Der Ausbau von Solaranlagen spielt eine wichtige Rolle auf dem Weg zur zukunftssicheren und klimaneutralen Stadt. Mit dem neu aufgelegten Förderprogramm stärkt die Stadt Aachen gezielt die Nutzung von Solarenergie in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU nach EU-Definition).

Das Wichtigste auf einen Blick
- Solarförderung für Mehrfamilienhäuser und KMU-Gewerbeimmobilien
- Nicht vorgesehen ist die Förderung von Balkonkraftwerken und Anlagen auf Ein-/Zweifamilienhäusern
- Anträge über das Serviceportal der Stadt Aachen
- Vorhaben müssen im Stadtgebiet liegen und dürfen noch nicht beauftragt sein
- Kürzere Wartezeiten durch Optimierung des Bearbeitungsprozesses
Förderfokus und Konditionen
Gefördert werden Vorhaben auf und in Gewerbeimmobilien von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und auf und in Mehrfamilienhäusern bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung oder Mieterstromprojekten. Es ist zu beachten, dass eine Förderung von Balkonkraftwerken sowie von Photovoltaikanlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern ist nicht vorgesehen.
Im Bereich der Mehrfamilienhäuser werden Photovoltaikanlagen mit 200 Euro pro vollendetem Kilowatt-Peak (maximal 10.000 Euro) sowie Batteriespeicher mit 100 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität (maximal 5.000 Euro) bezuschusst.
Auf und in Betriebsgebäuden kleiner und mittelständischer Unternehmen werden Dachgutachten mit 90 Prozent (max. 4.000 Euro) und Photovoltaikanlagen mit 100 Euro pro Kilowattpeak (max. 10.000 Euro) gefördert. Bei Veranstaltungen von Solarnachbarschaftsfesten gibt es eine Bezuschussung von pauschal 50 Euro.
Antragstellung
Anträge auf Förderung stellen Sie über das Serviceportal der Stadt Aachen.
Bitte beachten Sie, dass Anlagen, die vor der Antragstellung im Förderprogramm beauftragt werden, nicht gefördert werden können. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass lediglich Vorhaben auf dem Aachener Stadtgebiet förderfähig sind. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zum Ablauf.
Ablauf der Antragsstellung
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung die hier bereitgestellte Förderrichtlinie und halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Ungefähre Größe der Dachfläche
- Angebot von einem Photovoltaikinstallateur (und/oder eines Statikers, im Falle eines Dachgutachtens). Bitte holen Sie dieses vorab ein.
- Sie stellen den Antrag für ein kleines oder mittleres Unternehmen? Bitte füllen Sie die De-Minimis-Erklärung aus (siehe Download-Bereich).
Nach der Antragstellung über das Serviceportal geht es wie folgt weiter:
- Ihr Antrag wird von der Stadt Aachen geprüft
- nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid über das Serviceportal
- erst nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie den/die Installateur*in bzw. Gutachter*in beauftragen. Hinweis: Die Arbeiten müssen innerhalb von 18 Monaten ausgeführt werden.
- Nach Abschluss der Arbeiten sind folgende Unterlagen über das Serviceportal einzureichen:
- Schlussrechnung aller durchgeführten Arbeiten
- Ausgefüllte Fachunternehmerbescheinigung (siehe Download-Bereich). Im Falle der Förderung eines Dachgutachtens zusätzlich das vollständige Gutachten.
- Fotos der Anlage
- nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag zur Auszahlung freigegeben. Hinweis: wurde Der Bearbeitungsprozess wurde überarbeitet und digitalisiert, um die Wartezeiten im Förderprogramm zu verkürzen.
Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich gerne beim zuständigen Fachbereich – siehe Kontakt.
Kontakt
Fachbereich Klima und Umwelt
Mail: solar@mail.aachen.de
Tel.: 0241/432-36880
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Mittwochs von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr