Häufig gestellte Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Hintergrundinformationen: Die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 17.11.2023 verpflichtet alle Städte mit über 100.000 Einwohnern*innen zur Durchführung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bis Mitte 2026. Dies gilt somit auch für Aachen! Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes hat die Stadtverwaltung auf freiwilliger Basis im Oktober 2023 mit den Arbeiten zur kommunalen Wärmeplanung begonnen. Ein externes Konsortium aus ENERKO, Fraunhofer FIT, BET, Gertec und RWTH/IAEW wurde mit der Ausarbeitung des Wärmeplans für Aachen beauftragt. Die Ergebnisse der Planung liegen seit dem Frühjahr 2025 vor und wurden bis Mitte Juli 2025 in den politischen Ausschüssen der Stadt Aachen und dem Rat der Stadt beraten und beschlossen. Hier finden Sie die endgültige Fassung des Kommunalen Wärmeplans, Stand April 2025.

Fragen, die ins Detail gehen

  • Was ist kommunale Wärmeplanung?

    Grundlegende Aufgabenstellung ist die Entwicklung einer Strategie für eine langfristig klimaneutrale Wärmeversorgung des Aachener Stadtgebietes. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Status Quo der Wärmeversorgung sowie verschiedene Perspektiven einer künftigen Wärmeversorgung, beispielsweise aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das Ergebnis der Wärmeplanung ist eine unverbindliche Empfehlung, wie die Wärmeversorgung klimaneutral umgebaut werden kann. Das Ergebnis der Wärmeplanung ist eine unverbindliche Empfehlung.

  • Wie kann die kommunale Wärmeplanung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

    Die Treibhausgas-Bilanz der Stadt Aachen aus dem Jahr 2022 weist den Wärmebereich mit einem Anteil von 44 Prozent als mit Abstand größten Verursacher von Treibhausgas-Emissionen aus. Die kommunale Wärmeplanung kann insoweit erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen.

    Bislang erfolgt der überwiegende Teil der Wärmeversorgung in Aachen durch fossile Energieträger. Laut Endenergiebilanz wurde der Wärmebedarf der privaten Haushalte für das Jahr 2022 zu weniger als 8 Prozent aus erneuerbaren Energien und zu über 80 Prozent aus fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl gedeckt. Die Wärmeplanung zeigt auf, wie die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels bis 2030

  • Was betrachtet die Wärmeplanung?

    Die Wärmeplanung wird für das gesamte Stadtgebiet erstellt und umfasst die Hauptschritte:

    • Bestandsanalyse (Aktueller Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand, -zustand und vorhandene Netze)
    • Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparungen und potenzielle erneuerbare Wärmequellen)
    • Zielszenario (Kombination aus Bestand und Potenzial zu einer bedarfsgerechten Wärmeversorgung)
    • Wärmewendestrategie und Umsetzungsstrategie (empfohlene Maßnahmen und dazu passende Umsetzungszeitpläne)
  • Welche Akteur*innen waren bei der Erstaufstellung beteiligt?

    Die Wärmeplanung wurde in enger Abstimmung mit den Fachbereichen und Eigenbetrieben der Stadt Aachen, der STAWAG und der Regionetz durchgeführt. Weitere lokale Energieversorger, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, Industriebetriebe, Gewerbeeinrichtungen und Institutionen, sowie externe Fachleute sind entsprechend ihrer Bedarfe oder Potenziale im Prozess beteiligt worden.

  • Entstehen für mich als Eigentümer*in Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung?

    Der kommunale Wärmeplan erläutert, welche Art der klimaneutralen Wärmeversorgung in welchen Stadtgebieten und Stadtteilen ausbau- und zukunftsfähig ist. Analysiert wird die Höhe des Wärmebedarfs in den Quartieren, die vorhandenen Potenziale an Wärmequellen (insbes. auch regenerativ) sowie die potenziellen Wärmeversorgungslösungen für die Zukunft. Denkbare Versorgungslösungen sind die dezentrale Wärmeerzeugung z.B. mit Wärmepumpen, eine Nutzung von lokalen Wärmequellen (Nahwärme) oder der strategische Ausbau von Fernwärme. Die Wärmeplanung bietet somit eine erste Orientierungshilfe bei der Auswahl der zukünftigen Wärmeversorgung.
    Die Empfehlung von Versorgungslösungen für einzelne Teile des Stadtgebietes hat keine rechtlichen Folgen für die Eigentümer*innen. Darüberhinaus besteht keine Pflicht, eine funktionierende Heizungsanlage auszutauschen.

  • Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidungen in der kommunalen Wärmeplanung?

