Die Stadtsanierung hilft dabei, gewachsene Stadt- und Ortsbereiche zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dabei sollen bauliche, funktionale und soziale Probleme verbessert oder beseitigt und Ortszentren als lebendige und attraktive Bereiche gestärkt werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Stadtplanung und im Baugesetzbuch geregelt. Städte und Gemeinden können damit bestehende Quartiere gezielt weiterentwickeln, um ihre Nutzung, Gestaltung und Lebensqualität im Interesse der Allgemeinheit zu sichern oder zu verbessern.

Maßnahmen und Vorbereitung
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Vorbereitende Untersuchungen
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen helfen dabei, Stadt- und Ortsquartiere mit baulichen, funktionalen oder sozialen Problemen nachhaltig zu verbessern und zukunftsfähig zu gestalten. Sie beziehen sich immer auf ein klar abgegrenztes Gebiet, das durch eine Sanierungssatzung festgelegt wird.
Bevor ein Gebiet als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden kann, müssen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) sogenannte vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt werden. Diese dienen dazu, zu prüfen, ob in einem Gebiet tatsächlich städtebauliche Missstände oder Entwicklungsdefizite vorliegen und ob eine Sanierungsmaßnahme sinnvoll und erforderlich ist.
Während der vorbereitenden Untersuchungen wird das Gebiet umfassend betrachtet.
Dabei werden unter anderem
- der bauliche Zustand von Gebäuden und Freiflächen,
- die Nutzung des Gebiets,
- die Verkehrs- und Freiraumsituation,
- die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie
- die Mitwirkungsbereitschaft von Eigentümer*innen sowie weiterer Beteiligter
untersucht.
Auf dieser Grundlage werden Ziele für die Entwicklung des Quartiers festgelegt und geeignete Maßnahmen erarbeitet.
Dazu gehören beispielsweise
- die Modernisierung von Gebäuden,
- die Aufwertung öffentlicher Räume,
- die Verbesserungen im Bereich Mobilität,
- die Klima(folgen)anpassung oder
- die Stärkung der Nahversorgung.
Alle Ergebnisse werden in einem Handlungskonzept zusammengefasst.
Die vorbereitenden Untersuchungen sind ergebnisoffen. Das bedeutet: Erst nach Abschluss der Untersuchungen wird entschieden, ob ein Sanierungsgebiet ausgewiesen werden soll. Ist dies der Fall, werden die geplanten Maßnahmen konkretisiert und innerhalb eines festgelegten Zeitraums umgesetzt.
Sanierungsverfahren
Für die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme kommen grundsätzlich zwei Verfahren in Betracht:
Umfassendes Sanierungsverfahren
Dies ist das Regelverfahren. Es kommt zur Anwendung, wenn besondere sanierungsrechtliche Vorschriften erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Genehmigungsvorbehalte für bestimmte Bauvorhaben, Grundstücksgeschäfte oder andere Rechtsvorgänge im Sanierungsgebiet.
Vereinfachtes Sanierungsverfahren
Das vereinfachte Verfahren wird gewählt, wenn die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften für die Erreichung der Sanierungsziele nicht erforderlich sind.
In beiden Sanierungsverfahren können Städte und Gemeinden Fördermittel von Bund und Ländern zur Finanzierung der Maßnahmen einsetzen.
Gebietskulissen

Altstadtquartier Büchel
Für das Altstadtquartier Büchel ist mit Ratsbeschluss vom 22.04.2026 eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Vollverfahren beschlossen worden. Hier können Sie sich über die Sanierungsmaßnahme informieren.

Östliche Innenstadt
Für die östliche Innenstadt ist mit Ratsbeschluss vom 15.07.2026 ein Stadtumbaugebiet beschlossen worden. Hier können Sie sich über die weiteren Schritte informieren.
Überblick
Sanierungsgebiete im vereinfachten Sanierungsverfahren

Aufgrund der auslaufenden und bereits abgeschlossenen Programmgebiete – Innenstadt (Innenstadtkonzept 2022), Aachen Nord, Brand Beverau und Haaren - werden durch die Stadt Aachen hierfür keine weiteren Städtebaufördergelder beantragt.
Innenstadtkonzept 2022
Das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (vereinfachtes Verfahren) mit Hauptbahnhof und Burtscheid bietet zusammen mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadtkonzept 2022 die Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln des Landes NRW. Seit 2015 setzt die Stadt Aachen mit Unterstützung der Städtebauförderung eine Vielzahl an Maßnahmen zur Attraktivierung des Gebietes um.
Basierend auf dem Handlungskatalog des Innenstadtkonzeptes 2022 werden seit 2015 zahlreiche Voruntersuchungen, Konzepte erstellt und Maßnahmen in diesem Rahmen umgesetzt: darunter die Premiumfußwege als attraktives Fußwegenetz, die Sichtbarmachung der Aachener Bäche oder die Erarbeitung einer Perspektive für den Kurstandort Burtscheid. Projekte wie der Umbau der Krämerstraße oder des Hofs sind einige der bereits umgesetzten Projekte des Innenstadtkonzeptes 2022, die durch Städtebaufördermittel unterstützt wurden.Im Jahr 2024 wurde die 10. und letzte Förderstufe mit Fokus auf das zentrale Projekt „Theaterplatz“ bewilligt. Die Förderkulisse ISEK Innenstadt endet mit der Umsetzung des Theaterplatzes. Die Aufhebung der Satzung wird in diesem Zusammenhang angestrebt.
Aachen Nord
Das Förderprogramm „Soziale Stadt Aachen-Nord“ endete im Jahr 2021. Aus diesem Programm werden aktuell die letzten Maßnahmen, unter anderem die Umgestaltung des Europaplatzes und der Tal- und Scheibenstraße umgesetzt.
MehrBrand
Im Kontext der Rahmenplanung Brand konnten unter anderem mit der Umgestaltung des Markplatzes in Aachen-Brand, dem Bau der neuen Turnhalle an der Marktschule und der Verbreiterung der Vennbahntrassen wichtige Projekte für die Attraktivität des Stadtteils umgesetzt werden. Die Gebietskulisse Brand gilt als beendet. Das letzte Projekt, der „Pocket Park“ an der Vennbahntrasse, befindet sich in den letzten Zügen der Umsetzung.
Beverau
Im Gebiet „Beverau“ liegt ein besonderer Fokus auf der Begegnung im Quartier und der Initiative der Menschen vor Ort. So wurde bereits das „Gut Branderhof“ zu einem Nachbarschafts- und Begegnungszentrum umgestaltet und ein Quartiersplatz an dem Gut neugestaltet. Ferner wird ein Verfügungsfonds für den Stadtteil eingerichtet.
Haaren
Auf Basis des 2013 beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes Haaren werden vielfältige Maßnahmen zur Qualifizierung der Freiräume und öffentlicher Plätze durchgeführt. Dazu gehören die Projekte: „Rund um St. Germanus“, „Park am alten Friedhof“ und der Umbau der Wurm- und Haarbachauen.
Auch private Investitionen in die Modernisierung von Gebäuden können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden. Weitere Information dazu finden Sie unter „Modernisierungsbescheinigung“.