Neue Frist für die Einreichung von KAStE-Anträgen
Die Stadt Aachen fördert kulturelle Aktivitäten von Institutionen, Initiativen und Personen, die außerhalb der städtischen Einrichtungen einen Beitrag zum kulturellen Leben unserer Stadt leisten (sogenannte KAStE-Förderung).
Anträge auf finanzielle Unterstützung können online, per E-Mail oder postalisch gestellt werden.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Förderanträge für ein Projekt oder ein Jahresprogramm mit einer beantragten Förderung über 5.000 €, eine Investition oder eine Spielstättenförderung bis zum 30.09.2025 bei der Stadt Aachen eingegangen sein müssen. Bei Zuwendungsanträgen für einzelne künstlerische Projekte (unter 5.000,00 €) liegt die späteste Frist für die Antragstellung 3 Monate vor Beginn der Maßnahme.
Neben dieser finanziellen Förderung unterstützt die Stadt Aachen Kulturinitiativen und Künstler*innen durch Beratung und andere Hilfestellungen bei der Umsetzung ihrer Projekte. Die Beratung kann telefonisch, via Zoom oder im persönlichen Gespräch im Kulturbetrieb erfolgen. Details hierzu können auf dem Serviceportal der Stadt Aachen entnommen werden.
Die Anträge können per E-Mail an
KAStE-Kulturfoerderung@mail.aachen.de
oder per Post an
Kulturbetrieb der Stadt Aachen
E 49/4
Mozartstr. 2 - 10
52058 Aachen
eingereicht werden.
Folgende Ansprechpartner beraten die Antragsteller*innen gerne bei Rückfragen:
Herr Straußfeld – Sachbearbeitung
Tel.: 0241 – 4 32 49 45
Herr Kukulis – Sachbearbeitung
Tel: 0241 – 4 32 49 46
Herr Beck – Geschäftsbereichsleitung
Tel.: 0241 – 4 32 49 40
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