Personalrat der Stadt Aachen

Wir sind für unsere Kolleg*innen da. Der Personalrat vertritt alle Arbeitnehmer*innen sowie alle Beamt*innen, einschließlich der Auszubildenden, Praktikant*innen und Beschäftigte in besonderen Maßnahmen.
Personalräte und Mitglieder
- Mitglieder der Geschäftsstelle
- Mitglieder des Gesamtpersonalrates
- Mitglieder des Personalrates der allgemeinen Verwaltung
- Mitglieder des Dienststellenpersonalrates des Aachener Stadtbetriebes (E 18)
- Mitglieder des Dienststellenpersonalrates des Gebäudemanagements (E 26)
- Mitglieder des Dienststellenpersonalrates der Feuerwehr (FB 37)
- Mitglieder des Dienststellenpersonalrates des Stadttheaters und Musikdirektion (E 46/47)
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Zum Serviceportal der Schwerbehindertenvertretung
Die Mitglieder der jeweiligen Personalräte werden regelmäßig alle vier Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt. Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretung werden in gesonderten Wahlverfahren gewählt. Die jeweiligen Personalräte führen mindestens einmal im Kalenderjahr eine Personalversammlung durch. Dabei berichten sie über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Personalräte in Nordrhein-Westfalen ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).
Nach dem LPVG hat der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte. Eine wichtige Aufgabe des Personalrates ist, über die Einhaltung der zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu wachen.
Aus dem reichhaltigen Katalog der gesetzlich beschriebenen Aufgaben können hier nur einige beispielhaft aufgeführt werden:
Mitbestimmung
- Einstellung, Weiterbeschäftigung, Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Abordnung
- Zuweisung von Beamten*innen und Arbeitnehmern*innen,
- Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung
- Beförderungen, Laufbahnwechsel
- Versagung, Untersagung, Widerruf von Nebentätigkeit
- Ablehnung von Teilzeit oder Beurlaubung bei Arbeitnehmer*innen
- etc.
Anhörung
- Entlassungen ohne Frist
- außerordentlichen und fristlosen Kündigungen
- grundlegende Änderungen bei Arbeitsabläufen,
- Erweiterungsbauten, Anmietung von Diensträumen
- Förderpläne zur Gleichstellung
- etc.
Mitwirken
- wesentliche Änderung von Arbeitsverträgen
- Entlassungen von Beamten auf Probe oder auf Widerruf,
- ordentlichen Kündigungen
- ordentlichen Kündigungen in der Probezeit
- Erhebung von Disziplinarklagen
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Stellenausschreibungen
- etc.