    • Art und Menge der bestehenden Bebauung
    • geplante Neubauten, Quartiere und Rückbau
    • Eigentümerstrukturen der Gebäude
    • aktueller Wärmeverbrauch, Wärmeerzeuger und Energieträger
    • nutzbare Wärmequellen
    • bestehende Wärmenetze
    • aktuelle Energieeffizienz der Gebäude, Sanierungspotenzial und Sanierungsraten
    • Topografie (Wie ist das Gelände beschaffen?)
  • Welche Arten von Wärme-Erzeugung gibt es?

    Im Wesentlichen wird Wärme durch Verbrennung, durch Nutzung von regenerativen Energien wie Solarthermie oder auf elektrischer Basis wie Wärmepumpen erzeugt. Als Energiequelle für die Verbrennung werden zum Beispiel Gas, Öl, Kohle und Holz verwendet. Bei Solarthermie wird die Energie der Sonnenstrahlung genutzt. Bei Wärmepumpen wird Wärme aus unterschiedlichen Quellen von niedriger Temperatur mittels Strom auf ein höheres Niveau gehoben und somit für die Beheizung der Gebäude nutzbar gemacht. Neben der Außenluft können auch Erdwärme, Abwasser oder Thermalwasser als Wärmequellen für eine Wärmepumpe genutzt werden.

    Eine Sonderform für Wärmequellen ist die Abwärme, wo zum Beispiel für die Stromerzeugung oder für Industrie gebrauchte Wärme weitergenutzt und in ein Wärmenetz eingespeist wird.

    Bei der Kompostierung von Biomasse entsteht Wärme, die aber nicht großtechnisch zur Versorgung von Haushalten genutzt werden kann.

  • Kann Windenergie für die Wärme-Erzeugung genutzt werden?

    Die betriebswirtschaftlich am besten nutzbare Form von Windenergie ist bisher die Stromerzeugung.

  • Wie sieht es mit Atomkraft aus?

    Atomkraft wird zur Stromerzeugung genutzt und kann auch Abwärme liefern, spielt in Deutschland wegen der Zerfallsstrahlung der Abfälle aber strategisch keine Rolle mehr.

  • Warum sind im Wärmeplan keine Wasserstoffgebiete ausgewiesen?

    Die Aachener KWP-Expert*innen gehen aktuell davon aus, dass es keine Umstellung des Gasnetzes auf ein Wasserstoffnetz geben wird. Wenn überhaupt, werden gezielt die Industrie oder Kraftwerke mit Wasserstoff versorgt. Hintergrund: Wasserstoff bleibt mindestens in den nächsten 20 Jahren weltweit ein sehr knappes Gut. Dementsprechend wird Wasserstoff nur selten eingesetzt werden, nämlich in Bereichen, in denen keine oder kaum Alternativen möglich sind, z.B. bei industriellen Prozessen. Andere Alternativen für die Raumheizung, z.B. Wärmepumpen oder Wärmenetze, sind günstiger und zudem im Wirkungsgrad deutlich überlegen. Zudem kann Wasserstoff aus technischen Gründen nur in kleinen Mengen in das bestehende Gasnetz beigemischt werden.

  • Wie kommt die Wärme zu mir ins Haus?

    Wärme kann entweder dezentral, d.h. direkt im oder am Gebäude, oder zentral erzeugt werden. Bei zentraler Versorgung wird die Wärme über ein Wärmenetz, also Warmwasserleitungen, zu den Gebäuden transportiert.

  • Welche Möglichkeiten zentraler Wärmeversorgung gibt es?

    Zentrale oder auch leitungsgebundene Wärmeversorgung findet über ein Fernwärmenetz (über die STAWAG) oder sogenannte Nahwärmenetze statt. Bei Letzteren dienen z. B. Abwärmenutzungen in konventionellen Kraftwerken, bei der Müllverbrennung, Kraft-Wärme-Kopplung und Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmepumpen, Solarthermie oder ein Mix der Technologien als Wärmequellen. Zusätzliche Wärmespeicher in Netzen sorgen für Stabilität in der Wärmeversorgung und können Schwankungen in der Verfügbarkeit der Wärmequellen im Tagesgang oder saisonal ausgleichen.

  • Welche Wärmeversorgung ist in meiner Straße möglich?

    Die kommunale Wärmeplanung bietet erste Informationen darüber, welche Möglichkeiten aktuell und in Zukunft grundsätzlich nutzbar sind. Wenn Sie eine dezentrale Lösung für ihre Gebäude suchen, bieten altbau plus und die Verbraucherzentrale in Aachen gute Beratungsangebote für Gebäudeeigentümer*innen. Möchten Sie sich an ein Wärmenetz anschließen, wenden Sie sich an den Betreiber des Wärmenetzes, um genauere Informationen zu Anschlussmöglichkeiten, Terminen und Kosten zu erhalten. Informationen und Ansprechpartner*innen zum Anschluss an das Fernwärmenetz in Aachen finden Sie auf den Seiten der STAWAG.

