektive. Unter dem priorisierten Ziel der Entwicklung eines „Sportparks für Alle“ eröffnete der Masterplanprozess darüber hinaus im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger*innen.

Der Masterplan wurde in zwei Stufen erarbeitet. Im Zentrum des Planungsprozesses standen themenbezogene Fachworkshops unter Beteiligung verschiedener relevanter Akteure. Eine erste breit angelegte Veranstaltung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Juni 2023 statt, eine zweite im vierten Quartal 2023. Das städtebauliche Grobkonzept (Stufe 1) wurde bis Sommer 2023 entwickelt und in die politische Beratung eingebracht. Darauf aufbauend erfolgte die detaillierte Ausarbeitung des Masterplans (Stufe 2) bis zum ersten Quartal 2024. Die für die Entwicklung des Sportparks Soers erforderlichen Bauleitplanverfahren konnten gegebenenfalls bereits nach Beschlussfassung des Grobkonzepts eingeleitet werden.

Personen planen und reden über eine Karte
© Stadt Aachen

Der Masterplanprozess umfasste in Stufe 1 (Städtebauliches Grobkonzept) insbesondere folgende Punkte:

  • Räumlich-bauliches Grobkonzept, bestehend aus zwei Alternativen (Varianten) für die Teilräume bzw. Standortentwicklungen „Polizeipräsidium | Albert-Vahle-Halle | Eissporthalle“, insbesondere im Hinblick auf die mögliche Realisierung der neuen Multifunktionssporthalle und der neuen Reithalle.
  • Aussagen zum Freiraumkonzept mit Darstellung der Freiflächen, Grünflächen und Raumfolgen im Plangebiet sowie der übergeordneten Grünbezüge, Vorschläge für eine Durchwegung inklusive Rundlaufstrecke sowie Vorschläge für Sport- und Freizeitangebote im öffentlichen Raum.
  • Aussagen zum Nutzungskonzept aufbauend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse, Vorschläge für ergänzende öffentlich zugängliche Freizeitangebote sowie die Prüfung von Ansiedlungsmöglichkeiten für sportnahe Gewerbe bzw. sportaffine Unternehmen aus Wissenschaft und Forschung.
  • Aussagen zum Erschließungskonzept und zur Verkehrsentwicklung (grundsätzliche Machbarkeit).
  • Aussagen zur Lärmentwicklung.
  • Analyse der Rahmenbedingungen für Großveranstaltungen.

Die erarbeiteten Ergebnisse aus Stufe 1 wurden in einem Zwischenbericht (PDF) anschaulich zusammengefasst. Dieser bildet die Inhaltliche Basis für Stufe 2.


Der Masterplanprozess umfasste in Stufe 2 (Detailausarbeitung des Masterplans) insbesondere folgende Punkte:

  • Städtebauliches Gesamtkonzept mit folgenden Inhalten:
    > Räumlich-bauliches Konzept
    > Freiraumkonzept
    > Umwelt- und Energiekonzept
    > Nutzungskonzept
  • Konkretisierung der Teilräume bzw. Standortentwicklungen "Polizeipräsidium | Albert-Vahle-Halle | Eissporthalle" – Definition der Standorte der neuen Multifunktionssporthalle und der neuen Reithalle
  • Fortschreibung des Verkehrskonzepts: Erschließungs-, Mobilitäts- und Stellplatzkonzept
  • Masterplan im Maßstab 1:1000 mit Abschlussbericht und Visualisierung
  • Maßnahmenkonzept inklsuive eines Zeit- und Prozessplans


Standortentwicklungen und Teilräume
Schon zu Beginn des Masterplanprozesses ließen sich Teilräume identifizieren, die einer detaillierten Betrachtung bedurften. Diese unterschieden sich hinsichtlich ihrer planerisch-baulichen Aufgabenstellung (Abbruch, Neuordnung, Revitalisierung, Zwischennutzung und Nachnutzung, Sanierung und Aufwertung etc.), ihrer Lage und ihrer Eigentumsverhältnisse. Aus diesem komplexen Zusammenhang und den unterschiedlichen Funktionen ergaben sich unterschiedliche zeitliche Taktungen bei der Umsetzung der Teilprozesse der Masterplanung.

