Freie Träger der Jugendhilfe können Mitglieder für den Kinder- und Jugendausschuss vorschlagen
Im Kinder- und Jugendausschuss der Stadt sitzen nicht nur stimmberechtigte Mitglieder der Ratsfraktionen, sondern auch weitere stimmberechtigte Personen (m/w/d), die von den so genannten anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe in Aachen vorgeschlagen und vom Rat der Stadt Aachen gewählt werden.
Bis Dienstag, 30. September 2025, können die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nun wieder Vorschläge einreichen für die Neubildung des Kinder- und Jugendausschusses nach den Kommunalwahlen am 14. September 2025. Bereits eingegangene Vorschläge werden in der Vorschlagsliste für die Wahl berücksichtigt, sofern sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und vollständig sind. Weitere Vorschläge müssen schriftlich bis zum Stichtag eingehen beim:
Stadt Aachen
Fachbereich KiTa und Kindertagespflege
Geschäftsstelle Kinder- und Jugendausschuss
z. Hd. Frau Olbertz
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Oder per Mail an: melanie.olbertz@mail.aachen.de.
Die einzelnen Vorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum vorschlagsberechtigten freien Träger
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf des vorgeschlagenen stimmberechtigten Mitgliedes
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Beruf der vorgeschlagenen Stellvertretung.
Eine wichtige Voraussetzung: Wer vorgeschlagen wird, muss das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der Stadt Aachen haben. Gesucht werden insgesamt zwölf Mitglieder und zwölf Stellvertretungen. Welche gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben im Detail gelten, ist im Text der offiziellen öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Aachen auf www.aachen.de/bekanntmachungen oder in den Aachener Tageszeitungen zu finden.
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