Bewohnerparkzone Ost 1/Ost 3: Ab 12. August können Ausweise beantragt werden
Die Stadt hat in den vergangenen Wochen die neuen Bewohnerparkzonen Ost 1 und Ost 3 einrichten lassen. Überdies wird die bereits vorhandene Parkzone V erweitert. Die neue Parkregelung zum Bewohnerparken gilt ab 9. September 2024. Die Stadt geht davon aus, dass das Bewohnerparken den Anwohnenden die Suche nach einem freien Parkplatz erleichtert. Berechtigte Bewohner*innen der Zonen können die Bewohnerparkausweise für die Zonen Ost 1 und Ost 3 sowie für die erweiterte Zone V ab Montag, 12. August, online über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragen und sofort ausdrucken (serviceportal.aachen.de). Alternativ können die Bewohnerparkausweise persönlich beantragt werden: in den Bürgerservice-Stellen am Hauptbahnhof und am Katschhof sowie in einem der sechs Bezirksämter. Termine sind über die Internetseite www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234 zu vereinbaren. Für die Ausstellung des Ausweises ist zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Der Ausweis ist ein Jahr gültig. Welche Straße gehören zu welcher Parkzone? Der Zone Ost 3 sind folgende Straßen zugeordnet: Bischofstraße, Eifelstraße (zwischen Gneisenaustraße und Stolberger Straße), Gneisenaustraße, Joseph-von-Görres-Straße (zwischen Europaplatz und Stolberger Straße), Peliserkerstraße (zwischen Stolberger Straße und Hugo-Junkers-Schule) und Stolberger Straße (nördliche Seite zwischen Peliserkerstraße und Eifelstraße). Die schon vorhandene Zone V wird um die Häuser Adalbertsteinweg 123-123d erweitert. Parkgebühren für Auswärtige |
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