Informationen der unteren Wasserbehörde des Fachbereichs Umwelt der Stadt Aachen finden Sie jeweils konkret in den folgenden Rubriken bzw. den Unter- bzw. Navigationspunkten.
Die Informationen und Themenfelder sind nicht nach wasserwirtschaftlichen Aspekten sondern insbesondere aufgrund des Informationsbedarfs von Anrufen und Schreiben an die Untere Wasserbehörde zusammengestellt worden.

Für viele wasserwirtschaftliche Themenfelder sind Erlaubnisse oder Genehmigungen einzuholen. Wird keine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung eingeholt, stellt dieses i.d.R. mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld Ihrer Planungen über Art und Umfang von Erlaubnissen und Genehmigungen. Auf den folgenden Seiten leiten wir Sie zu verschiedenen wasserwirtschaftlichen Sachgebieten.
Untere Wasserbehörde
Wasserrechtliche Anträge, Dokumente und Merkblätter sowie Beratung rund um wasserrechtliche Anträge im Stadtgebiet Aachen.
Umwelttelefon und Umweltalarm
Auf Grundlage der aktuellen Umweltalarm-Richtlinie ist bei der unteren Umweltschutzbehörde der Aachen eine Rufbereitschaft eingerichtet. Deren Ziel es ist, in Schadens- und Gefahrenfällen eine schnelle Reaktion und sachgerechte Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltgefahren, die Untersuchung und Sachverhaltsaufklärung und die rechtzeitige Information aller betroffener Stellen und Bevölkerung zu sichern. Wir nehmen Umweltalarmanzeigen unter folgender Rufnummer des Umwelttelefons entgegen:
Umwelttelefon: 0241 432-3666
Außerhalb der allgemeinen Dienstzeit kann die Rufbereitschaft der unteren Umweltschutzbehörde (UUB) über die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr erreicht werden:
Feuerwehr und Rettungsdienst: 0241 432-370000
Im Notfall wählen sie den Notruf:
Notruf: 112

Regen- und Abwasser
Das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser nennt man Niederschlagswasser und fällt wasserrechtlich unter dem Oberbegriff Abwasser. Für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist in Aachen die Stadt Aachen (Abwasserbeseitigungspflichtig) als Gemeinde grundsätzlich verantwortlich.

Grundwasser
Naturbelassenes Grundwasser enthält keine Keime oder Schadstoffe und dient als bewirtschaftetes Grundwasser bevorzugt der Trinkwasserversorgung. Nahezu 70 % des Trinkwassers in Deutschland werden aus Grundwasser gewonnen.

Oberflächengewässer
Unabhängig vom Bewirtschaftungsplan werden schon seit vielen Jahren Renaturierungen und Offenlagen von Fließgewässern in Aachen durchgeführt.
Wasserwirtschaft
Fassadenreinigung
Wer seine Fassade möglichst schnell und einfach reinigen möchte, der greift bevorzugt zum Hochdruckreiniger. Aber Achtung! Der Schmutz wird inkl. Reinigungsmitteln in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.
Farbe im Gartenteich
Von anderen Bürge*innen, die am Bach spazieren gehen, bekommen wir über die Feuerwehr viele Einsatzmeldungen mit Farbe im Bach. Das muss nicht sein!
Pflanzenschutzmittel
Planzenschutzmitteln dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen angewendet werden, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Wagenwäsche
Zulässig ist somit nur eine Wagenwäsche auf öffentlicher Fläche mit einem Schwamm oder auf dem eigenen Grundstück, wenn die Bodeneinläufe an einem Schmutzwasserkanal angeschlossen sind.
Schlittschuhlaufen auf Teichanlagen
Vor dem Betreten von Eisflächen wird gewarnt. Diese Warnung gilt für alle Teiche im Stadtgebiet. Bei eingezäunten Teichanlagen, wie bei der Stauanlage Diepenbenden oder Kupferbach, ist sogar der Eissport verboten.
Landwirtschaft und Gewerbe
Hochwasser
Trotz aller Fortschritte bei Prognose, Früherkennung und Schadensabwehr werden wir mit Hochwasserereignissen leben müssen.
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Prognose und Prävention
Wasser für die Region Aachen
Rund ein Fünftel des Aachener Wassers stammt aus Grundwasserwerken der Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) im Stadtgebiet Aachen. Der Rest stammt von der Tochtergesellschaft WAG (Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH).