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Weitere Infos zur Beratungsstelle

Beratungsstellen haben die Zielsetzung, für sozialbenachteiligte junge Menschen mit und ohne Schulabschluss eine passgenaue Anschlussperspektive nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule zu entwickeln und sie auf diesem Weg zu begleiten.

Über die detaillierte Ermittlung des Förderbedarfs und die Entwicklung individueller Förderplanung hinaus tragen Beratungsstellen so dazu bei, dass

  • Jugendliche realistische Berufswünsche entwickeln können,
  • ihre Lernbereitschaft und -motivation neu angestoßen wird und
  • sie im Wissen um ihre eigenen Stärken und Schwächen sinnvolle Wege zur beruflichen Integration gehen.

Die Umsetzung dieser Aufgaben ist vielfältig und orientiert sich an den individuellen Lebenslagen, dem Bedarf der Jugendlichen und den Möglichkeiten vor Ort.

Dabei reichen die Angebote von klassischer, einzelfallorientierter Beratung bis hin zum fallführenden Case-Management. In diesem Handlungsspektrum übernehmen  Beratungsstellen eine Lotsenfunktion zu den unterschiedlichsten Fördersystemen in den Regelkreisen des SGB II, SGB III und SGB VIII.

Wichtiges Element in der örtlichen Vernetzung ist die enge Zusammenarbeit mit Schulen. In Zusammenarbeit mit den Berufswahlkoordinatorinnen und –koordinatoren wird

  • eine langfristige Wegeplanung mit Schülerinnen und Schülern entwickelt und festgelegt,
  • Elternarbeit durchgeführt,
  • Einzel- und Gruppenberatung in Workshops in und außerhalb von Schulen angeboten und
  • Assessment- und Profilingverfahren (Eignungstest Berufswahl) eingesetzt,

um gemeinsam Berufswege zu entwickeln.

Neben der engen Zusammenarbeit mit Schulen ist eine detaillierte Kenntnis der Hilfe- und Angebotsstrukturen sowie eine enge Vernetzung im Rahmen der Jugendhilfe und anderer unterstützender Institutionen Grundlage der Arbeit. Darüber hinaus findet eine Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter sowie mit Betrieben und Kammern statt.