Sharing-Angebote

Das englische Wort „sharing“ wird mit „teilen“ übersetzt und bezieht sich auf das gemeinsame Nutzen einer Ressource, wie zum Beispiel eines
Fahrrads, E-Tretrollers oder Autos. Der Begriff Multimodalität beschreibt das Wechseln auf verschiedene Verkehrsmittel, um das Ziel zu erreichen. Der Anteil der multimodalen Nutzer*innen in Aachen wächst stetig und Sharing-Angebote sind stark nachgefragt. Diese positive Entwicklung möchte die Stadt Aachen fördern.

Cambio Auto

Carsharing

Definition: Jederzeit mobil – ohne eigenes Auto!

Carsharing ist ein System, das die Möglichkeit bietet, lokal verfügbare Fahrzeuge jederzeit für eine beliebige Dauer zu nutzen. Carsharing ist eine umweltfreundliche und günstige Alternative zum eigenen Auto; vor allem für diejenigen, die nur gelegentlich ein Auto benötigen oder bewusst auf das eigene Auto verzichten wollen. Getreu dem Motto „Buchen – Einsteigen – Fahren“ können Sie problemlos und unkompliziert auf die Fahrzeuge von Cambio zugreifen. Wie funktioniert es: Man reserviert über die Cambio App oder über movA ein Auto seiner Wahl online, holt es an der angegebenen Carsharing-Station ab, fährt solange und soweit man will und gibt es an der Abhol-Station zurück. Abgerechnet wird nach gebuchter Zeit und gefahrenen Kilometer.

Carshring-Konzept

Die Stadt Aachen unterstützt die Nutzung von Carsharing als Beitrag zur nachhaltigen Mobilität. Carsharing ist ein wichtiger Bestandteil der Sharing-Leitlinien. Stationäres Carsharing bietet aufgrund der nachgewiesenen Einsparung von Pkw auch einen erheblichen städtebaulichen und verkehrlichen Mehrwert. Diese Nutzungsart des Carsharings soll in Aachen weiterhin mit Priorität verfolgt werden. In Aachen ist Carsharing bisher geprägt von dem seit 1990 aktiven, größten Betreiber Cambio. Dieser stellt seine derzeit ca. 232 Carsharing-Fahrzeuge stationsgebunden an 73 Stationen bereit.

Carsharing-Modelle im Einsatz

Beim stationsgebundenen Carsharing werden die Fahrzeuge an einer festen Station ausgeliehen und wieder zurückgegeben. Reservierungen sind mehrere Wochen im Voraus möglich, was zu einer hohen Berechenbarkeit der Fahrzeugverfügbarkeit führt. Möglich sind auch spontane Buchungen für nicht vorab reservierte Fahrzeuge, die dann sofort zur Verfügung stehen.

Carsharing-Bürgerbeteiligung

Stationsgebundenes Carsharing hat sich als effektives Instrument zur Einsparung des Pkw-Bestands erwiesen und leistet damit einen bedeutenden Beitrag zur verkehrlichen Entlastung. Aus diesem Grund wird stationäres Carsharing in Aachen weiterhin mit Priorität gefördert.

Mehr

Kontaktdaten Anbieter

Sie finden die Kontaktdaten von cambio auf ihrer Homepage.

Kontaktperson Stadt Aachen: Frau Pichard (julia.pichard@mail.aachen.de)

Bikesharing

Pedelecs lassen sich ab voraussichtlich Ende 2025 über einen neuen Verleihsystem-Anbieter leihen. VeloCity hat den Betrieb eingestellt. Der Pedelec-Verleih ist elektrisch, bezahlbar, flexibel, unkompliziert und umweltfreundlich.

