Hinweis: Ab dem 1. Mai ist die Bewerbungsfrist für das Konzeptverfahren abgelaufen.
Nicht die Höchstbietenden bekommen den Zuschlag für die Grundstücke, sondern die überzeugendsten Konzepte. Die Grundstücksvergabe im Konzeptverfahren richtet sich an professionelle Investierende, die über Erfahrungen in der Planung und dem Bau von Mietmehrfamilienhäusern (auch im öffentlich geförderten Wohnungsbau) und Kitas verfügen.