  • Was spricht dafür, meine Immobilie mit Fernwärme zu versorgen?

    Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neue Heizungen (nach Übergangsfristen), 65 Prozent Anteil erneuerbare Energie aufweisen. Mit Anschluss an ein Fernwärmenetz muss diese Auflage nicht mehr von der Gebäudeeigentümer*in, sondern vom Netzbetreiber erfüllt werden. Die Übergabestation der Fernwärme benötigt im Gebäude / Keller nur wenig Platz und es müssen keine großen Wärmespeicher oder Lägerflächen für Brennstoffe wie bspw. Holzpellets vorgesehen werden. Weiterhin hat die Fernwärme den Vorteil, dass keine lokalen Emissionen entstehen, da die Wärme zentral erzeugt wird. Das ist von großem Vorteil für die Luftqualität in den Städten. Mit konkreten Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an die STAWAG.

  • Muss ich meine Immobilie an die Fernwärme anschließen?

    Die gesetzlich vorgeschriebene kommunale Wärmeplanung verpflichtet zunächst nicht zum Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze. Die Entscheidung zum Anschluss trifft demnach der/die Gebäudeeigentümer*in. Ob sich daran etwas ändern wird, zum Beispiel durch Satzungen für einzelne Bereiche, wird die kommunalpolitische Entwicklung weisen.

  • Zeigt mir die Wärmeplanung, wann ich mich an ein Wärmenetz anschließen kann?

    Das soll und kann sie nicht. Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung ist es aufzuzeigen, wo welche Wärmeversorgung prinzipiell möglich ist. Aus der Wärmeplanung können keine Ausbaugarantien oder Terminaussagen für den Anschluss an Wärmenetze abgeleitet werden. Verbindliche Auskünfte dazu können nur die Wärmenetzbetreiber*innen liefern.

  • Woher bekomme ich die Information, wann ich mich an ein Wärmenetz anschließen kann?

    Die „öffentlichen“ Wärmenetze in Aachen gehören der STAWAG. Anschlüsse an bereits bestehende Netze sind schon jetzt möglich. Über Umfang und Zeitpunkt des Weiteren Ausbaus der Wärmenetze entscheidet die STAWAG grundsätzlich in eigener Verantwortung. Sie hat allerdings ein ambitioniertes Fernwärmeausbaugebiet (FWA) definiert, welches in die kommunale Wärmeplanung eingeflossen ist und sich weitgehend mit dem dort ausgewiesenen Potenzialgebiet deckt. Das FWA soll bis 2045 – soweit technisch-wirtschaftlich möglich – vollständig mit Fernwärme erschlossen werden. Informationen und Ansprechpartner*innen zum Anschluss an das Fernwärmenetz in Aachen finden Sie auf den Seiten der STAWAG.

  • Was muss ich beachten, wenn meine Heizung erneuert werden muss?

    Die Vorgaben zu Wärmeerzeugern sind in einem weiteren Bundesgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), geregelt. Seit Inkrafttreten des GEG zum 01.01.2024 müssen neue Heizungssysteme mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden können. In Bestandsgebieten gibt es eine Übergangsfrist, die mit der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung verknüpft ist. In Aachen muss diese zum 31.06.2026 vorliegen. Doch auch im Bestand müssen schon heute Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung eingehalten werden. Nutzen Sie das Angebot und lassen sie sich kostenfrei von altbau plus oder der Verbraucherzentrale in Aachen beraten.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, die 65 Prozent-Erneuerbare-Energie-Regel einzuhalten?

    Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen folgende Optionen die 65 Prozent-Regel (§ 71 Absatz 3 GEG):

    • Anschluss an ein Wärmenetz
    • Wärmepumpe
    • Stromdirektheizung in besonders energieeffizienten Gebäuden (§ 71d Absatz 3 GEG)
    • Nutzung von Solarthermie
    • Gasheizung, wenn sie nachweislich zu mindestens 65 Prozent Biomethan oder biogenes Flüssiggas verwendet
    • Biomasseheizung
    • Hybridheizung (z.B. Kombination von Solarthermie mit Gaskessel, § 71h Absatz 3 GEG)
  • Was kostet mich die Umstellung auf eine Heizung, die zu 65 Prozent erneuerbar betrieben wird?

