Ergänzende Datenschutzhinweise für die Nutzung von Online-Formularen
Zusätzlich zu den Allgemeinen Datenschutzhinweisen für die Nutzung von Online-Formularen informieren wir Sie hier über die spezifische Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrags auf finanzielle Förderung aus dem Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichem Wohnraum im Rahmen des Online-Verfahrens.
1 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um eine Bewilligung von Fördermitteln zu prüfen und eine mögliche Projektförderung im Rahmen des Sofortprogramms zur Generierung von zusätzlichem Wohnraum mit den dafür im Haushalt bereitgestellten Mitteln abzuwickeln. Im Falle einer positiven Entscheidung über die Projektförderung verarbeiten wir Ihre Daten darüber hinaus auch im Rahmen der Bearbeitung und Kontrolle der von Ihnen einzureichenden Verwendungsnachweise sowie ggf. im Rahmen eines informellen Informationsaustausches im Anschluss an die Umsetzung der Baumaßnahme.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Artikel 6 Absatz 1 Buch-stabe c) DSGVO i.V.m. der Richtlinie der Stadt Aachen für das kommunale Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichem Wohnraum vom 01.01.2025 - jeweils i.V.m. § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus ist die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO auch möglich, wenn und soweit Sie uns Ihre Einwilligung erklärt haben.
2 Folgen der Nicht-Bereitstellung erforderlicher Daten
Sofern Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, können wir nicht prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung für die Begutachtung des von Ihnen beabsichtigten Bauvorhabens mit Mitteln aus dem Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichem Wohnraum vorliegen. Entsprechend ist keine finanzielle Förderung/Auszahlung von Fördergeldern an Sie möglich.
3 Kategorien der verarbeiteten Daten
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden folgende Datenkategorien erhoben und verarbeitet:
- Familienname, Name, Adresse, Telefonnummer, Fax-Nummer, E-Mailadresse, Bankverbindung der antragstellenden Person sowie ggf. Angaben zum Vorliegen eines Vertretungsverhältnisses
- Angaben zu Art, Lage und den Eigentumsverhältnissen des betroffenen Wohnobjekts, zu Art und Umfang des geplanten Dachgeschossausbaus/-aufstockung, zu der/dem die (geplante) Begutachtung ausführenden Expert*in, zu den (voraussichtlichen) Kosten der Gutachtenerstellung.
4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
Wir übermitteln Ihre Daten nicht an Dritte. Ihre Daten werden ausschließlich von den beteiligten Fachbereichen der Stadt Aachen verarbeitet.
5 Speicherdauer & Löschung
Ihre personenbezogenen Daten werden vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen gelöscht sobald sie im Rahmen des Antrags-, Bewilligungsverfahrens und ggf. auch des Kontrollverfahrens über die zweckentsprechende Mittelverwendung nicht mehr benötigt werden.
Für Daten betreffend die Inanspruchnahme von Geldleistungen gemäß der Richtlinie der Stadt Aachen für das kommunale Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichem Wohnraum vom 01.01.2025 beträgt die Speicherfrist 6 Jahre nach Beendigung des Falls, vgl. § 59 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NW). Ein Fall ist in diesem Zusammenhang dann beendet, wenn das Fördergeld ausbezahlt wurde, es sei denn Rechtsstreitigkeiten sind noch nicht beendet.
Ist eine Forderung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (z. B. eine Rückforderung) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) oder des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) 30 Jahre lang aufbewahrt, weil die Ansprüche erst dann verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
Wenn und soweit wir Ihre Daten ausschließlich aufgrund der von Ihnen erteilten Einwilligung verarbeiten, löschen wir Ihre personenbezogenen Daten sobald Sie Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung widerrufen.