Östliche Innenstadt
Gemeinsam die östliche Innenstadt weiterentwickeln
Mit dem „Strategieplan Transformation östliche Innenstadt“ hat der Rat der Stadt Aachen bereits am 09.07.2025 zentrale Projekte und Entwicklungsschwerpunkte für die zukünftige Gestaltung der östlichen Innenstadt beschlossen. Zu den drei städtischen Schlüsselprojekten in diesem Bereich der Innenstadt gehören:
- Altstadtquartier Büchel
- „Haus der Neugier“ & Umfeld
- Bushof & Umfeld

Entwicklungsstrategie
Die Stadt Aachen arbeitet daran, den Bereich der östlichen Innenstadt aktiv weiterzuentwickeln.
Leerstände, verändertes Einkaufsverhalten sowie neue Anforderungen an Klima, Energie und Mobilität stellen das Quartier vor große Herausforderungen. Der Strategieplan stellt neben den drei städtischen Schlüsselprojekten weitere wichtige Stadtbausteine dar, die für die Entwicklung der östlichen Innenstadt von großer Bedeutung sind:
- ehemaliges Wehmeyer-Areal,
- Baublock Adalbertstraße/Stiftstraße,
- „Passagenblock“.
Wie können Sie sich als Immobilieneigentümer*innen und Gewerbetreibende aktiv am Prozess beteiligen?
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die östliche Innenstadt stärken und neue Perspektiven für Ihre Immobilie schaffen. Dafür hat die Stadt Aachen in den vergangenen Jahren wichtige Grundlagen geschaffen, um neue Investitionen zu erleichtern und neue Nutzungen zu begünstigen.
Wie Sie als Immobilieneigentümer*innen gezielt Unterstützung erhalten können finden Sie unter weiterführenden Informationen und FAQs.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Der Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) ab 2026 für die östliche Innenstadt beauftragt. Das ISEK bildet die Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Quartiers und die Einwerbung von Städtebaufördermitteln.
Maßnahmen-Schwerpunkte des Integrierten Konzepts ab 2026 liegen auf
- der Aufwertung öffentlicher Räume (z. B. rund um das „Haus der Neugier“ und den Straßenraum „Bahkauv-Brunnen“ am Büchel, sogenannte Kernmaßnahmen),
- Beratungsangeboten für Eigentümer*innen sowie Öffentlichkeitsarbeit
- Unterstützung bei neuen Nutzungen, Sanierungen und Förderfragen.
Ein zentrales Akteursmanagement soll Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Förderinstrumente bündeln.
Das ISEK konkretisiert die Entwicklungsstrategie für die östliche Innenstadt und ermöglicht es, Maßnahmen gezielt zu bündeln und umzusetzen.
Der räumliche Zuschnitt des Sanierungsgebiets „Altstadtquartier Büchel“ besteht unabhängig davon weiter. Im weiteren Verlauf der Erarbeitung des ISEK kann das Gebiet und die Maßnahmen angepasst werden.

Weiterführende Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wie kann ich mich als Eigentümer*in in der östlichen Innenstadt beraten lassen?
Individuelle Bauberatung
In unserem BauService, der planungsrechtlichen Beratung der Stadt Aachen und dem Infopoint Bauaufsicht, Ihre zentrale Anlaufstelle bei der Bauaufsicht Stadt, erhalten Sie Unterstützung, Anträge und Informationen zu verschiedenen Fragestellungen, unter anderem zu:- Sie planen eine Modernisierung, Umnutzung oder einen Verkauf Ihrer Immobilie?
- Sie haben ein Lokal, das sich nicht vermieten lässt?
- Sie suchen ein Lokal zur Anmietung?
- Sie haben Fragen zu Umbauoptionen und Verfahrenswegen?
Förderung & Finanzierung
Sie möchten sich über Städtebauförderung, Landesprogramme oder steuerliche Fördermöglichkeiten informieren? Wir unterstützen Sie dabei, passende Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben zu finden:- Städtebauförderung des Landes NRW inkl. FAQs
- Hof- und Fassadenprogramm
- ↗Steuervergünstigungen durch Modernisierungsvereinbarungen
Wir laden Sie ein, frühzeitig auf uns zu zukommen, damit wir Sie bestmöglich zu den Entwicklungsmöglichkeiten Ihrer Immobilie beraten können.Lohnt sich eine Umnutzung meines Gebäudes?
Eine Umnutzung kann neue Perspektiven eröffnen – insbesondere bei leerstehenden, untergenutzen oder nicht mehr marktgängigen Nutzungen.
Die Stadt Aachen unterstützt Sie mit:- individueller Beratung
- Einschätzung von Entwicklungspotenzialen
- Hinweisen zu Fördermöglichkeiten
Für Fragen rund um die energetische und nachhaltige Sanierung Ihrer Immobilien steht Ihnen der gemeinnützige Verein altbauplus e.V. zur Verfügung.Gibt es Unterstützung bei Leerstand oder Erdgeschossnutzungen?
Für leerstehende Ladenlokale oder Gewerbeflächen gibt es verschiedene Ansätze:
- Beratung zu alternativen Nutzungen
- Vermittlung von Kontakten und Netzwerken
- Unterstützung durch Förderprogramme
Ziel ist es, langfristig tragfähige und zukunftsfähige Nutzungen für Ihre Immobilie zu entwickeln.
Weitere Informationen zur Vermietung Ihrer Gewerbeeinheit / Ihres Ladenlokals oder die Suche nach einem geeigneten Standort finden Sie unter Citymanagement der Stadt Aachen.Welche Rolle spielt ein Stadtumbaugebiet für mein Eigentum?
