Gewässerschutz

Informationen der unteren Wasserbehörde des Fachbereichs Umwelt der Stadt Aachen finden Sie jeweils konkret in den folgenden Rubriken bzw. den Unter- bzw. Navigationspunkten.

Die Informationen und Themenfelder sind nicht nach wasserwirtschaftlichen Aspekten sondern insbesondere aufgrund des Informationsbedarfs von Anrufen und Schreiben an die Untere Wasserbehörde zusammengestellt worden.

Bachlauf mit Bäumen im Hintergrund.

Für viele wasserwirtschaftliche Themenfelder sind Erlaubnisse oder Genehmigungen einzuholen. Wird keine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung eingeholt, stellt dieses i.d.R. mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld Ihrer Planungen über Art und Umfang von  Erlaubnissen und Genehmigungen. Auf den folgenden Seiten leiten wir Sie zu verschiedenen wasserwirtschaftlichen Sachgebieten.


  • Untere Wasserbehörde

    Wasserrechtliche Anträge, Dokumente und Merkblätter sowie Beratung rund um wasserrechtliche Anträge im Stadtgebiet Aachen.

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  • Umwelttelefon und Umweltalarm

    Auf Grundlage der aktuellen Umweltalarm-Richtlinie ist bei der unteren Umweltschutzbehörde der Aachen eine Rufbereitschaft eingerichtet. Deren Ziel es ist, in Schadens- und Gefahrenfällen eine schnelle Reaktion und sachgerechte Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltgefahren, die Untersuchung und Sachverhaltsaufklärung und die rechtzeitige Information aller betroffener Stellen und Bevölkerung zu sichern. Wir nehmen Umweltalarmanzeigen unter folgender Rufnummer des Umwelttelefons entgegen:

    Umwelttelefon: 0241 432-3666

    Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit kann die Rufbereitschaft der unteren Umweltschutzbehörde (UUB) über die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr erreicht werden:

    Feuerwehr und Rettungsdienst: 0241 432-370000

    Im Notfall wählen sie den Notruf:

    Notruf: 112


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Wasserwirtschaft


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  • Fassadenreinigung

    Wer seine Fassade möglichst schnell und einfach reinigen möchte, der greift bevorzugt zum Hochdruckreiniger. Aber Achtung! Der Schmutz wird inkl. Reinigungsmitteln in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.

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  • Farbe im Gartenteich

    Von anderen Bürge*innen, die am Bach spazieren gehen, bekommen wir über die Feuerwehr viele Einsatzmeldungen mit Farbe im Bach. Das muss nicht sein!

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  • Pflanzenschutzmittel

    Planzenschutzmitteln dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen angewendet werden, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. 

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  • Wagenwäsche

    Zulässig ist somit nur eine Wagenwäsche auf öffentlicher Fläche mit einem Schwamm oder auf dem eigenen Grundstück, wenn die Bodeneinläufe an einem Schmutzwasserkanal angeschlossen sind.

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  • Schlittschuhlaufen auf Teichanlagen

    Vor dem Betreten von Eisflächen wird gewarnt. Diese Warnung gilt für alle Teiche im Stadtgebiet. Bei eingezäunten Teichanlagen, wie bei der Stauanlage Diepenbenden oder Kupferbach, ist sogar der Eissport verboten.

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Landwirtschaft und Gewerbe

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Hochwasser

Trotz aller Fortschritte bei Prognose, Früherkennung und Schadensabwehr werden wir mit Hochwasserereignissen leben müssen.

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Prognose und Prävention

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Wasser für die Region Aachen

Rund ein Fünftel des Aachener Wassers stammt aus Grundwasserwerken der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) im Stadtgebiet Aachen. Der Rest stammt von der Tochtergesellschaft WAG (Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH).

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