Ergänzende Datenschutzhinweise für die Nutzung von Online-Formularen
Zusätzlich zu den Allgemeinen Datenschutzhinweisen für die Nutzung von Online-Formularen informieren wir Sie hier über die spezifische Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit Ihrer Meldung einer vermuteten Zweckentfremdung von Wohnraum gem. § 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz - WohnStG NW) in Verbindung mit § 3 der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung Aachen) vom 18.02.2022 im Rahmen des Online-Verfahrens.
1 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zweck, Ihre Meldung bearbeiten zu können und Ihnen im Rahmen der Ermittlung und Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Falls einer möglicherweise bestehenden Zweckentfremdung von Wohnraum eventuell Rückfragen stellen zu können.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Artikel 6 Absatz 1 Buch-stabe c) DSGVO i.V.m. § 12 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NW)/§ 3 Wohnraumschutzsatzung Aachen - jeweils i.V.m § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Darüber hinaus ist die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO auch möglich, wenn und soweit Sie Ihre Einwilligung erklärt haben.
2 Folgen der Nicht-Bereitstellung erforderlicher Daten
Eine Bearbeitung Ihrer Meldung einer etwaigen Zweckentfremdung von Wohnraum ist grundsätzlich auch in anonymisierter Form möglich. Im Falle von Unklarheiten können wir Sie dann allerdings nicht für Rückfragen kontaktieren.
3 Kategorien der verarbeiteten Daten
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden folgende Datenkategorien erhoben und verarbeitet:
Kontaktdaten:
- z. B. Name, Familienname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-/Handynummer
4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an andere Behörden oder Dritte weiter.
Allerdings werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten automatisch Teil der Behördenakte. Das bedeutet, dass wir als Fachbereich Wohnen, Soziale und Integration im laufenden Verwaltungsverfahren z. B. im Wege der Akteneinsicht oder in einem sich später an das Verwaltungsverfahren daran möglicherweise anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet sind, Dritten Ihre in der Behördenakte enthaltenen personenbezogenen Daten offenzulegen. „Dritte“ können in diesen Fällen z. B. sein: der Wohnungseigentümer, der Wohnungsverwalter, Rechtsanwälte, Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts, Richter.
Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre personenbezogenen Daten als Teil der Behördenakten möglicherweise im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Anspruchs auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren oder einem ggf. später stattfindenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dritten gegenüber offen gelegt werden, können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ihre Einwilligung aus-schließlich für die anonymisierte Form der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erklären.
5 Speicherdauer & Löschung
Ihre personenbezogenen Daten werden vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen gelöscht, sobald sie im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung einer möglicherweise vorliegenden Zweckentfremdung von Wohnraum nicht mehr benötigt werden - z. B. weil der Verdacht einer Zweckentfremdung sich im konkreten Fall nicht bestätigt oder die Zweckentfremdung des Wohnraums beendet ist.
Wenn und soweit wir Ihre Daten ausschließlich aufgrund der von Ihnen erteilten Einwilligung verarbeiten, löschen wir Ihre personenbezogenen Daten sobald Sie Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung widerrufen.