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Altkleidersammlung: Stadtbetrieb setzt gesetzliche Vorgaben um

  • Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland die Getrenntsammlungspflicht für Textilien.
  • Nur wenn Alttextilien sauber erfasst werden, können sie wiederverwendet oder verwertet werden.
  • In der Stadt Aachen können Altkleider ab sofort auch an den Grünschnittcontainern abgegeben werden.

Seit Januar gilt in der Europäischen Union die so genannte Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle. Ziel ist es, Alttextilien richtig getrennt zu erfassen, um sie recyclen oder verwerten zu können. „Damit setzen wir einen wichtigen Baustein zum Aufbau einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Textilien um“, sagt Anja Maul, Sachbearbeiterin im Bereich Abfallwirtschaft des Aachener Stadtbetriebs.

Die Verordnung gibt unter anderem vor, dass Alttextilien durch den öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger, für die Stadt Aachen ist das der Aachener Stadtbetrieb, getrennt gesammelt werden müssen. Auch müssen entsprechende Möglichkeiten zur Erfassung bereitgestellt werden. Bereits seit einigen Jahren stellt der Stadtbetrieb für die Bürger*innen auf den städtischen Recyclinghöfe in Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf Altkleidercontainer zur Verfügung. Weiterhin können Alttextilien am Wertstoffmobil abgegeben werden.

Neu ist seit Januar, dass Altkleider an den 26 Grünschnittcontainerstandorten zu den jeweiligen Standortzeiten abgegeben werden können. Diese neue Abgabemöglichkeit erfolgt zunächst als einjähriges Pilotprojekt und wird, sofern dieses Angebot gut angenommen wird, verlängert.

Weitere Abgabemöglichkeiten sind die auf Privatflächen aufgestellten Altkleidercontainer seitens privater oder karitativer Anbieter*innen.


Schmutzige, zerschlissene Kleidung weiterhin im Restabfall entsorgen

Damit die Getrenntsammlung von kommunalen und auch gemeinnützigen Trägern erfolgreich umgesetzt werden kann, ist es besonders wichtig, auf die sorgfältige Sammlung der Alttextilien zu achten. Daher sollten stark zerschlissene, schmutzige oder anderweitig kontaminierte Textilien auch weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden, betont Anja Maul. Diesbezüglich haben die Mitarbeiter*innen des Stadtbetriebs in den vergangenen Tagen zahlreiche Nachfragen erreicht. „Die Meldungen in manchen Medien haben leider viele Bürger*innen verunsichert“, sagt Anja Maul. „Die Restmülltonnen werden nicht stehengelassen, wenn sich darin Lumpen befinden. Es wird auch keine Strafen dafür geben."

Nur wenn Alttextilien sauber erfasst werden, können sie wiederverwendet oder verwertet werden. Werden andere Abfälle auf diesem Weg entsorgt, können die Altkleider nicht weiterverwendet werden. Dadurch entstehen höhere Abfallgebühren und der ökologische Nutzen der Getrenntsammlung wird gemindert.


Hinweis:

Die Standzeiten und Standorte des Wertstoffmobils sowie der Grünschnittcontainer finden sich im städtischen Abfallkalender oder im Serviceportal der Stadt Aachen.


Was darf in die Altkleidersammlung?

  • Gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderbekleidung
  • Jacken, Mäntel, Pullover, Hemden, Hosen, Kleider, Röcke, Schals, etc.
  • Saubere, tragbare Schuhe (paarweise gebündelt)
  • Haushaltswäsche
  • Tischtücher, Handtücher, Badetücher etc.
  • Bettwäsche, Decken, Gardinen, Vorhänge
  • Hüte, Handtaschen


Was darf nicht in die Altkleidersammlung?

  • Verschmutzte, kaputte oder nasse Kleidung
  • Kleiderbügel
  • Skischuhe, Schlittschuhe, Rollerblades
  • Schmutzige, einzelne oder kaputte Schuhe, Gummistiefel
  • Schaumstoffe
  • Schneidereiabfälle, Putzlumpen, Regenschirme
  • (Gewebe-)Planen
  • Kuscheltiere
  • Unrat oder sonstige Abfälle
  • Liegestuhlauflagen
  • Fußbodenbeläge, Teppiche
  • Matratzen
  • Koffer, Körbe
  • Beheizbare oder leuchtende Kleidung und Schuhe
  • Beheizbare Decken und Kissen


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