Pressemitteilungen

Bewohnerparkzone Ost 1/Ost 3: Ab 12. August können Ausweise beantragt werden

Die Stadt hat in den vergangenen Wochen die neuen Bewohnerparkzonen Ost 1 und Ost 3 einrichten lassen. Überdies wird die bereits vorhandene Parkzone V erweitert. Die neue Parkregelung zum Bewohnerparken gilt ab 9. September 2024. Die Stadt geht davon aus, dass das Bewohnerparken den Anwohnenden die Suche nach einem freien Parkplatz erleichtert.

Berechtigte Bewohner*innen der Zonen können die Bewohnerparkausweise für die Zonen Ost 1 und Ost 3 sowie für die erweiterte Zone V ab Montag, 12. August, online über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragen und sofort ausdrucken (serviceportal.aachen.de). Alternativ können die Bewohnerparkausweise persönlich beantragt werden: in den Bürgerservice-Stellen am Hauptbahnhof und am Katschhof sowie in einem der sechs Bezirksämter. Termine sind über die Internetseite www.aachen.de/terminvereinbarung oder telefonisch über die Rufnummer 0241 432-1234 zu vereinbaren.

Für die Ausstellung des Ausweises ist zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Der Ausweis ist ein Jahr gültig.

Welche Straße gehören zu welcher Parkzone?
Die folgenden Straßen gehören zur Parkzone Ost 1: Adalbertsteinweg (östliche Seite zwischen Josefskirche und Bahnhof Rothe Erde), Alsenstraße, Düppelstraße, Eifelstraße (zwischen Stolberger Straße und Adalbertsteinweg), Elsassplatz, Elsassstraße, Hohenzollernplatz, Holsteinstraße, Leipziger Straße, Lützowstraße, Reichsweg (zwischen Adalbertsteinweg und Düppelstraße), Rudolf-Schwarz-Weg, Schleswigstraße, St.-Josefs-Platz, Sedanstraße, Steubenstraße, Stolberger Straße (zwischen Josefskirche und Elsassstraße, im Abschnitt Eifelstraße bis Lützowstraße südliche Seite) und Weißenburger Straße.

Der Zone Ost 3 sind folgende Straßen zugeordnet: Bischofstraße, Eifelstraße (zwischen Gneisenaustraße und Stolberger Straße), Gneisenaustraße, Joseph-von-Görres-Straße (zwischen Europaplatz und Stolberger Straße), Peliserkerstraße (zwischen Stolberger Straße und Hugo-Junkers-Schule) und Stolberger Straße (nördliche Seite zwischen Peliserkerstraße und Eifelstraße).

Die schon vorhandene Zone V wird um die Häuser Adalbertsteinweg 123-123d erweitert.

Parkgebühren für Auswärtige
Wer zukünftig im Bereich der neuen Bewohnerparkzonen Ost 1 und Ost 3 und der erweiterten Zone V sein Kraftfahrzeug abstellen möchte und keinen Bewohnerparkausweis für die Zonen hat, muss montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 14 Uhr eine Gebühr in Höhe von mindestens einem Euro zahlen. Dafür kann das Fahrzeug bis zu 40 Minuten geparkt werden. Für die neue Parkzone Ost 1 gibt es ein Tagesticket für acht Euro, in der Parkzone Ost 3 kostet es sechs Euro.

www.aachen.de/bewohnerparken





Unseren RSS-Feed für unsere Pressemitteilungen können Sie hier abonnieren https://www.aachen.de/rss-feed-pressemitteilungen/rss.xml

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.