Was ist ein Kleindenkmal?
Im Allgemeinen ist ein Kleindenkmal eine ortsfeste, freistehende „Sache“ verhältnismäßig kleinen Ausmaßes. Es soll zu denken geben, erinnern oder dient einem bestimmten Zweck.
Im Rheinland und darüber hinaus existiert eine Vielzahl an Kleindenkmalen im besiedelten und unbesiedelten Raum. In unserer Region, die zudem Teil der Europaregion Maas-Rhein ist, finden sich spezifische Kleindenkmäler, die unsere Kultur- und Stadtlandschaft als identifikationsstiftende Elemente charakterisieren und prägen. Bei belegtem Denkmalwert sichert das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) ihren Erhalt.

Ein Kleindenkmal, kann
ein Brunnen (z.B. der Marktbrunnen vor dem Aachener Rathaus),
ein Gedenkstein (z.B. der Tranchot-Obelisk auf dem Lousberg),
ein Grenz- oder ein Entfernungsstein (z.B. ein Preußischer Meilenstein an der Lütticher Straße),
eine Plastik oder Skulptur (z.B. das Hansemanndenkmal auf dem Hansemannplatz),
ein Bildstock (z.B. der St. Antonius-Bildstock an der Horbacher Straße),
ein Wegekreuz oder ein Wege- und Prozessionskreuz (z.B. auf dem Lindenplatz),
ein Kriegerdenkmal (z.B. das Kriegerdenkmal in Haaren), oder
eine Grabanlage auf einem Friedhof sein.
Da sich insbesondere Grabanlagen bzw. Grabstätten häufig in Privateigentum (Nutzungsrecht) befinden, schließt sich nachfolgend eine Empfehlung zum Umgang mit denkmalgeschützten Grabstätten an (auf die Möglichkeit der Übernahme einer Grab-Patenschaft sei ebenfalls hingewiesen):
Wichtiges für Denkmaleigentümer einer Grabanlage
Grundsätzliches
Denkmalgeschützte Grabanlagen, zu denen ihre Einfriedungen und Bepflanzungen ebenso wie ihre historischen Erst-Inschriften gehören, sind als Zeugnisse der Vergangenheit an ihrem jeweiligen Standort zu bewahren.
Arbeiten an Grabanlagen müssen denkmalgerecht erfolgen; der Substanzerhalt und das Bewahren des jeweiligen historischen Erscheinungsbildes haben Priorität.
Es ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich; dies gilt auch, wenn zum Beispiel einer Grabstätte eine neue Inschrifttafel hinzugefügt werden soll, nachdem von der Friedhofsverwaltung ein neues Nutzungsrecht vergeben wurde. In diesem Rahmen findet mit der Unteren Denkmalbehörde eine Erörterung diverser Möglichkeiten statt.
Hinweis zur Gesetzesgrundlage
Arbeiten an denkmalgeschützten Grabanlagen bedürfen nach § 9 DSchG NRW der Erlaubnis. Ihre Einholung bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Aachen ist vor Beginn der geplanten Maßnahmen in schriftlicher Form zwingend erforderlich.
Bitte richten Sie Ihre formlose Anfrage an: denkmalpflege@mail.aachen.de. Fügen Sie gegebenenfalls z. B. ein Angebot einer Fachfirma bei, das Ihre geplanten Maßnahmen beschreibt.
Bekannte Kleindenkmäler
Tranchot-Obelisk auf dem Lousberg
Als die Vermessung der Erde noch mit Fixpunkten auf dem Land erfolgte - heute nutzt man Satellitenmessverfahren
© Stadt Aachen
Ein einzigartiges Denkmal der Technikgeschichte in Aachen ist der Tranchot-Obelisk auf dem Lousberg: auf dem höher gelegenen Gelände bestimmte der von Napoleon Bonaparte beauftrage französische Ingenieur Tranchot u.a. mit astronomischen Beobachtungen einen Hauptvermessungspunkt. Dieser trigonometrische Punkt war Ausgangspunkt der ersten genauen Vermessung des westlichen Rheinlands und für die Erstellung von präzisem Kartenmaterial, das die Realität abbildete, grundlegend wichtig. Die Landesaufnahme führte 1815 von Müffling im Auftrag der preußischen Regierung fort.
Ursprünglich der militärischen Nutzung vorbehalten, dient das über Jahre entstandene Kartenwerk unzähligen Nutzern mit unterschiedlichen Fragestellungen bis heute als verlässliche Quellengrundlage.
1807 wurde der Napoleon gewidmete Obelisk als Landmarke 90 Meter über dem Stadtzentrum mit Blausteinen aus der Region errichtet. 1814 erfolgten ein Umsturz und danach ein leicht veränderter Wiederaufbau. Schon als Denkmal konzipiert, ist es ein überregional bedeutendes historisches Zeugnis, das die „Franzosenzeit“ in Aachen illustriert und zur Identifikation seiner Stadtgesellschaft beiträgt. Aufgrund seines Denkmalwertes fand 1988 die Aufnahme in die Denkmalliste statt. Von seinem Standort in einer historischen Parkanlage, dem ersten von Bürgern initiierten öffentlichen Stadtpark Europas, bietet sich ein imposanter Blick über Aachen. Städtebaulich interessant ist der achsiale Bezug zwischen diesem point de vue und der Trierer Straße.