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Der Stadtbetrieb ist einsatzbereit für den Winterdienst

  • Ab dem 1. November gilt die Winterdienstpflicht. Die Mitarbeitenden des Aachener Stadtbetriebs stehen dann in Bereitschaft.
  • Straßen, Wege und Plätze werden nach Dringlichkeitsstufen durch den maschinellen Winterdienst von Schnee und Eis befreit.
  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verantwortlich, Schnee und Glätte vor ihrem Grundstück zu beseitigen.


Mit dem November beginnt die Winterdienstpflicht. Auf dem Betriebsgelände des Aachener Stadtbetriebs ist dafür in den vergangenen Wochen alles vorbereitet worden: Die Fahrzeuge wurden mit Räumschildern und Streuaufbauten ausgerüstet und die Lager sind voll: Rund 1.000 Tonnen Salz, 150 Tonnen Granulat und 35.000 Liter Feuchtsalz stehen bereit, damit die Einsatzkräfte bei Schnee und Glatteis sofort loslegen können.

Sichere Wege und Straßen im Winter sind eine relevante Aufgabe. Neben der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht achtet der Stadtbetrieb besonders darauf, ressourcenschonend und umweltfreundlich zu arbeiten. Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten sich bereit, um bei winterlichen Straßenverhältnissen unverzüglich auszurücken. 

1.200 Straßen mit einer Gesamtlänge von etwa 1.500 Kilometern
Wenn nachts ein Winterdienstvolleinsatz ausgerufen wird, sind dutzende Fahrzeuge des Winterdienstes im Stadtgebiet unterwegs – von Groß- und Kleinstreufahrzeugen bis hin zu Traktoren. Sie halten rund 1.200 Straßen mit einer Gesamtlänge von etwa 1.500 Kilometern frei. Da sich bei Schnee und Glatteis nicht jede Straße gleichzeitig räumen lässt, arbeitet das Team nach einem klaren Dringlichkeitsplan: Pünktlich ab 3 Uhr morgens sind die wichtigsten Strecken an der Reihe. Dazu gehören Haupt- und Durchgangsstraßen, Buslinien sowie die Zufahrten zu Krankenhäusern (Dringlichkeitsstufe 1). Sobald diese rund 555 Kilometer gegen 7 Uhr geräumt sind, geht es nahtlos mit den etwa 457 Kilometern der Dringlichkeitsstufe 2 weiter – vor allem Verbindungs- und Wohnsammelstraßen. Zur Dringlichkeitsstufe 3 gehören reine Wohn- und Anliegerstraßen. Der Winterdienst auf diesen Straßen wird im Anschluss an die Stufe 2 umgesetzt und umfasst eine Streustrecke von 423 Kilometern. 

Manueller Winterdienst und Radwege
Parallel zum maschinellen Winterdienst kümmern sich die Mitarbeitenden des manuellen Winterdienstes in der Regel schon ab 3 Uhr um die Verkehrssicherheit an 460 Objekten wie Kreuzungsbereiche, Fußgängerzonen und -überwege, Brücken- und Treppenanlagen. Auch auf den Radwegen übernimmt der Stadtbetrieb die Winterdienstpflicht. Dies betrifft im Stadtgebiet eine Streckenlänge von 90 Kilometern in der Dringlichkeitsstufe 1, hinzu kommen weitere 25 Streckenkilometer in der Dringlichkeitsstufe 2. 

Pflichten für Anliegerinnen und Anlieger
Für die Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verantwortlich. Zum Streuen sind grundsätzlich nur abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt erlaubt. Ausnahmen gelten nur dort, wo dies nicht ausreicht und akute Unfallgefahr droht – etwa bei starkem Eis, auf Treppen oder an Steigungen. Die Gehwege müssen in einer Breite von anderthalb Metern von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden. Diese Pflicht gilt auch an Haltestellen für Busse und an Fußgängerüberwegen wie Ampeln, Zebrastreifen und abgesenkten Bordsteinen. Auch hier muss der Weg bis zur Bordsteinkante so geräumt und gestreut werden, dass alle sicher an- und abkommen.

Wann muss geräumt werden?
An Werktagen muss gefallener Schnee tagsüber zwischen 7 und 20 Uhr sofort nach Ende des Schneefalls beseitigt werden. Schnee, der nachts nach 20 Uhr fällt, muss am nächsten Morgen bis 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr) geräumt und die Gehwege gestreut sein.

Besondere Vorsicht im Straßenverkehr
Auch bei bester Organisation bringt der Winter gewisse Einschränkungen für den Straßen- und Fußgängerverkehr mit sich. Bei Schnee und Eis ist daher von allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern gegenseitige Rücksicht und Vorsicht gefragt. Eine an die Straßenverhältnisse angepasste Geschwindigkeit mindert das Unfallrisiko erheblich. Je nach Wetterlage ist es besser, das eigene Fahrzeug stehen zu lassen. Autos sollten so geparkt werden, dass die breiten Winterdienstfahrzeuge gut durch die Straßen kommen.

Die Fahrzeuge wurden mit Räumschildern und Streuaufbauten ausgerüstet und die Lager sind voll: ab dem 1. November gilt die Winterdienstpflicht.
Die Fahrzeuge wurden mit Räumschildern und Streuaufbauten ausgerüstet und die Lager sind voll: ab dem 1. November gilt die Winterdienstpflicht.
Die Fahrzeuge wurden mit Räumschildern und Streuaufbauten ausgerüstet und die Lager sind voll: ab dem 1. November gilt die Winterdienstpflicht.


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