Ob Investitionen, Klimaschutz oder Digitalisierung – Aachen bietet Unternehmen passgenaue Fördermöglichkeiten und Beratung, um Zukunftspotenziale optimal auszuschöpfen.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) unterstützt gewerbliche Unternehmen bei Wachstumsvorhaben mit Zuschüssen zu Sachanlageninvestitionen oder Lohnkosten. Voraussetzung ist unter anderem eine Investition von mindestens 150.000 Euro, die Arbeitsplätze sichert oder neu schafft. So werden gezielt Unternehmen gefördert, die ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern und Arbeitsplätze schaffen möchten.
Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) setzt Aachen auf eine klimafreundliche Wirtschaft. Unternehmen profitieren von Förderungen für Altbausanierung, Energieeffizienz und nachhaltige Technologien. Dadurch wird nicht nur Umweltverantwortung übernommen, sondern auch der CO₂-Ausstoß verringert – eine wichtige Maßnahme für die nachhaltige Entwicklung der Stadt und ihrer Unternehmen.
Die Digitalisierungsberatung unterstützt Unternehmen bei der digitalen Transformation, von smarter Prozessautomatisierung bis hin zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Dabei hilft Aachen nicht nur mit Expertise, sondern auch dabei, passende Fördermittel zu sichern, um den Weg in die Zukunft effizient und erfolgreich zu gestalten.
Mit diesen und weiteren Förderprogrammen bietet Aachen ideale Voraussetzungen, um Innovationen voranzutreiben und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Fördermittelberatung Nachhaltiges und effizientes Wirtschaften (IKSK)

Die Wirtschaftsförderung Aachen bietet Unternehmen umfassende Fördermittelberatung, um nachhaltiges und effizientes Wirtschaften zu unterstützen. Mit Programmen wie dem EcoHub berät die Stadt gezielt zu Fördermöglichkeiten, die nachhaltige Entwicklung fördern, Energieeffizienz steigern und den ökologischen Fußabdruck verringern. Ziel ist es, Unternehmen zu befähigen, nicht nur finanziell, sondern auch strategisch von Fördergeldern zu profitieren und ihre Geschäftsmodelle nachhaltig und effizient zu transformieren.
Die Fördermittelberatung findet jeden letzten Donnerstag im Monat von 11-13 Uhr im OecherLab statt.
EcoFonds
Um die Klimaschutzziele der Stadt Aachen zu erreichen und Klimaneutralität bis 2030 zu gewährleisten, sind Investitionen in die nachhaltige Entwicklung und Ausrichtung von Betrieben essenziell. Doch die anhaltende Inflation und die daraus resultierenden Preissteigerungen erschweren vielen Unternehmen diese notwendigen Schritte. Genau hier setzt der EcoFonds der Stadt Aachen an – mit gezielten Förderungen, die Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit unterstützen.
Mit dem „EcoFonds“ fördert die Stadt Beratungsleistungen und konkrete Investitionen von Unternehmen im Stadtgebiet. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen und Größen, Unternehmensverbünde sowie gemeinnützige Organisationen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, sofern sie ihren Sitz in Aachen haben
Bei der bewilligten Zuwendung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-Minimis-Beihilfen (Amtsblatt EU L 352, S. 1).
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Branche und Größe, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Regularien) bei der Bewertung bevorzugt werden. Eine Förderung von Pflichtleistungen, sowie die Beratung zu verpflichtenden Maßnahmen sind ausgeschlossen.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt und können mehrere Anträge gestellt werden?
Um einen Zuschuss aus dem EcoFonds zu beantragen, muss im Serviceportal der Stadt Aachen ein Antragsformular ausgefüllt werden. In dem Formular muss neben allgemeinen Angaben zum Unternehmen und dem geplanten Vorhaben eine erste Kostenrechnung mit dazugehörigen Angeboten angegeben werden. Zur Auszahlung des Zuschusses ist es zwingend erforderlich Angebote einzureichen, welche die genauen Kosten des Vorhabens aufzeigen.
Grundsätzlich kann nur eine Förderung bewilligt werden. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn im Anschluss an eine geförderte Beratung Umsetzungsmaßnahmen erfolgen. Die Investitionen müssen hierbei nachweislich auf Grundlage von Empfehlungen im Rahmen der Beratungsleistungen getätigt werden.Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen werden mit 90 % der entstehenden Kosten bis zu einer Maximalförderung von 5.000 € bezuschusst. Der Zuschuss zu Investitionen beträgt 30 % bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €.
Welche Beratungen können gefördert werden?
Es können alle Beratungsleistungen aus den drei Themenbereichen nachhaltige Wirtschaft, Energie- und Stoffeffizienz sowie Sonderanlagen Erneuerbare Energien gefördert werden. Die Kosten für die Beratung sollten dabei einen Tagessatz von 800 € nicht überschreiten.
Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meinem Antrag?
Die eingegangenen Anträge werden fortlaufend, kurzfristig nach Eingang geprüft. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen. Auf Grund einer hohen Nachfrage kann es vereinzelt zu längeren Wartezeiten kommen.
Wann muss ich die förderfähige Investition tätigen, bzw. die förderfähige Beratung durchführen?
Die Umsetzung der geplanten Maßnahme innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides erfolgen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in begründeten Ausnahmen möglich und muss individuell beantragt werden.
Welche Belege müssen eingereicht werden?
Um einen Zuschuss zu bekommen ist ein verbindliches Angebot einzureichen. Nach Abschluss der Maßnahme muss ein Projektbericht sowie eine Rechnung oder ein vergleichbarer Nachweis über die tatsächlich entstandenen Kosten eingereicht werden. Die Vorlage für den Projektbericht finden Sie hier.
