Krematorium

Achtung den Toten – Unterstützung den Angehörigen

So verschieden wie die Biografien der Menschen sind heute auch ihre Wünsche für den letzten Schritt aus dem Leben. Gemeinsam ist ihnen das Bedürfnis nach angemessener Würde, nach Raum und Zeit für die Trauer. Die Stadt Aachen versucht seit jeher den Anliegen der Angehörigen gerecht zu werden und bietet eine Vielfalt an Bestattungsformen an. Dazu gehört bereits seit 1979 die Feuerbestattung im Krematorium auf dem größten städtischen Friedhof Hüls. Rund 3000 Einäscherungen erfolgen hier im Jahr; in der Regel zwei bis vier Tage nach Einlieferung des Verstorbenen.

  • Informationen für Angehörige

    Zeitnahe Einäscherung
    Nach Einlieferung des Verstorbenen durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen verbleibt der beziehungsweise die Tote bis zur Freigabe für eine Feuerbestattung in der Kühlhalle des Krematoriums oder auf Wunsch in einem Aufbahrungsraum. Dort kann auch eine feierliche Abschiednahme stattfinden. Der Zeitraum bis zur Einäscherung beträgt durchschnittlich zwei bis vier Tage, eine Frist, die wir als Friedhofsverwaltung so kurz wie möglich zu halten versuchen. Gerne können Sie auch den Zeitpunkt der Kremierung individuell mit uns abstimmen und dem Einfahren des Sarges beiwohnen. Diese Wünsche bitten wir Sie, frühzeitig mit uns zu besprechen.

    Das Gedenken gestalten
    Auch bei einer Feuerbestattung bestimmen Sie die Form der Abschiednahme. Dafür stehen Ihnen im Krematorium am Friedhof Hüls verschiedene ansprechende Räumlichkeiten zur Verfügung:

    • große Trauerhalle, 380 Quadratmeter, 180 Sitzgelegenheiten
    • mittlere Trauerhalle, 210 Quadratmeter, 120 Sitzgelegenheiten
    • kleine Trauerhalle, 85 Quadratmeter, 30 Sitzgelegenheiten

    Die Ausgestaltung dieser Räume mit Lichtbändern oder Stellwänden in Antik-, Opalglas/Blei in Verbindung mit Kerzen und Pflanzenschmuck erzeugt eine zugleich würdevolle sowie auch Trost spendende Atmosphäre.

    Individuell Abschied nehmen
    Jeder Kulturkreis, jede Religion hat einen anderen Zugang zum Tod. In welcher Form Sie die Trauerfeier gestalten möchten, richtet sich ganz nach Ihren Vorstellungen und ist weder an den Ort des Aachener Krematoriums noch an eine bestimmte religiöse Zeremonie gebunden.

    Vielfältige Beisetzungsformen
    Da sich die Wünsche bezüglich der Bestattungsform weit differenziert haben, bietet die Stadt Aachen auf ihren 28 Friedhöfen zehn verschiedene Grabarten für Urnen an. Die Bestattungsmöglichkeiten reichen von der Beisetzung in ein anonymes Urnensonderfeld über naturnahe Urnenbaumgräber bis zur Beisetzung in einem Kolumbarium. Die Art, Gestaltung und Nutzung von Grabstätten auf kommunalen Friedhöfen ist in der Friedhofssatzung für die Stadt Aachen geregelt.

  • Informationen für Bestatter*innen

    Einlieferung
    Als Bestatter*in haben Sie die Möglichkeit, Verstorbene zu jedem Zeitpunkt ins Aachener Krematorium, Wilmersdorfer Straße 50, einzuliefern. Werktags sind die Öffnungszeiten von 6  bis 16.30 Uhr (Klingel Krematorium/Friedhof). Außerhalb dieser Öffnungszeiten liegt ganzjährig an der Hauptwache der Aachener Berufsfeuerwehr, Stolberger Straße 155, der Schlüssel zum Einlass in den Einlieferungsbereich (doppelflügeliges Haupttor, Eingangstür neben dem Rolltor, Kühlzelle Feuerwehr Nr. 8 u. 9) bereit.

    Was ist sonst noch wichtig?
    Für den weiteren Ablauf ist es wichtig, dass Sie am Kopfende des Sargdeckels einen Sargzettel mit den Daten des Bestattungsunternehmens und der/des Verstorbenen befestigen sowie das Einlieferungsformular ausgefüllt, gegebenenfalls mit weiteren Unterlagen, in den bezeichneten Briefkasten hinterlegen.

    Täglich kontrolliert ein Mitarbeiter die Aufnahmekühlzellen und verbringt die Verstorbenen anhand der Einlieferungszettel in die Kühlräume des Krematoriums Aachen oder des Friedhofs Hüls.

