Das Leitbild für die Jugendberufshilfe

Präambel

Das Leitbild der Jugendberufshilfe ist Bestandteil des Leitbildes des Fachbereichs Jugend und Schule der Stadt Aachen.

Gemäß § 13 Abs.1 SGB VIII unterstützt die Jugendberufshilfe der Stadt Aachen Jugendliche und junge Menschen mit besonderem Förderbedarf bei der Integration in die Arbeitswelt und bietet sozialpädagogische Hilfen beim Übergang von der Schule zum Beruf an, um deren schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und deren soziale Integration zu fördern. Diese Angebote werden mit den Maßnahmen der Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie den Trägern von Beschäftigungsangeboten abgestimmt.

Unsere Ziele

  • junge Menschen in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich ihr Leben zu gestalten und die Herausforderungen der Berufswelt anzunehmen
  • junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung unter Berücksichtigung des familiären, kulturellen Hintergrundes zu fördern
  • junge Menschen eine berufliche und soziale Integration durch Unterstützung zu ermöglichen
  • junge Menschen darin zu befähigen, lebenspraktische und soziale Kompetenzen zu erlangen, die ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen
  • junge Menschen vor jeglicher Gewalterfahrung zu schützen (§ 1 SGB VIII)
  • junge Menschen aktiv an Prozessen zu beteiligen und zur Mitgestaltung aufzufordern
  • junge Menschen zu befähigen achtsam mit sich selbst und anderen umzugehen

Unsere Werte

  • Wir begegnen den jungen Menschen unabhängig vom Glauben, ihrer Herkunft, ihrer Nationalität und ihrem Geschlecht fair, freundlich und respektvoll und beteiligen sie an Entscheidungsfindungen.
  • Wir begreifen die Wünsche und Anliegen der jungen Menschen als Auftrag, den wir nach besten Kräften im Rahmen unserer Möglichkeiten zu erfüllen versuchen.
  • Wir pflegen eine Kultur der Achtsamkeit u.a. durch Empathie und Verständnis gegenüber unserer Zielgruppe und wahren die notwendige Distanz.
  • Wir kennen die Rechte der jungen Menschen und richten unsere Arbeit und unser Handeln danach aus.

Unsere Zielgruppe und Netzwerkpartner*innen

  • Junge Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, bzw. ihre Eltern und/oder Sorgeberechtigte
  • Schulen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • das Jobcenter und weitere Kostenträger
  • Landschaftsverband Rheinland/Landesjugendamt
  • Betriebe
  • Träger der Jugendhilfe und Akteure in der Jugendsozialarbeit

-      Bildungs-/ Beschäftigungsträger

  • Beratungsinstitutionen
  • Integrationsfachdienst
  • Kammern
  • Kommunales Integrationszentrum

Unser Leistungsangebot

Wir bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Anlaufstelle und unterstützen sie in Zeiten des Übergangs von der Schule in den Beruf durch unterschiedliche, berufsorientierende Angebote:

  • Individuelle Unterstützung in der Beratungsstelle
  • Beratung und Betreuung an unterschiedlichen Schulformen
  • Berufsorientierung an Schulen
  • Berufsfelderkundung
  • Einstiegsinstrument für junge Menschen in Regelschulen
  • Entwicklungsbegleitende Unterstützung im Übergang Schule zum Beruf
  • Werkpädagogisches Angebot für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
  • Deutschförderung für junge Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
  • Berufsbezogene Deutschförderung für junge Auszubildende

Unsere Mitarbeitenden

Unsere Mitarbeitenden sind eine wertvolle Ressource und können sich mit ihren Erfahrungen und Talenten in unsere Arbeit einbringen. Sie können/müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um sich fachlich wie persönlich weiterzuentwickeln. Unsere Mitarbeitenden arbeiten konstruktiv und im engen Austausch miteinander sowie mit unseren Kooperationspartner*innen an der Erreichung unserer Ziele. Unsere Mitarbeitenden verpflichten sich die verbindlichen Regeln zum grenzachtenden Umgang mit jungen Menschen einzuhalten. Das Team zeichnet sich durch langjährige personelle Konstanz, fachlich differenzierte und soziale Kompetenz, sowie hohe Einsatzbereitschaft aus.


Gesetzliche Grundlage
Jugendsozialarbeit
§ 13 SGB VIII

„(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogischen begleiteten Wohnformen angeboten werden. (...)

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.“

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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