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Parkgebührenordnung:
Ab 20. Oktober bis zu vier Stunden parken in  der Innenstadt

Kraftfahrzeuge dürfen künftig in der Innenstadt sowie auf dem Alleenring in der Tarifzone 1 bis zu vier Stunden auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen abgestellt werden. Bisher war die Höchstparkdauer auf eine Stunde begrenzt.

In den Bewohnerparkzonen „W“ und „BU 1“ wird die Höchstparkdauer vollständig aufgehoben. Dort kann künftig ohne zeitliche Beschränkung geparkt werden.

Der Rat der Stadt Aachen beschloss im September 2025 den 9. Nachtrag zur Parkgebührenordnung. Ende September wurde die Veränderung per Bekanntmachung veröffentlicht.

Die technischen Anpassungen an den 165 Parkscheinautomaten beginnen am 20. Oktober. Da nicht alle Automaten gleichzeitig umgestellt werden können, sind in den Wochen der Umstellung an einzelnen Parkscheinautomaten unterschiedliche Tarifzeiten möglich.

In der App Easypark für das Handyparken gelten die neuen Parkzeiten bereits ab 20. Oktober. Nutzer*innen können darin von diesem Tag an bequem Parktickets mit einer Dauer von bis zu vier Stunden – beziehungsweise ohne Zeitlimit in den Zonen „W“ und „BU 1“ – buchen.

Die Höhe der Parkgebühr ändert sich nicht. Der Tarif beträgt in der Tarifzone 1 innerhalb und auf dem Alleenring für alle öffentlichen Verkehrsflächen weiterhin drei Euro für 60 Minuten. Die Mindestparkdauer beträgt 60 Minuten.

In der Tarifzone 2 außerhalb des Alleenrings muss mindestens ein Euro bezahlt werden. Dafür lässt sich das Fahrzeug 40 Minuten abstellen.

Internet: www.aachen.de/parken



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