Ordnungs- und Sicherheitsdienst

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein maßgeblicher Faktor für die Lebensqualität in einer Stadt. Durch den Streifendienst des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes kurz OSD werden zum einen die Aufgaben effektiv erfüllt und zum anderen wird das subjektive Sicherheitsgefühl der Aachener Bürger*innen erhöht. Durch den Streifendienst steht der OSD, neben seinen eigentlichen Aufgaben, rat- und hilfesuchenden Personen schnell zur Seite.

Eine Gruppe von Ordnungsdienstmitarbeitenden unterhält sich. 

Durch die gut erkennbare blaue Dienstkleidung ist der OSD für alle Bürger*innen eindeutig zu erkennen. Des Weiteren wird unter dem OSD der VED – Vollzugs- und Ermittlungsdienst der Stadt Aachen geführt. Dieser führt z.B. Amtshilfeersuchen anderer Dienststellen durch, wird aber auch selbstständig tätig. Gewalt gegen städtische Bedienstete, gleich in welcher Form, kann nicht toleriert werden. Daher wird jegliche Form von Gewalt gegen die Mitarbeitenden unmittelbar zur Strafanzeige gebracht.

  • Unsere Aufgaben

    Die Hauptaufgabe des OSD liegt in der Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als gesetzliche Grundlage dient hierfür, neben vielen anderen gesetzlichen Bestimmungen,  die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen in der Stadt Aachen“ (Aachener Straßenverordnung). Diese regelt das öffentliche Leben in der Stadt Aachen. Andere gesetzliche Bestimmungen sind z.B. das Ordnungsbehörden-Gesetz NW und das Polizeigesetz NW.

    Zum Beispiel stehen dem OSD nach dem Ordnungsbehördengesetz NW und dem Polizeigesetz NW  im Bedarfsfall auch Befugnisse zu, wie diese von der Polizei angewandt werden dürfen. Dies erfordert ein hohes Maß an Fingerspitzengefühl der Mitarbeiter*innen des OSD. So versucht der OSD zuerst, störende Sachverhalte kommunikativ zu beseitigen. Sollte dies jedoch nicht funktionieren, werden die zustehenden Befugnisse auch angewandt.


  • Schwerpunkte

    • Überwachung von Straßen, Plätzen und Wegen und Grünanlagen im Rahmen der „Aachener Straßenverordnung“ und der Sondernutzungssatzung
    • Jugendschutzkontrollen
    • Bearbeitung von Beschwerden über Lärm- und Geruchsbelästigung
    • Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes NW
    • Gewerbeüberwachung, Gaststättenüberwachung
    • Bürgerservice
    Zwei Ordnungsdienstmitarbeitende laufen einen Gewehweg entlang. 
  • Unsere Befugnissse

    Der Ordnungsdienst hat viele Befugnisse, ähnlich wie die Polizei. Das ist begründet im Ordnungsbehördengesetz (§ 24 OBG NRW) in Verbindung mit dem Polizeigesetz, das in Teilen auch für den Ordnungsdienst gilt sowie in weiteren Rechtsgrundlagen.

    Zur Ausübung seiner Aufgaben ist der Ordnungsdienst befugt:

    • Personalien festzustellen und Daten zu erheben
    • Verwarngelder zu erheben und einzunehmen
    • Durchsuchungen von Personen vorzunehmen
    • Gegenstände sicherzustellen
    • Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen
    • Personen in Gewahrsam zu nehmen

    Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)

    Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)

  • Gemeinsame Anlaufstelle

    Die Gemeinsame Anlaufstelle von Ordnungsamt und Polizei findet man im Verwaltungsgebäude Peterstraße 44-46. Die Gemeinsame Anlaufstelle ist für Bürger*innen werktags im von 7 Uhr bis 21 Uhr geöffnet. Seitens des Ordnungsamts bietet die Gemeinsame Anlaufstelle den Bürger*innen im Schwerpunkt die folgende Dienstleistungen an:

    • Während der Dienstzeiten des Innendienstes des FB 32 werden vorsprechende Bürger*innen zielgerichtet an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter*innen vermittelt.
    • Außerhalb der Dienstzeiten werden vorgetragene Sachverhalte einer fachlichen Zuordnung und Bewertung unterzogen. In diesem Zusammenhang erhalten die Bürger*innen auf Nachfrage erste Informationen und Auskünfte aus den verschiedenen Gebieten des (Sonder-) Ordnungsrechts.
    • Ebenso wird es den Bürger*innen außerhalb der oben genannten Dienstzeiten ermöglicht, ordnungsrechtliche Anzeigen zu erstatten, ordnungsrechtliche Beschwerden zur Niederschrift zu geben, Fundsachen, Schreiben, Dokumente, Anträge, etc. aus dem ordnungsbehördlichen Aufgabenspektrum abzugeben.

    Zur Anlaufstelle

Ein starkes Team für unsere Stadt

„Du möchtest einen Beitrag für ein harmonisches Miteinander und zur Wahrung der Sicherheit in der Stadt leisten? Wir suchen Verstärkung für unser Team!“

Zum Karriereportal

Download

Kontakt

Keine Abteilungen gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.