    Im Krematorium stehen ein großer Kühlraum (120 Stellplätze), zwei Kühlzellen (Nr. 14 und 15 je sechs Stellplätze) für Leichenpässe sowie die Kühlzellen (Nr. 16 und 17 je sechs Stellplätze) zur Verfügung. In einem Verabschiedungsraum können die Hinterbliebenen sich in Absprache mit dem Bestatter und in Ruhe vom Verstorbenen verabschieden.

    Amtsärztliche Untersuchung
    Die amtsärztliche Untersuchung (zweite Leichenschau) für die Einäscherung sowie zur Überführung ins Ausland findet täglich im Krematorium Aachen durch die Amtsärzte des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen statt.

    Erforderliche Unterlagen
    Um die Kremierung des Leichnams zeitnah durchführen zu können, benötigt die Verwaltung verschiedene Dokumente:

    • Einlieferungszettel
    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Feuerbestattung
    • lesbare Kopie des Personalausweises des Antragstellers
    • vertraulicher und nichtvertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • zwei Sterbeurkunden oder die Freigabe eines auswärtigen Gesundheitsamtes oder die Freigabe der Staatsanwaltschaft zwecks Erd- und Feuerbestattung
    • den letzten Willen des Verstorbenen beziehungsweise die Einäscherungsverfügung der nächsten Angehörigen
    • eine Urnenaufnahmebescheinigung, wenn der Verstorbene außerhalb Aachens verstorben ist und nicht auf einem Aachener Friedhof bestattet werden soll.

    Urnenübergabe
    Sind alle Unterlagen vollständig und die zweite Leichenschau ohne Bedenken seitens des Amtsarztes erfolgt, ist eine Kremierung in der Frist von zwei bis vier Werktagen im Aachener Krematorium die Regel. Anschließend kann die Urne von Ihrem Unternehmen abgeholt werden oder sie wird von uns an den gewünschten Bestimmungsort geschickt.


Führungen

Besucher*innen und Gruppen können das Aachener Krematorium nach Anmeldung besichtigen. Für Führungen und Besichtigungen ist der Betriebsleiter des Krematoriums, Günter Sibbel, zuständig. Er ist unter Telefon 0241 / 432-18763 erreichbar.


Häufig gestellte Fragen

  • Werden nur Verstorbene aus Aachen im Krematorium Aachen eingeäschert?

    Nein, es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Wohnortes.

  • Wo kann vom Verstorbenen Abschied genommen werden?

    Für Trauerfeiern stehen im Friedhofsbereich Hüls mehrere unterschiedlich große Trauerhallen zur Verfügung. Nach Absprache kann auch ein Raum im Bereich des Krematoriums für die Verabschiedung im engsten Kreis zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus kann nach Absprache mit dem Bestatter und dem Betriebsleiter des Krematoriums die Verabschiedung mit der Kremierung zusammengelegt werden.

  • Können Hinterbliebene bei der Einäscherung anwesend sein?

    Ja, das ist nach Absprache mit dem Betriebsleiter des Krematoriums möglich.

  • Was geschieht während und nach der Einäscherung?

    Der Sarg wird dem Einäscherungsofen zugeführt. Im Ofen wird bei Temperaturen zwischen 800°C bis 1200 °C die Einäscherung innerhalb von zwei Stunden vollzogen. Unmittelbar nach dem Einäscherungsprozess erfolgt die Abkühlung der Asche in einem Kühlfach des Einäscherungsofens für eine Stunde. Anschließend wird die Asche der Ascheaufbereitungsanlage zugeführt. Im freien Fall wird die Asche durch einen rotierenden Dauermagneten von magnetischen Bestandteilen (z. B. Sargnägeln oder Heftstiften) befreit. Mit einem Korndurchmesser von 4 mm fällt die Asche der/des Verstorbenen in die Urne. Diese wird mit dem Urnendeckel verschlossen, auf dem folgende Daten stehen: Krematorium Aachen, Einäscherungsnummer, Name, Vorname, Geburtstag, Sterbetag und Einäscherungstag. Die Urnenkapsel wird versandt oder auf den zur Beisetzung vorgesehenen Friedhof gebracht.

  • Wie viel Zeit vergeht zwischen Einlieferung des Verstorbenen, Einäscherung und Übergabe der Urne?

    Jeder Verstorbene wird nach Einlieferung ins Krematorium Aachen in einem Kühlraum untergestellt. Sind die erforderlichen Dokumente vorhanden (Einäscherungsantrag, Todesbescheinigungen vertraulicher und nichtvertraulicher Teil, Sterbeurkunde), erfolgt die vom Gesetzgeber vorgeschriebene zweite Leichenschau durch die Amtsärzte des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen. Erfolgte durch diesen die Freigabe, wird der Einäscherungstag festgelegt. Aus diesen Bedingungen ergibt sich in der Regel eine Zeitspanne von zwei bis vier Tagen bis zur Übergabe der Urne.

