Ergänzende Datenschutzhinweise für die Nutzung von Online-Formularen
Zusätzlich zu den Allgemeinen Datenschutzhinweisen für die Nutzung von Online-Formularen informieren wir Sie hier über die spezifische Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrags auf und ggf. die Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum (freifinanziert oder öffentlich gefördert) im Rahmen des Online-Verfahrens.
1 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Ihren Antrag auf Zweckentfremdung/Leerstand einer (öffentlich geförderten) Wohnung prüfen und ggf. genehmigen zu können. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO i.V.m.
- § 12 des Gesetzes zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz - WohnStG NW) in Verbindung mit § 3 der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen (Wohnraumschutzsatzung Aachen) vom 10.07.2019 - jeweils i.V.m. § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (freifinanzierter Wohnraum).
- § 17 Abs. 2/3 und § 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NW) - jeweils i.V.m. § 3 DSG NW (öffentl. geförderter Wohn-raum).
Darüber hinaus ist die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO auch möglich, wenn und soweit Sie uns Ihre Einwilligung erklärt haben.
Nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum:
Außerdem verarbeiten wir Ihre Daten im Rahmen der Bestands- und Nutzungskontrolle für den öffentlich geförderten Wohnraum, z. B. im Rahmen des von uns geführten Wohnraumnutzungsverzeichnisses. Ermächtigungsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten sind insoweit Artikel 6 Absatz 1 Buch-stabe c) DSGVO i.V.m. § 25 WFNG/Nr. 15.1 Wohnraumnutzungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen (WNB NW) - wiederum i.V.m. § 3 DSG NW.
Darüber hinaus sind wir verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten zu Statistikzwecken zu verarbeiten. Rechtsgrundlage sind insoweit: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 WFNG NW, Nr. 15.3.3 Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) NW.
2 Folgen der Nicht-Bereitstellung erforderlicher Daten
Sofern Sie uns Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, können wir nicht prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum in Ihrem Fall gem. §§ 12 WohnStG NW, 3 Wohnraumschutzsatzung Aachen bzw. §§ 17 Abs. 2 und 3 WFNG NW vorliegen. Entsprechend können wir Ihnen keine Genehmigung zur Zweckentfremdung des (öffentlich geförderten) Wohnraums erteilen.
3 Kategorien der verarbeiteten Daten
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden folgende Datenkategorien erhoben und verarbeitet:
a) Stammdaten/Kontaktdaten:
- Familienname, Name, Adresse, Telefonnummer, Telefax-Nummer, E-Mailadresse, Angaben zum Bestehen eines Vertretungsverhältnisses
b) Daten zur Wohnung/zum Wohnobjekt
- Angaben zur Beziehung von Antragsteller*in zum Wohnraum, der zweckentfremdet werden soll, Angaben zum Mietobjekt (Adresse, Gebäudeart); Lage, Größe, Ausstattung, Zustand der Mietwohnung; Angaben zur zukünftig geplanten Nutzung/zur Art der geplanten Zweckentfremdung, Angaben zu den Gründen eines geplanten Leerstands, Angaben zu den Gründen, aus denen sich eine Überwiegen der Interessen an einer Zweckentfremdung ergibt, Angaben zu ggf. geplanten Ersatzwohnraum.
Bei öffentlich gefördertem Wohnraum zusätzlich:
- Angaben zum Förderobjekt; zum Förderempfänger; zu Art, Umfang und Dauer der Förderung
4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens aus-schließlich von Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen sowie ggf. anderer Fachbereiche der Stadt Aachen verarbeitet. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte findet bei Anträgen auf Genehmigung einer Zweckentfremdung von freifinanziertem Wohnraum nicht statt.
In Fällen von öffentlich gefördertem Wohnraum:
Ihre Daten werden entsprechend den Regelungen des WFNG NW, insbesondere § 3 und § 17 aus-schließlich an die NRW.BANK und die StädteRegion Aachen, Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung (Bewilligungsbehörde) weitergegeben.
5 Speicherdauer & Löschung
Ihre personenbezogenen Daten werden vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen gelöscht, sobald sie im Rahmen des Antrags-/Verwaltungsverfahrens betreffend die Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum nicht mehr benötigt werden.
Aufgrund der Gebührenpflicht der Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum (vgl. § 11 Wohnraumschutzsatzung Aachen) beträgt die Speicherfrist 6 Jahre nach Beendigung des Falls, vgl. § 59 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NW).
Ist eine Forderung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration (z. B. eine Rückforderung) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) oder des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) 30 Jahre lang aufbewahrt, weil die Ansprüche erst dann verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
Nur bei öffentlich gefördertem Wohnraum:
Ihre personenbezogenen Daten werden als zu erfassende Daten über die Nutzungsverhältnisse des geförderten Wohnraums mit der Wohnraumakte gespeichert. Die Akten sind bis zum Ende des fünften Jahres seit dem Wegfall der Zweckbindung aufzubewahren, d.h. des Zeitpunkts an dem die zum Bau des geförderten Mietwohnraums gewährten Fördermittel zurückgezahlt werden/wurden, § 25 Abs. 1 WFNG i.V.m. Nr. 15 1.1 WNB NW.