    Das kann man nicht pauschal beantworten, weil es auf Heizungsart, Wärmebedarf, Alter und Sanierungsstand des Gebäudes ankommt. Wichtig zu wissen ist, dass es viele Förderangebote gibt, die vor Beginn der Umsetzung beantragt werden müssen. Altbau plus berät Sie individuell zu Ihrer Immobilie.

  • Was ist ein Bestandsgebiet?

    Ein Bestandsgebiet ist ein bereits bestehendes Wohngebiet. Für Neubauten innerhalb von einem bestehenden Wohngebiet, die Baulücken schließen, gelten dieselben Regeln wie für Bestandsgebäude (§ 71 Absatz 10 GEG). Dementsprechend gilt die Regelung, neue Heizungssysteme mit mindestens zu 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, in diesen Gebieten erst ab dem 01.07.2026. (Wie in allen Städten mit mehr als 100.000 Einwohner*innen).

  • Kann ich auch im Bestandsgebäude auf eine Wärmepumpe umrüsten?

    Auch in Bestandsgebäuden kann diese Technologie eingesetzt werden. Zu diesem Ergebnis kommt unter anderem ein Forschungsprojekt des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE. Wir empfehlen, bei Fragen zu Ihrem Einzelgebäude eine Energieberatung zu vereinbaren. Altbau plus berät Sie individuell zu Ihrer Immobilie. 

  • Wie kann ich die Energiebilanz meines Hauses verbessern und damit Kosten sparen?

    Die Energiebilanz eines Wohngebäudes hängt von der Art der Wärmeerzeugung, dem Stromverbrauch und dem Transmissionswärmeverlust ab: Wieviel Energie geht durch die Außenhülle verloren?

    Werden Dämmmaßnahmen durchgeführt, verbessert sich die Energiebilanz. Das führt dazu, dass die Heizung eine niedrigere Vorlauftemperatur benötigt. Damit wird ebenfalls die Energiebilanz verbessert.

    Der Einbau einer regenerativen Heizung verbessert die Umweltbilanz und die Energiebilanz. Moderne Heizungen haben einen besseren Wirkungsgrad als alte Geräte. Hat man vorher sein Haus gedämmt, kann die neue Heizung zudem kleiner dimensioniert werden.

    Den Stromverbrauch kann man durch eine eigene Photovoltaikanlage senken und verbessert damit die Energiebilanz.

    Schließlich kann man in begrenztem Maß durch Verhaltensänderung die Bilanz verbessern. Das Reduzieren der Zielraumtemperatur ist aber nur bedingt möglich, weil die Behaglichkeit in ungedämmten Gebäuden dadurch leidet. In einem Passivhaus kann die Raumtemperatur durchaus gesenkt werden, da die Außenwände wegen des guten Dämmstandards nicht so kalt werden. Hier leidet die Behaglichkeit nicht.

  • Wie kann die kommunale Wärmeplanung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?

    Die Treibhausgas-Bilanz der Stadt Aachen aus dem Jahr 2022 weist den Wärmebereich mit einem Anteil von 44 Prozent als mit Abstand größten Verursacher von CO2-Emissionen aus. Bislang erfolgt der überwiegende Teil der Wärmeversorgung in Aachen durch fossile Energieträger. Laut Endenergiebilanz wurde der Wärmebedarf der privaten Haushalte für das Jahr 2022 zu weniger als acht Prozent aus erneuerbaren Energien und zu über 80 Prozent aus fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl gedeckt. Die Wärmeplanung zeigt auf, wie die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umsetzbar sind. Die kommunale Wärmeplanung kann insoweit erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Ziels, klimaneutral zu werden.

  • Was wird der Umbau der Wärmeversorgung bundesweit kosten?

    Das ist schwer vorherzusehen. Das Bundeswirtschaftsministerium geht im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger bis 2028 bundesweit jährlich mehr als neun Milliarden Euro in die Hand nehmen müssen, um klimafreundlicher zu heizen. Dem stünden aber zugleich Einsparungen in Höhe von rund 11 Milliarden Euro gegenüber, rechnet das Ministerium, weil Öl und Erdgas in den kommenden Jahren absehbar teurer würden.

  • Warum macht der Bund die Planung nicht selber?

    Eine zentrale Planung für die ca. 11.000 Kommunen in Deutschland durch den Bund ist nicht zielführend: Aachen weiß besser als Berlin, was für Aachen gut und richtig ist.

    Zum anderen ist eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund an die Kommunen verfassungsrechtlich nicht möglich.

  • O nein, schon wieder Baustellen!

    Aachen packt die Zukunft an. Da bleiben Baustellen leider nicht aus. Wer mehr wissen möchte über aktuelle Baumaßnahmen und Hintergründe, wird hier fündig.

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