E-Tretroller

Seit Oktober 2019 sind zahlreiche Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen in der Stadt Aachen aktiv. Grundlage von Vermietungen dieser Verleih-Fahrzeuge ist bislang die Unterzeichnung der städtischen Qualitätsvereinbarung zwischen der Stadt Aachen und den Anbietern. Aktuell sind drei Anbieter mit einer gesamten Anzahl von 2.000 Fahrzeugen im öffentlichen Raum des Stadtgebiets Aachen verteilt. VOI (04. Oktober 2019), TIER (01. Februar 2020 und seit Oktober 2024 unter der Marke DOTT) und RideMovi (30. April 2024) sind aktuell mit einer maximalen Anzahl von je 666 E-Tretrollern vertreten.
E-Scooter, auch E-Tretroller genannt, bieten eine gute Lösung zur Bewältigung der ersten und letzten Meile. Seit 2019 dürfen sie offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Im Stadtgebiet stehen von drei Anbietern zahlreiche E-Tretroller zur Nutzung bereit.
Das Angebot soll eine qualitätvolle Antwort auf die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung in Aachen sowie der Besucher*innen und Besucher der Stadt darstellen. Dabei soll eine Mischung aus Free-Floating und festen Abstellzonen realisiert werden.
E-Scooter sind eine beliebte Ergänzung der Verkehrsmittel. Besonders wenn dadurch Fahrten mit dem PKW reduziert und der Straßenverkehr entlastet werden kann. Abstellen dürfen Nutzende die E-Scooter wie Fahrräder. Wichtig ist aber, dass keine Wege blockiert oder Grünflächen beschädigt werden. Um das Parken von E-Scootern weiter zu regeln, werden bald die ersten 16 Abstellzonen in der Innenstadt eingerichtet. Weitere sind an Stellen geplant, wo besonders oft Scooter störend geparkt werden, wie vor Bahnhöfen, Krankenhäusern oder Hochschulen.


Abstellflächen und Verbotszonen

Verstöße melden

Besser machen, Anliegen melden, Ideen geben - Mängelmelder der Stadt Aachen


Hinweis & Regeln zu E-Tretrollern

  • So einfach leihst du dir einen E-Tretroller aus

    1. App herunterladen und registrieren.
    2. Öffne die App, um einen freien E-Tretroller in deiner Nähe zu finden. Scanne den QR-Code am Lenker, um ihn zu entsperren.
    3. Losfahren und halte dich bitte an den Verkehrsregeln.
    4. Stelle den E-Tretroller an einem erlaubten Ort ab und schließe die Fahrt in der App ab. 
  • Wer darf die E-Tretroller ausleihen?

    Die E-Tretroller dürfen von Personen ab 18 Jahren ausgeliehen werden. Ein gültiger Führerschein ist nicht erforderlich. Private E-Tretroller dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden.

  • Wo darf mit dem E-Tretroller gefahren werden?

    Du darfst auf Radwegen, Radfahrerstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Falls diese nicht vorhanden sind, kannst du auf der Straße fahren. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.

  • Was muss ich bei der Rückgabe bzw. beim Abstellen beachten?

    Stelle den E-Tretroller an einem erlaubten Ort ab, sodass er niemanden behindert. Vermeide Einfahrten, Blindenleitsysteme, Bushaltestellen oder private Grundstücke. Falls vorhanden, stelle den E-Tretroller in der ausgewiesenen Abstellfläche ab. Diese findest du auch in die App.

  • Darf man andere Personen auf dem E-Tretroller mitnehmen?

    Nein, die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem E-Tretroller ist untersagt.

  • Was sind die Regeln für Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss?

    Für das Fahren mit einem E-Tretroller gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet:
    - 0,5 Promille: ab hier drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote
    - Drogenkonsum: Fahren unter Drogeneinfluss ist strengstens verboten und kann zu hohen Strafen führen.

  • Welche Bußgelder können anfallen?

    E-Tretroller unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandkatalog des Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.

  • Wo melde ich einen falsch abgestellten E-Tretroller?

    Falls du einen E-Tretroller siehst, der eine Behinderung und/oder Gefährdung darstellt, kannst du ihn direkt über die App des Anbieters oder über den Mängelmelder der Stadt Aachen melden.

Kontaktdaten der Anbieter


Politische-Beschlusslage - Downloads

Keine Vorlagen gefunden.

Download

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.