Denkmalgeschützte Gebäude leisten bereits durch ihre bloße Existenz einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit: Sie bewahren wertvolle Bausubstanz, nutzen vorhandene Ressourcen und vermeiden energieintensive Neubauten. Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Gebäuden vereint Klimaschutz und Kulturerhalt.
Denkmalgeschützte Gebäude leisten bereits durch ihre bloße Existenz einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit: Sie bewahren wertvolle Bausubstanz, nutzen vorhandene Ressourcen und vermeiden energieintensive Neubauten. Der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Gebäuden vereint Klimaschutz und Kulturerhalt.
Baudenkmäler sind langlebig. Ihre Materialien wie Holz, Naturstein, Lehm oder Ziegel wurden meist regional gewonnen, handwerklich verarbeitet und zeichnen sich durch hohe Qualität und Dauerhaftigkeit aus. Viele dieser Gebäude wurden über Jahrhunderte hinweg nur behutsam verändert. In ihnen steckt ein erheblicher Anteil sogenannter grauer Energie – also der Energie, die bereits bei Herstellung, Transport und Einbau der Baustoffe verbraucht wurde.
Die Weiternutzung dieser Substanz ist in vielen Fällen ökologisch vorteilhafter als Abriss und Neubau. Bei Lebenszyklusbetrachtungen zeigt sich: Die Sanierung eines Denkmals ist oft deutlich ressourcenschonender und klimaschutzrelevanter als die Errichtung eines neuen Gebäudes.
Fenster im Denkmal – Erhalten, verbessern, anpassen
Fenster sind in Bezug auf ihre Materialität, Proportionen und Gestaltung ein wesentliches Merkmal des Baudenkmals bzw. der erhaltenswerten Bausubstanz. Im Zuge der energetischen Sanierung stellt sich häufig die Frage, ob Fenster ausgetauscht werden können.
Grundsätzlich gilt, dass bauzeitliche bzw. historische Fenster zu erhalten sind: Sie sind prägend für das Erscheinungsbild und zeugen von handwerklicher Qualität und tragen zur Authentizität des Gebäudes bei.
Energetische Verbesserungen sind möglich durch:
- die behutsame Sanierung vorhandener Fenster
- den Einbau von Dichtungen oder Isolierverglasung, sofern das Profil dies ermöglicht
- Ausbildung eines Kastenfensters durch Hinzufügen einer zweiten Fensterebene
Ein vollständiger Austausch von historischen Fenstern ist denkmalrechtlich nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn eine Restaurierung nicht möglich ist. Dies muss durch einen in der Denkmalpflege erfahrenen Betrieb mittels gutachterlicher Stellungnahme begründet und nachgewiesen werden.
Die Denkmalpflege prüft im Einzelfall, welche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind, und berät zu denkmalverträglichen Lösungen. Alle Änderungen an historischen Fenstern müssen mit der Denkmalpflege abgestimmt und durch diese erlaubt werden. Sofern die Fenster im Bestand nicht historisch sind, ist ein Austausch in Abstimmung mit der UDB möglich. Gerne beraten wir Sie hierzu!
Innendämmung bei denkmalgeschützten Gebäuden
Die Innendämmung bietet eine Möglichkeit, den Wärmeschutz denkmalgeschützter Gebäude zu verbessern – ohne das äußere Erscheinungsbild zu verändern.
Weil jedes Baudenkmal individuell konstruiert ist, braucht es dafür maßgeschneiderte Lösungen. Die Denkmalpflege prüft, ob die Maßnahme mit dem Erhalt der historischen Substanz vereinbar ist.
Wichtig bei der Innendämmung ist unter anderem:
- die bauphysikalische Verträglichkeit (z. B. Feuchteschutz)
- der möglichst reversible Einbau
- der sensible Umgang mit historischen Bauteilen
Alle Maßnahmen an einem Baudenkmal müssen mit der Denkmalpflege abgestimmt und von dieser genehmigt werden. Eine frühzeitige Beratung unterstützt die Planung und hilft, spätere Schäden zu vermeiden.
