Vogelspinne in Haaren ausgesetzt
Dienstagvormittag (13. Oktober) haben Mitarbeitende des Bezirksamts Haaren einen ungewöhnlichen Fund gemacht. Vor dem Bezirksamt haben Unbekannte eine Vogelspinne ausgesetzt. In einer Plastiktüte befand sich das Terrarium mit dem Tier und eine Tüte „Spider Ground“.
Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Aachen hat das Tier zur weiteren Untersuchung übernommen. Derzeit werden die genaue Art und der Gesundheitszustand bestimmt. Anschließend soll die Vogelspinne in fachkundige und sichere Obhut gegeben werden.
Vogelspinnen können je nach Art viele Jahre, teilweise mehrere Jahrzehnte, alt werden. Mit dem Kauf übernehmen Halterinnen und Halter eine langfristige Verantwortung für eine artgerechte Haltung und Versorgung. Tiere dürfen keinesfalls ausgesetzt oder zurückgelassen werden. Wer ein Tier nicht mehr halten kann, sollte sich rechtzeitig an eine geeignete Facheinrichtung oder die zuständige Behörde wenden. Einige Vogelspinnenarten unterliegen dem internationalen Artenschutzübereinkommen CITES. Abhängig von der Art können besondere Herkunftsnachweise, Dokumentationspflichten oder weitere artenschutzrechtliche Bescheinigungen erforderlich sein. Verstöße gegen die geltenden Vorschriften können Bußgelder oder in bestimmten Fällen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt, sich bereits vor dem Kauf über den Schutzstatus und die rechtlichen Anforderungen der jeweiligen Art zu informieren.
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