Förderprogramme
Nutzen Sie die Förderprogramme der Stadt Aachen, um Ihr Zuhause fit für eine klimafreundliche Zukunft zu machen. Damit leisten Sie einen lokalen Beitrag für den globalen Klimaschutz!
Solarförderprogramm
Das Solarförderprogramm ist auch bekannt als „Öcher Solar Offensive“ und bietet finanzielle Unterstützung bei der Neuinstallation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sowie Balkonmodulen und bei der Aufrüstung von Altanlagen. Weitere Infos finden Sie unter: www.aachen.de/solar
Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude
Das Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude fördert energetische Sanierungsarbeiten an Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung der Außenwand, der Austausch von Fenstern und der Ersatz alter Gas- und Öl-Heizkessel durch Heizsysteme, die erneuerbare Energiequellen nutzen. Ein energetisch saniertes Haus spart Energiekosten und CO2. Weitere Infos finden Sie unter: www.aachen.de/altbau
Förderprogramm mitgeDACHt: Beratung für den Dachausbau
Mit dem Wohnraumförderungsprogramm „mitgeDACHt“ bezuschusst die Stadt Aachen die fachliche Erstberatung zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch den Ausbau ungenutzter Dachräume im Stadtgebiet Aachen mit einer Fördersumme in Höhe von maximal 1.500 €. Hiermit soll dem mangelnden Angebot an bezahlbaren Wohnraum in Aachen entgegengewirkt und die Nachverdichtungspotentiale optimal genutzt werden. Weitere Infos finden Sie unter: www.aachen.de/mitgedacht
Sonderförderung für Flutgeschädigte
Der Hauptausschuss hat beschlossen, dass die Stadt Aachen für Betroffene der Flutkatastrophe die Förderquote aus den Programmen „Solaranlagen“ und „energetische Gebäudesanierung“ um jeweils 50 Prozent gegenüber den üblichen Fördersätzen anhebt.
So sollen Eigentümer*innen, die nachweislich einen Schaden von mindestens 10.000 Euro erlitten haben, die notwendigen Arbeiten an ihren Gebäuden mit energieeinsparenden Maßnahmen, der Installation von Solaranlagen und der Umstellung ihrer Heizsysteme auf erneuerbare Energien verknüpfen können.
Die Anträge auf Sonderförderung aus den beiden Förderprogrammen der Stadt können bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Aachener Sonderförderung ist so gestaltet, dass Doppelförderungen oder Überschneidungen mit anderen „Entschädigungstöpfen“ vermieden werden.