Allgemeines zur Kommunalwahl
Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Wahl.
Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl statt. Hier finden Sie grundlegende Informationen zur Wahl.
Wahlberechtigt ist, wer
Alle Wahlberechtigten können zudem die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes wählen, in dem sie gemeldet sind.
Teilnahme an der Wahl
Sie können auf drei Wegen an der Kommunalwahl teilnehmen: 
Wenn Sie als wahlberechtigte Person in den Wochen vor der Wahl umgezogen sind, kann sich Ihre An-, Um- oder Abmeldung je nach Zeitpunkt auf Ihre Wahlberechtigung auswirken.
Wenn Sie innerhalb Ihres bisherigen Wahlbezirks umgezogen sind und sich nach dem 4. August 2025 umgemeldet haben, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres alten Stimmbezirks eingetragen und wahlberechtigt.
Eine Umschreibung in den neuen Stimmbezirk ist nicht möglich, auch nicht auf Antrag. Wenn Sie am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem alten Stimmbezirk wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen oder nutzen Sie die Direktwahl.
Wenn Sie in einen anderen Wahlbezirk umgezogen sind und sich zwischen dem 4. und 29. August 2025 umgemeldet haben, wurden Sie automatisch ins Wählerverzeichnis des neuen Stimmbezirks eingetragen und sind dort wahlberechtigt. Sie sollten eine neue Wahlbenachrichtigung an Ihre neue Adresse erhalten haben. Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten, wurden diese ungültig und müssen neu beantragt werden.
Wenn Sie nach Aachen zugezogen sind und sich zwischen dem 4. und 29. August 2025 angemeldet haben, wurden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie sind in Aachen wahlberechtigt und haben per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Wenn Sie sich nach dem 30. August 2025 angemeldet haben, sind Sie für die Kommunalwahl in Aachen nicht wahlberechtigt.
Wenn Sie aus Aachen weggezogen sind und sich zwischen dem 4. und 12. September 2025 in Ihrer neuen Gemeinde angemeldet oder Ihren Wohnsitz in Deutschland abgemeldet haben, haben wir Sie aus dem Aachener Wählerverzeichnisgestrichen. Wenn Sie bereits Briefwahlunterlagen in Aachen beantragt haben, sind diese ungültig.
Weitere Informationen hierzu:
Bei den Kommunalwahlen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt:
Erreicht am 14. September kein*keine Bewerber*in die Wahl des Städteregionsrates und/oder die Wahl der*des Oberbürgermeister*in die absolute Mehrheit, kommt es am Sonntag, 28. September 2025 zu einer Stichwahl.
Bei der Wahl des Rates hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme, mit der sie gleichzeitig ein*eine Wahlbezirksbewerber*in sowie die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe wählt, für die die*der Wahlbezirksbewerber*in aufgestellt ist.
Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl, bei der jeder*jede Wähler*in ebenfalls eine Stimme hat.
Für die Durchführung der Kommunalwahl und Integrationsratswahl benötigt die Stadt Aachen insgesamt rund 2.500 Wahlhelfer*innen. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Ehrenamt: