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Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks geht in die vierte Runde

  • Lokale Verbände, Werbe-, Straßen- und Interessengemeinschaften sowie Zusammenschlüsse von mindestens drei Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk können bereits zum vierten Mal einmalig bis zu 10.000 Euro Unterstützung erhalten. Auch Immobilieneigentümer*innen können sich wieder am Antragsverfahren beteiligen.
  • Nach drei erfolgreichen Runden wird aktuell eine neue Antragsphase gestartet. Diese läuft zunächst bis zum 1. Dezember 2023.
  • Es werden Projekte gesucht, die das Thema „Winterzauber und Frühlingserwachen“ aufgreifen.

Durch den im Jahr 2021 ins Leben gerufenen Fonds „Aachener Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk stärken“ konnten mittlerweile im Rahmen von drei Antragsphasen bereits 70 Projekte gefördert werden. Diese konnten die Innenstadt, aber auch einzelne Stadtteile, merklich durch neues Mobiliar und Dekorationen aufwerten und unter anderem auch durch Straßenfeste beleben. Auch zwei Interessengemeinschaften haben durch den Fonds eine Starthilfe bekommen und stärken dadurch neue Gemeinschaften, aus denen wiederrum neue Projekte hervorgehen.

„Wir freuen uns, dass das Angebot so vielseitig genutzt wird und dass sich neben der Innenstadt auch Akteur*innen aus den Stadtteilen engagieren. Die Veränderungen sind für die Bürger*innen und Tourist*innen sichtbar und werden positiv zur Kenntnis genommen. Auf die Belebung und Attraktivitätssteigerung werden wir daher in der vierten Phase noch mal einen stärkeren Fokus legen, um somit weitere Anlässe für einen Besuch zu schaffen“, so Dieter M. Begaß, Leiter des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa. Um gezielte Akzente zu setzen, sollen die Projekte das Thema „Winterzauber und Frühlingserwachen“ aufgreifen.

Antragsstellung ab sofort möglich
Ab sofort haben Aachener Interessen-, Werbe- und Straßengemeinschaften sowie Verbände wieder die Möglichkeit, ihre Anträge zunächst bis zum 1. Dezember 2023 in Form eines digitalen Formulars über das Serviceportal der Stadt Aachen einzureichen. Auch lokale Unternehmen aus dem Einzelhandel, der Gastronomie und dem Handwerk können im Zusammenschluss mit mindestens zwei anderen Unternehmen einen Antrag stellen. Immobilieneigentümer*innen können ebenfalls gemeinsam mit zwei der zuvor genannten Gemeinschaften oder Unternehmen einen Antrag einreichen. Für die Umsetzung der jeweiligen Vorhaben sind sechs Monate vorgesehen.

Die Unternehmenszusammenschlüsse erhalten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro, die für (Beratungs-)Dienstleistungen und Sachausgaben eingesetzt werden können. Unter die zuwendungsfähigen Ausgaben fallen Veranstaltungen und damit verbundene Marketingmaßnahmen, gemeinsame Gestaltungsmaßnahmen zur Attraktivierung des Standorts sowie Lösungsansätze, die die „letzte Meile“, also den Weg von den Produkten hin zu den Konsumierenden, vereinfachen.

Weitere Informationen (PDF)

Antragsformular