Neue Richtlinie in der Kindertagespflege
In der Sitzung vom 17. Juni 2020 hat der Rat der Stadt Aachen Änderungen in den Richtlinien der Stadt Aachen über die Förderung in Kindertagespflege und die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII, gültig ab dem 1. August 2020, beschlossen.
Hier die wichtigsten Änderungen
Lfd. Geldleistung für mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit
Die Höhe der laufenden Leistungen wird auf Grundlage der vereinbarten wöchentlichen Betreuungszeit zzgl. 1 Stunde pro Woche für Bildungs- und Betreuungsarbeit berechnet. Diese werden bei der Umrechnung auf den monatlichen Betreuungsumfang berücksichtigt. ((vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit + 1Std. Bildungs-und Betreuungsarbeit) * 4,33 Wochen). Die sich hierdurch ergebenden Stunden werden mit den Stundensätzen für den Sachkostenanteil und den Anerkennungsbetrag multipliziert
Indexierung der laufenden Geldleistung
Die laufende Geldleistung gem. Ziff. 2.2.2.1 – 2.2.2.3 sowie die Eingewöhnungspauschale gem. Ziff. 2.1 werden zukünftig jährlich zum 01.08. in analoger Anwendung der Regelungen des § 37 KiBiz angepasst.
Hierbei wird Betrag der einmaligen Geldleistung auf volle Euros aufgerundet.
Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Die Frist zur Einreichung der Nachweise über die in einem Kalenderjahr gezahlten Beiträge zur Unfallversicherung, Alterssicherung sowie ihre Kranken- und Pflegeversicherung wird vom 31. Juli des Folgejahre auf den 31. Dezember des Folgejahres verlängert.
Platzsuche oder Arbeit als Kindertagespflegeperson in Aachen?
Sie suchen einen Platz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater? Sie wollen als Tagespflegeperson in Aachen arbeiten? Sie wollen sich zur Tagespflegeperson qualifizieren lassen? All dies organisiert Familiäre Tagesbetreuung e.V. für die Stadt Aachen. Hier finden Sie den Kontakt und Informationen dazu: www.familiaere-tagesbetreuung-aachen.de.