Nach welchen Kriterien werden die eingegangenen Anträge bewertet?
Die eingegangenen Anträge werden anhand einer Bewertungsmatrix eingestuft. Die Bewertung der Anträge erfolgt nach den folgenden Kriterien:
- Beitrag des Vorhabens zur Steigerung der Energieeffizienz, der Nachhaltigkeit oder dem Ausbau erneuerbarer Energien
- Plausibilität des Vorhabens
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Größe des Unternehmens
- Realisierbarkeit innerhalb des Durchführungszeitraums
- Innovationsgrad des Vorhabens
- Zusätzlichkeit des Vorhabens (d. h. über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehend)
- Einfluss des Vorhabens auf die Umwelt/das Klima
- Berücksichtigung der geltenden Regularien (u.a. NFSR & CSRD Berichtspflicht)
Eine Auszahlung der Gelder aus dem Fonds erfolgt an die Antragsteller*innen, deren Vorhaben die genannten Kriterien am besten erfüllen.
Wann erfolgt die Auszahlung des Zuschusses?
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Bewilligung bargeldlos an die im Antragsformular angegebene Bankverbindung auf Grundlage des eingereichten Angebots. Der Auszahlungszeitpunkt erfolgt schnellstmöglich nach erfolgreicher Prüfung des eingereichten Antrags.
Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten von den im Angebot angegebenen Kosten abweichen?
Sollten Sie nach Abschluss der Maßnahme feststelle, dass Ihre tatsächlichen Kosten niedriger waren, als im eingereichten Angebot angeben, so ist die Stadt Aachen zu einer anteiligen Rückforderung des ausgezahlten Zuschusses berechtigt. Sollten die Kosten jedoch höher ausfallen als angenommen, ist die Stadt Aachen ausdrücklich nicht zu einer Nachzahlung verpflichtet.
Nachhaltigkeitskommunikation – Verpflichtung und Chance für Unternehmen
Die „EU Taxonomie“ und die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes für Unternehmen ist in aller Munde. Für wen gilt diese Verpflichtung, was gilt es für die Unternehmen zu beachten und wir können Sie das Thema Berichterstattung proaktiv in ihrer Unternehmensstruktur verankern?
In unserer Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben und Berichtsrahmen zusammengefasst.
Sollten sich hieraus Rückfragen ergeben, melden Sie sich gerne bei uns.
Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Fördermöglichkeiten für Unternehmen auf Wachstumskurs in NRW
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm unterstützt Unternehmen in ausgewiesenen Fördergebieten Nordrhein-Westfalens mit finanziellen Zuschüssen für betriebliche Investitionen.
Ziel der Förderung ist es, neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen oder bestehende zu sichern. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in einem Fördergebiet, die Investitionen zur Weiterentwicklung ihres Betriebs planen.
Die Antragstellung erfolgt über die NRW.BANK. Mit der Maßnahme darf erst nach Bewilligung des Antrags begonnen werden.
Gerne prüfen wir für Sie die Fördermöglichkeiten ihres Vorhabens und begleiten Sie bei der Antragsstellung. Bei Fragen zu diesem oder anderen Unterstützungsmöglichkeiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung
Die Forschungszulage: Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (F&E) investieren. Eingeführt wurde sie 2020 durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) und durch das Wachstumschancengesetz erweitert. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen und Branchen, unabhängig von ihrer Gewinnsituation. Gefördert werden insbesondere Personalkosten für Forschungsprojekte sowie Auftragsforschung. Seit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes am 28. März 2024 können auch Investitionen in abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die für F&E-Vorhaben genutzt werden, berücksichtigt werden. Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen; für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhöht sich dieser Satz um zusätzliche 10 Prozentpunkte auf insgesamt 35 % .
Der Antrag auf die Bescheinigung der Förderfähigkeit eines F&E-Vorhabens kann vor, während oder nach Abschluss des Projekts bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt werden . Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für den anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt.
Durch diese Anpassungen bietet die Forschungszulage Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Innovationsprojekte finanziell zu unterstützen und stärkt somit den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland.
Digitalisierungsberatung
Digitale Kompetenzen sind heute der Schlüssel zum Erfolg. Die Wirtschaftsförderung Aachen begleitet Unternehmen auf ihrem Weg in die digitale Zukunft – individuell und praxisnah. Ob beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, der Einführung von CRM- oder ERP-Systemen oder der Modernisierung von Produktionsprozessen im Sinne von Industrie 4.0: Wir helfen dabei, digitale Potenziale zu erkennen und innovative Projekte wirkungsvoll umzusetzen. So machen wir Ihr Unternehmen fit für die Herausforderungen von morgen.
Unsere Leistungen im Überblick:
1. Förderung der Digitalisierung und Umsetzung von Innovationen
Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Identifizierung und Umsetzung digitaler Lösungen. Mit gezielten Förderungen und einem starken Partnernetzwerk werden Innovationsprojekte erfolgreich realisiert.
2. Begleitung bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
Unternehmen werden von der Konzeptentwicklung bis zur praktischen Anwendung begleitet. Experten und Berater helfen bei der Umsetzung und bringen notwendige Fachkenntnisse ein, um Projekte effizient und erfolgreich durchzuführen.
3. Angebot von Schulungen und Workshops
Praxisorientierte Workshops und Schulungen vermitteln den Unternehmen und deren Mitarbeitenden das notwendige Wissen, um die digitale Transformation zu meistern und sich für die Zukunft zu wappnen.
Sie möchten Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft machen? Sprechen Sie uns an!