Wärmepumpe im Denkmal
Auch in denkmalgeschützten Gebäuden kann der Einsatz einer Wärmepumpe sinnvoll sein – sofern die baulichen und technischen Voraussetzungen berücksichtigt werden. Die weitverbreitete Annahme, Wärmepumpen seien nur in gut gedämmten Gebäuden mit Fußbodenheizung effizient, ist überholt. Moderne Systeme arbeiten heute auch in weniger gut gedämmten Gebäuden zuverlässig – unter bestimmten Bedingungen und mit angepasster Auslegung.
Trotzdem empfiehlt es sich, die Planung einer Wärmepumpe in ein ganzheitliches Sanierungskonzept einzubetten. So können Dämmung, Heizflächen und Anlagentechnik sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.Wichtige Punkte bei Planung und Abstimmung mit der Denkmalpflege:
- geringe Eingriffe in die historische Substanz
- Aufstellungsort der Wärmepumpe
- unauffällige Leitungsführung
- Erhalt historische Heizkörper
Die Denkmalpflege prüft jeden Einzelfall und berät zu denkmalpflegerisch geeigneten Lösungen. Eine Abstimmung mit der Denkmalpflege der Stadt Aachen und deren Genehmigung ist erforderlich.
Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
Solaranlagen sind grundsätzlich auch auf denkmalgeschützten Gebäuden möglich. ´
Die Denkmalpflege berät zu geeigneter Anordnung, Form und Farbgebung der Module.
Bevorzugt werden dabei unauffällige Flächen – insbesondere:- Dachflächen von Nebengebäuden
- rückwärtige oder weniger einsehbare Dachseiten
- Anlagen, die sich gut an die Gestalt der Dachfläche (Formate, Farbigkeit) anpassen.
Weiterhin muss natürlich geprüft werden, ob ein historisches Dach das Gewicht der Solaranlage tragen kann. Auch das Material der Dacheindeckung stellt Anforderungen an die Solaranlage, die zu prüfen sind.
Ob und in welcher Form eine Anlage umgesetzt werden kann, wird immer im Einzelfall geprüft. Eine frühzeitige Abstimmung und eine gemeinsame Planung mit der Denkmalpflege hilft Konflikte zu vermeiden und das Potenzial des Gebäudes sinnvoll zu nutzen. Jede Solaranlage auf oder an einem Baudenkmal muss mit der Denkmalpflege abgestimmt und von dieser erlaubt werden.
Energetische Maßnahmen – individuell und abgestimmt
Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden sind energetische Verbesserungen möglich – unter Wahrung der historischen Substanz und der gestalterischen Qualität. Welche Maßnahmen im Einzelnen sinnvoll und denkmalverträglich sind, hängt stets vom konkreten Objekt ab. Nicht alle Standardlösungen lassen sich übertragen; stattdessen sind individuelle Konzepte gefragt.
Die energetische Ertüchtigung sollte dabei ganzheitlich gedacht und mit Blick auf Substanzschonung, Rückbaubarkeit und Verträglichkeit mit dem Denkmal entwickelt werden. Maßnahmen können in sinnvollen Paketen gebündelt und schrittweise umgesetzt werden. Häufig empfiehlt sich zunächst die Dämmung von Hüllflächen (z. B. durch Innendämmung), bevor die Heiztechnik angepasst wird – denn mit sinkendem Wärmebedarf reduziert sich auch die notwendige Heizleistung.
Denkmalschutz und Energieeffizienz sind somit keine Gegensätze, sondern Teil eines gemeinsamen Ziels: den nachhaltigen, verantwortungsvollen Umgang mit unserer gebauten Umwelt.
Beratung und Genehmigung
Da jedes Denkmal einzigartig ist, müssen energetische Maßnahmen stets individuell abgestimmt und genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Untere Denkmalbehörde – idealerweise bereits in der Planungsphase.