Datenschutzerklärung Freimeldung Leerstand FB 56

Datenschutzhinweise für die Nutzung von Online-Formularen 

Zusätzlich zu den Allgemeinen Datenschutzhinweisen für die Nutzung von Online-Formularen informieren wir Sie hier über die spezifische Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit der Freimeldung von öffentlich gefördertem Wohnraum durch Sie als Vermieter*in bzw. Hausverwalter*in (Verfügungsberechtigte*r) im Rahmen des Online-Verfahrens. 

1 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Im Zusammenhang mit der schriftlichen Meldung von bezugsfertigem oder freiwerdendem öffentlich gefördertem Wohnraum verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO i.V.m. §§ 17, 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NW) - jeweils i.V.m § 3 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NW).

Außerdem verarbeiten wir Ihre Daten im Rahmen der Bestands- und Nutzungskontrolle für den öffentlich geförderten Wohnraum, z. B. im Rahmen des von uns geführten Wohnraumnutzungsverzeichnisses. Ermächtigungsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten sind insoweit Artikel 6 Absatz 1 Buch-stabe c) DSGVO i.V.m. § 25 WFNG/Nr. 15.1 Wohnraumnutzungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen (WNB NW) - wiederum i.V.m. § 3 DSG NW.

Wir sind zudem verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zu Statistikzwecken zu verarbeiten. Rechtsgrundlage sind insoweit: Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c) DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 WFNG NW, Nr. 15.3.3 Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) NW.

Darüber hinaus ist die Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO auch möglich, wenn und soweit Sie Ihre Einwilligung erklärt haben.

2 Folgen der Nicht-Bereitstellung erforderlicher Daten

Sie sind als Vermieter*in bzw. Hausverwalter*in (Verfügungsberechtigte*r) von öffentlich gefördertem Wohnraum gem. § 17 Abs. 1 WFNG NW rechtlich zur Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet. Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die Meldepflicht gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 WFNG NW ordnungswidrig sind und mit einem Bußgeld i.H.v. bis zu 3.000 EUR, je geförderter Wohnung/Wohneinheit, geahndet werden können.

3 Kategorien der verarbeiteten Daten 

Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden folgende Datenkategorien erhoben und verarbeitet:

a) Stammdaten/Kontaktdaten:

  • z. B. Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse (freiwillige Angaben)


b) Wohnraumbezogene Angaben:

  • Angaben zum Mietobjekt (Adresse); Lage, Größe, Ausstattung, Zustand der Mietwohnung; Angaben zur/zum bisherigen Mieter*in, zur Miethöhe (Kaltmiete, Nebenkosten, Kosten für Wärme/Heizung/Energie), Zeitpunkt des Freiwerdens der Wohnung


4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Ihre Daten werde werden entsprechend den Regelungen des WFNG NW, insbesondere § 3, aus-schließlich an die NRW.BANK und die StädteRegion Aachen, Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung (Bewilligungsbehörde) weitergegeben. 5 Speicherdauer & Löschung

Ihre personenbezogenen Daten werden vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen gelöscht, sobald sie im Rahmen des Freimelde- und Wohnungsvermittlungsverfahrens nicht mehr benötigt werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden als zu erfassende Daten über die Nutzungsverhältnisse des geförderten Wohnraums mit der Wohnraumakte gespeichert. Die Akten sind bis zum Ende des fünften Jahres seit dem Wegfall der Zweckbindung aufzubewahren, d.h. des Zeitpunkts, an dem die zum Bau des geförderten Mietwohnraums gewährten Fördermittel zurückgezahlt werden/wurden, § 25 Abs. 1 WFNG i.V.m. Nr. 15 1.1 WNB NW.

Wenn und soweit wir Ihre Daten ausschließlich aufgrund der von Ihnen erteilten Einwilligung verarbeiten, löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald Sie Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung widerrufen.

Ergänzende Datenschutzhinweise für die Nutzung von Online-Formularen Zusätzlich zu den Allgemeinen Datenschutzhinweisen für die Nutzung von Online-Formularen informieren wir Sie hier über die spezifische Verarbeitung Ihrer Daten im Zusammenhang mit Ihrer Meldung eines von Ihnen vermuteten Leerstands von Wohnraum bzw. gewerblichen Laden-lokalen im Rahmen des Online-Verfahrens. 

1 Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zweck, Ihre Meldung bearbeiten zu können und Ihnen im Rahmen der Ermittlung und Aufklärung des von Ihnen gemeldeten Falls eines möglicherweise bestehenden Leerstands von Wohnraum bzw. Ladenlokalen eventuell Rückfragen stellen zu können.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO – das heißt Ihre uns freiwillig erteilte schriftliche Einwilligung zur Datenverarbeitung.

2 Folgen der Nicht-Bereitstellung erforderlicher Daten

Eine Bearbeitung Ihrer Meldung eines Leerstands von Wohnungen bzw. Geschäftsräumen ist grundsätzlich auch in anonymisierter Form möglich. Im Falle von Unklarheiten können wir Sie dann allerdings nicht für Rückfragen kontaktieren.

3 Kategorien der verarbeiteten Daten Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens werden folgende Datenkategorien erhoben und verarbeitet:

  • Kontaktdaten, wie z. B. Vorname, Familienname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-/Handynummer


4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an andere Behörden oder Dritte weiter.

Allerdings werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten automatisch Teil der Behördenakte. Das bedeutet, dass wir als Fachbereich Wohnen, Soziale und Integration im laufenden Verwaltungsverfahren z. B. im Wege der Akteneinsicht oder in einem sich später an das Verwaltungs-verfahren daran möglicherweise anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet sind, Dritten Ihre in der Behördenakte enthaltenen personenbezogenen Daten offenzulegen. „Dritte“ können in diesen Fällen z. B. sein: der Wohnungseigentümer, der Wohnungsverwalter, Eigentümer/Verwalter gewerblicher Ladenlokale, Rechtsanwälte, Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts, Richter.

Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre personenbezogenen Daten als Teil der Behördenakten möglicherweise im Zusammenhang mit der Durchsetzung eines Anspruchs auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren oder einem ggf. später stattfindenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dritten gegenüber offengelegt werden, können Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ihre Einwilligung aus-schließlich für die anonymisierte Form der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erklären. 

5 Speicherdauer & Löschung

Ihre personenbezogenen Daten werden vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen gelöscht, sobald sie im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung einer möglicherweise vorliegenden Leerstands von Wohnraum/Ladenlokalen nicht mehr benötigt werden - z. B. weil der Verdacht eines Leerstands sich im konkreten Fall nicht bestätigt oder der Leerstand zwischenzeitlich beendet wurde.

Wenn und soweit wir Ihre Daten ausschließlich aufgrund der von Ihnen erteilten Einwilligung verarbeiten, löschen wir Ihre personenbezogenen Daten sobald Sie Ihre Einwilligung für die Datenverarbeitung widerrufen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

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    Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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