Zunächst wurden drei Teilräume identifiziert: die Standortentwicklung Polizeipräsidium, die Standortentwicklung Albert-Vahle-Halle und die Standortentwicklung Eissporthalle. Die Liste der Teilräume wurde im Zuge der Erarbeitung des städtebaulichen Grobkonzepts ergänzt und weiter konkretisiert.

Freiraum
Ein Ziel des Masterplans war die Erarbeitung eines Freiraumkonzepts als Grundlage für die weitere Freianlagenplanung auf dem gesamten Areal des Sportparks Soers. Gemeinsam mit den Aspekten der Schwammstadt und der Klimaanpassung erhielt in den konzeptionellen Überlegungen zum Frei- und Grünraum die Förderung der Biodiversität besondere Aufmerksamkeit. Neben öffentlichen Freizeitsportangeboten (Urban Sports, Streetball, Bolzplatz etc.) sollten Freiflächen mit Aufenthaltsqualität (Sitzmöglichkeiten, Verschattung) sowie gegebenenfalls offene Wasserflächen entstehen.

Die Stärkung der Durchwegung und Anbindung des Sportparks Soers für den Fuß- und Radverkehr war dabei essenziell für die Freiraumnutzung und die Attraktivität des öffentlichen Raums. Das lokale Fuß- und Radwegenetz (Anbindung an den Landschaftsraum Soers, an den Weißen Weg, Durchlässigkeit des Sportparks in Ost-West-Richtung, Anbindung an das südlich gelegene Quartier am Würselener Wall) wurde im Kontext der Freianlagenplanung betrachtet. Der Bereich am Soerser Weg im Übergang zum Landschaftsraum Soers (Landschaftsschutzgebiet) erforderte darüber hinaus einen besonders sensiblen Umgang mit diesem Naherholungs- und Naturraum.


Teilprojekte
Zu den gesetzten Teilprojekten zählten der Abbruch des Polizeipräsidiums, der Neubau einer Multifunktionssporthalle und einer Reithalle sowie die Neuanlage einer öffentlichen Rundlaufstrecke. Bereits laufende Sportvorhaben ergänzten die Masterplanung und wurden nahtlos in diese integriert. Hierzu zählten etwa die Neuerrichtung einer kleinen Trainingshalle auf dem Areal des PTSV Aachen oder die Neuanlage eines Trainingsplatzes der Alemannia Aachen im Bereich des nicht mehr leistungsfähigen Ascheplatzes am Soerser Weg.


Abbruch des Polizeipräsidiums
Das Areal des Polizeipräsidiums umfasste eine Fläche von insgesamt rund 33.500 Quadratmetern, wovon etwa 7.600 Quadratmeter überbaut waren. Das Gelände war insgesamt zu 75 Prozent versiegelt. Wesentlich für die Abbruchplanung waren einerseits die örtlichen Rahmenbedingungen und andererseits die gesetzlichen Grundlagen zu Vergabe, Arbeitsschutz und Immissionsschutz, zum Abfall- und Chemikalienrecht sowie zum Bau- und Ordnungsrecht. Entsprechend der vorliegenden Untersuchung waren zahlreiche Baumaterialien mit Asbest belastet. Weitere Schadstoffbelastungen konnten nicht ausgeschlossen werden.
Die Stadt Aachen ging seinerzeit davon aus, dass mit den Abbrucharbeiten nach Abschluss der Genehmigungs- und Ausführungsplanung frühestens im Sommer 2024 begonnen werden könne. Bei optimalem Verlauf sollten die Abbrucharbeiten im Winter 2025 abgeschlossen werden. Die Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums wurden damals zu verschiedenen Zwecken, hauptsächlich als Lagerflächen, zwischengenutzt. Das städtische Gebäudemanagement hatte darüber hinaus das nicht schadstoffbelastete Gebäude der früheren technischen Dienste zu einer Wohnunterkunft umgebaut. Unter Federführung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen wurde dort seit dem ersten Quartal 2023 für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten Wohnraum für Geflüchtete angeboten. Diese Zwischennutzung stand nicht in zeitlicher Konkurrenz zu den geplanten Abbrucharbeiten und sollte rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen wieder beendet werden.

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