
Blick auf Bahkauv, "oberen" Büchel, Nikolausstraße und "unteren" Büchel mit der Zwischennutzung
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Abriss des Parkhauses am Büchel und der Planung der Nachfolgenutzung sind die Möglichkeiten gestiegen, diesen Teil der Altstadt zwischen Peterstraße und Seilgraben für den Fußverkehr aufzuwerten. Im Juli 2025 haben die politischen Gremien die Verwaltung beauftragt, eine Bürger*innenbeteiligung durchzuführen, um die Einführung einer Fußgängerzone für die Straßen in diesem Quartier zu beraten, die bisher keine Fußgängerzonen sind.
Zwischen dem 16. September und 13. Oktober können Einwohner*innen der Stadt Aachen auf Beteiligung.NRW ihre Ideen und Anmerkungen an die Stadt richten. Parallel dazu werden die Pläne im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen offengelegt. Sie können Ihre Anregungen, Fragen und Hinweise auch per Mail an verkehrskonzept_buechel@mail.aachen.de richten.
Karte
Ausgangslage / Bestand
Das Altstadtquartier Büchel liegt innerhalb des Grabenringes und kann im Bestand vom motorisierten Individualverkehr (MIV) regulär nur über die Ursulinerstraße angefahren und über die Minoritenstraße verlassen werden. Zusätzlich kann der Lieferverkehr zu bestimmten Uhrzeiten über die Ursulinerstraße (aus Richtung Münsterplatz), den Markt, den Bädersteig, die Großkölnstraße (vom Seilgraben) einfahren bzw. Lieferverkehr über die Ursulinerstraße (in Richtung Münsterplatz), den Markt, den Bädersteig, die Großkölnstraße (beide Richtungen) ausfahren. Das Befahren der Antoniusstraße ist nur für Anliegerverkehr aus Richtung der Nikolausstraße freigegeben.
Rahmenbedingungen für eine mögliche Umgestaltung
Für die gesamte Innenstadt ist 2023 das Konzept „Innenstadtmobilität für morgen“ beschlossen worden. Dies sieht eine Stärkung des Umweltverbundes und eine Reduzierung des Autoverkehrs auf den notwendigen Quell- und Zielverkehr vor.
Aufgrund der zentralen Altstadtlage, zur Aufwertung des Viertels und um die stadträumlichen Qualitäten bestmöglich zu nutzen, wird eine möglichst geringe Belastung des Altstadtquartiers Büchel durch Kfz-Verkehre angestrebt. Dabei soll die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Anwohnenden und Gewerbetreibenden/Beherbergungsbetrieb, für den Liefer- und Ladeverkehr wie auch für quartiersbezogene Besuchsverkehre gewährleistet bleiben. Ebenso sind die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Die fußläufige Anbindung für Kund*innen, die mit dem Auto anreisen, wird insbesondere durch die umliegenden Parkhäuser (Rathaus, Seilgraben, Couvenstraße und Adalbertstraße) gewährleistet.
Durch die unmittelbar angrenzende Lage zum Bushof und Elisenbrunnen ist bereits eine ausgezeichnete ÖPNV-Anbindung vorhanden. Für den Radverkehr bestehen wenige Netzlücken, die im zukünftigen Konzept beseitigt werden sollen.
Planungsvorschlag
Aus einer Verkehrsuntersuchung und einem Gutachten für mögliche Verkehrsführungen hat sich die Variante „Fußgängerzone“ als zielführendster Ansatz zur weiteren Diskussion ergeben. Bei der Einrichtung einer durchgehenden Fußgängerzone ist zu erwarten, dass sich Durchgangsverkehre und kurze Aufenthalte deutlich, um ca. fünfzig bis sechzig Prozent, reduzieren.
Zur Einrichtung einer Fußgängerzone wären (in einem ersten Schritt) keine baulichen Maßnahmen notwendig. Sie könnte zunächst mittels Beschilderung eingerichtet werden. Verschiedene Straßenräume wie die Kleinkölnstraße, Ursulinerstraße, Teile der Nikolausstraße oder oberer Büchel sind bereits heute in einem baulichen Zustand, der auch als Fußgängerzone verstanden werden könnte. Für den unteren Büchel erfolgt (und später auch für Teile der Antoniusstraße) im Kontext der städtebaulichen Entwicklung ein entsprechender Ausbau, die Mefferdatisstraße wird schließlich im Zusammenhang mit dem Haus der Neugier umgestaltet. Insbesondere in der Buchkremerstraße wäre eine Umgestaltung in Folgejahren einzuplanen.
Bürger*innenbeteiligung
Zwischen dem 16. September und 13. Oktober können Einwohner*innen der Stadt Aachen auf Beteiligung.NRW ihre Ideen und Anmerkungen an die Stadt richten. Parallel dazu werden die Pläne im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen offengelegt. Sie können Ihre Anregungen, Fragen und Hinweise auch per Mail an verkehrskonzept_buechel@mail.aachen.de richten.
Zeitplan bzw. Meilensteine
- 2018: Ratsantrag "Fußgängerzonen-Lücke in der Altstadt schließen"
- 2021: Abriss Parkhaus Büchel
- 2022: Start der Zwischennutzung am Büchel (Webseite zur Entwicklung am Büchel)
- 2023: Grundsatzbeschluss „Innenstadtmobilität für morgen“
- 2024: Beauftragung Verkehrsgutachten Umfeld Büchel mit vier Varianten der Verkehrsführung
- 10. Juli 2025:
- Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrserschließung des Altstadtquartier Büchel zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung auf Grundlage des Konzeptes „Fußgängerzone“. (s. ALLRIS - Vorlage)
- Hierzu Berichterstattung
- WDR Lokalzeit aus Aachen | 10.07.2025 - hier anschauen
- Das Altstadtquartier Büchel in Aachen soll zur Fußgängerzone werden. | Aachener Zeitung
Weitere Schritte
- Vrstl. 1. Halbjahr 2026: Erstellung der Vorlage und Beschluss zur Einrichtung einer Fußgängerzone
- Vrstl. 2. Halbjahr 2026: Umwidmung der betroffenen Straßen, Beschilderung der Fußgängerzone, Anpassung der Wegweisung Innenstadt, Informationsmaßnahmen
Im Falle einer Beschlussfassung wären in den Folgejahren bauliche Anpassungen folgender Straßenräume zu empfehlen: (unterer) Büchel, Teile der Antoniusstraße, Mefferdadisstraße, Buchkremerstraße. Dies wären je eigene Beschlussfassungen mit eigenen Kostenermittlungen.
Kosten
Die Kosten werden bei weiterer Ausdetaillierung der Planung für den Planungs- und Ausführungsbeschluss dargestellt und entsprechend in den Haushalt eingeplant. Eine bestandsorientierte Variante wird dabei günstiger sein als eine Variante, bei der umfangreiche Umbauarbeiten z.B. durch Verschiebung der Bordlage vorgesehen werden.
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