Urheber- und Nutzungsrechte

Fotos, Grafiken, Pläne, Karten, Druckwerke, Manuskripte, Briefe und andere Unterlagen können noch Jahrzehnte nach ihrer Abgabe an das Archiv urheberrechtlich geschützt sein. Das Urheberrecht erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod von Urheber*innen und geht dann auf die Erb*innen über. Außerdem ist es möglich, dass Urheber*innen anderen Personen oder Einrichtungen Nutzungsrechte eingeräumt haben, die möglichweise noch gelten. Diese Rechte schränken die Nutzung, Reproduktion und Veröffentlichung von Archivgut ein.

Auch uns als Archiv liegen nicht immer die nötigen Informationen über Urheber*innen und Rechteinhaber*innen vor.

Bitte beachten Sie auch eventuelle Veränderungen der Rechtslage!

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