Das Stadtumbaugebiet schafft einen Rahmen für:
- gezielte Förderung
- Beratungsangebote
- freiwillige Kooperationen mit der Stadt
Ein Stadtumbaugebiet dient dazu, die Entwicklung der östlichen Innenstadt gemeinsam mit Ihnen aktiv zu gestalten.
Städtebauförderung und rechtlicher Hintergrund
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) östliche Innenstadt (ab 2026):
Das ISEK bündelt die Entwicklung der östlichen Innenstadt und des Altstadtquartiers Büchel.
Ein ISEK:
- definiert langfristige Ziele
- schafft Planungssicherheit
- ist Grundlage für Fördermittel
Die ehemaligen Untersuchungsgebiete „östliche Innenstadt“ und „Altstadtquartier Büchel“ wurden mit Ratsbeschluss am 15.07.2026 gemeinsam in einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit dem Titel: „Altstadtquartier Büchel mit Umfeld Haus der Neugier“ zusammengeführt (s. Entscheidungsvorlage FB 61/0050/WP19).
Das ISEK baut auf den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen (VU) beider Gebiete auf. Es bündelt die zentralen Erkenntnisse und legt darauf aufbauend langfristige Entwicklungsziele für das Gesamtgebiet fest. Damit schafft es eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Planung und gibt sowohl der Stadt als auch Ihnen als private Eigentümer*innen Orientierung und Planungssicherheit.
Gleichzeitig ist das ISEK die Voraussetzung, um Fördermittel aus der Städtebauförderung von Bund und Land zu beantragen. Auf dieser Basis sollen ab Herbst 2027 konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.
Stadtumbaugebiet „Östliche Innenstadt“ nach § 171b Baugesetzbuch (ab 2026):
Ein Stadtumbaugebiet bietet einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen, um Stadtentwicklungen gezielt zu unterstützen. Innerhalb eines Stadtumbaugebiets kann die Stadt unter anderem:
- Fördermittel für konkrete Maßnahmen beantragen
- mit Eigentümer*innen individuelle Vereinbarungen treffen
- Beratungs- und Förderangebote bereitstellen
- bei Bedarf weitere städtebauliche Instrumente einsetzen
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für Ihre Immobilie erarbeiten und Sie bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen unterstützen.Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 09.07.2025 und der Empfehlungen der vorbereitenden Untersuchungen hat der Rat der Stadt Aachen am 15.07.2026 die Festlegung des Stadtumbaugebiets „Östliche Innenstadt“ beschlossen (s. Entscheidungsvorlage FB 60/0012/WP19).
Dieses umfasst den bereits untersuchten Bereich der VU und bildet zusammen mit einem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) die Grundlage für die weitere Entwicklung und Förderung des Gebiets.
Vorbereitende Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch (2021-2025):
Mit Beschluss vom 04.11.2021 wurden für die östliche Innenstadt sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt. Sie sollten klären, wo Handlungsbedarf besteht und welche Instrumente geeignet sind, um die Entwicklung des Stadtteils zu unterstützen. Die Untersuchungen wurden mit externer fachlicher Begleitung erarbeitet und im Juli 2025 abgeschlossen. Der Abschlussbericht wurde am 30.08.2025 veröffentlicht.
Während der Untersuchungen wurden Sie, die Eigentümer*innen, Gewerbetreibende und die Öffentlichkeit auf unterschiedliche Weise beteiligt.
Ziele der Untersuchung war u.a. die:
- Ermittlung von Handlungsbedarfen
- Entwicklung von Perspektiven
- Prüfung geeigneter Instrumente
Aus der VU östliche Innenstadt abgeleitete und durch den Rat beschlossene „Entwicklungsziele“ gelten nach Abschluss der VU weiterhin für das Gebiet.Der Abschlussbericht empfiehlt die festgestellten Missstände durch ein „Stadtumbaugebiet“ zu beheben und zeitgleich vorrangig auf die kooperative Umsetzung und Aktivierung privater Akteur*innen zu setzen.
Flankierende Analysen: Baublockuntersuchung (2024-2025):
Ergänzend hat die Stadt zwischen 2024-2025 für ausgewählte Baublöcke in der östlichen Innenstadt vertiefende Analysen durch das Planungsbüro raumwerk aus Frankfurt beauftragt. Ziel war es, gemeinsam mit interessierten Immobilieneigentümer*innen Entwicklungsmöglichkeiten für private Gebäude zu betrachten – etwa zu Modernisierung, Instandhaltung, Umnutzung oder energetischer Sanierung.
Die im Planungsausschuss im Mai 2025 vorgestellten Ergebnisse der Baublockuntersuchung dienen als fachliche Grundlage für eine klimabewusste, vielfältige und partizipative Weiterentwicklung privater Stadtbausteine in der östlichen Innenstadt.
Wie geht es weiter?
Mit der Bewilligung von Städtebaufördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen – voraussichtlich ab Mitte 2027 – können die geplanten Maßnahmen des ISEK für die östliche Innenstadt und das (südliche) Altstadtquartier Büchel schrittweise umgesetzt werden. Neben der Aufwertung der öffentlichen Räume rund um das „Haus der Neugier“ und den „Bahkauv-Brunnen“, sind insbesondere Angebote zur Beratung und Unterstützung von Ihnen als Immobilieneigentümer*innen und Gewerbetreibenden vorgesehen.