  • Was ist eine zweite Leichenschau?

    Bei der zweiten Leichenschau wird durch einen Amtsarzt festgestellt, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes verstorben ist. Erst nach der Feststellung des natürlichen Todes ist die Einäscherung statthaft. Kann eine zuverlässige Todesursache nicht festgestellt werden, hat der Arzt Auskünfte bei den Ärzten einzuholen, die den Verstorbenen vor seinem Tode behandelt haben. Reichen die Auskünfte nicht aus oder liegen Anhaltspunkte vor, dass der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, wird die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. In diesen Fällen darf die Einäscherung erst vorgenommen werden, wenn die Staatsanwaltschaft die Feuerbestattung schriftlich genehmigt hat. Die zweite Leichenschau wird in den Räumen des Krematoriums durchgeführt.

  • Was ist ein Leichenpass?

    Zwecks der Überführung ins Ausland wird durch einen Amtsarzt festgestellt, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes verstorben ist. Nur dann erfolgt die Ausstellung des Dokumentes zur Überführung.

  • Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

    Nach den geltenden Bestattungsgesetzen ist dies nicht möglich. Alle Särge und Urnen müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden.

  • In welchem Krematorium wird ein Verstorbener eingeäschert?

    Grundsätzlich kann das Krematorium frei gewählt werden. Auskunft erteilt der jeweilige Bestatter.

  • Wie viel Zeit vergeht nach dem Ableben, ehe die Einäscherung stattfindet?

    Entsprechend der Gesetzgebung ist die Einäscherung frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes statthaft. Diese Zeit wird in der Regel auch mindestens benötigt, um die Formalitäten zu erledigen. Das Standesamt muss den Tod beurkunden, ein Bestattungsschein muss ausgestellt werden. Die verstorbene Person muss in einem ausgewählten Sarg gebettet und zum Krematorium überführt werden. Nach der Überführung in das Krematorium und Übergabe der Bestattungspapiere sowie der zweiten Leichenschau wird die Einäscherung in der Regel innerhalb der nächsten drei Arbeitstage erfolgen. Die Särge werden während dieser Zeit gekühlt gelagert.

  • Wird auch wirklich der Sarg, in dem der Verstorbene eingebettet wurde, verbrannt?

    Sofern der Sarg, in dem der Verstorbene eingebettet ist, den zur Kremierung erforderlichen Richtlinien entspricht, wird dieser Sarg auch dem Prozess zugeführt. Särge, die den Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht entgegengenommen und sind von dem beauftragten Bestattungsunternehmer auszutauschen. Die Aufnahme und Aufbewahrung sowie auch die Einäscherung eines Verstorbenen sind ohne Sarg nicht möglich.

  • Wird bei einer Feuerbestattung ein Sarg benötigt?

    Grundsätzlich ist ein Sarg notwendig, der mit dem Verstorbenen auch kremiert wird. Die Aufnahme und Aufbewahrung sowie auch die Einäscherung eines Verstorbenen sind ohne Sarg nicht möglich. Der Sarg muss den zur Kremierung erforderlichen Richtlinien entsprechen.

  • Befindet sich auch wirklich die Asche meines Angehörigen in der Urne?

    In den Sarg wird ein feuerfester Stein gelegt, der eine Registriernummer eingraviert hat. Die Kremierungen erfolgen räumlich voneinander getrennt. So ist sichergestellt, dass ausschließlich die Asche des Verstorbenen mit dem Stein, der der Identifikation dient, in die Urne gegeben wird. Die Urne wird amtlich verschlossen und erhält eine dauerhafte Gravur mit Namen, Geburts-, Sterbe- und Einäscherungsdatum des Verstorbenen sowie der Einäscherungsnummer und Namen des Krematoriums. Hierdurch ist noch nach Jahren die Asche dem Verstorbenen zuzuordnen.

  • Wird jeder Verstorbene einzeln eingeäschert?

    Der Verbrennungsraum eines Einäscherungsofens kann nur einen Sarg aufnehmen. Die Kremierungen erfolgen demnach räumlich voneinander getrennt. So ist sichergestellt, dass ausschließlich die Asche eines Verstorbenen in die Urne gegeben wird.

  • Sind von Einäscherungen Gefahren für die Umwelt zu befürchten?

    Krematorien unterliegen den strengen Bestimmungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (27 BImSchV) und den VDI-Richtlinien. Auch die Sargindustrie unterliegt Umweltvorschriften, sodass nur Stoffe zum Einsatz gebracht werden dürfen, von denen keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.

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