Reumontstraße / Leonhardstraße Bebauungsplan Nr. 1016

Kurzinfo

Projekt: Bebauungsplan - Reumontstraße / Leonhardstraße -

Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz und Leonhardstraße

Größe:  ca. 0,5 ha

Geplante Nutzung: Feuer- und Rettungswache, Sportplatz und Spiel- und Sportfläche

Aktuelle Projektphase:  Wohngebäude

Aktuell

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 07.04.2025 bis 09.05.2025. (Veröffentlichungsfrist)
Veröffentlichung im Internet: über das zentrale Internetportal des Landes NRW (NRW.Portal) unter beteiligung.aachen.de und beteiligung.nrw.de

Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung der Planung (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400 (Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr)

Karte

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 20.03.2025

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung: 07.04.2025 - 09.05.2025 über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter unter beteiligung.aachen.de und beteiligung.nrw.de und Ausstellung der Planung

Planung

Ermöglicht durch das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz), in Kraft getreten am 23.06.2021, soll für das Plangebiet eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden sowie Planungsrecht für eine Wohnbebauung, bei der sich die Quote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nach der grundsätzlich festgelegten Quote von 40% nach Quotenbeschluss richtet, geschaffen werden.

Hinweise bei öffentlicher Auslegung:


DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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