Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude - BP Nr. 1004

Kurzinfo

  • Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Monheimsallee / ehemaliges Knappschaftsgebäude 
  • Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Monheimsallee und dem alten evangelischen Friedhof
  • Größe: ca. 0,5 ha.
  • Geplante Nutzung: Nutzungsmischung aus Wohnen, Gewerbe sowie Nutzungen mit öffentlichem Charakter
  • Aktuelle Projektphase: Veröffentlichung im Internet

Karte

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 27.04.2023
Öffentliche Auslegung: 05.06.2023 - 07.07.2023 (Ausstellung der Planung)

Erläuterungen zur Planung

Im Bereich zwischen Monheimsallee und dem ehemaligen evangelischen Friedhof soll ein gemischt genutztes Quartier entstehen. Ziel der Planung ist es, ein neues Gebäudeensemble am Stadtpark zu entwickeln und zentrumsnahe Wohn- sowie nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen zu realisieren. Entstehen soll eine Nutzungsmischung aus Wohnen, Büro und Dienstleistungen sowie Nutzungen mit öffentlichem Charakter. 

Hinweis bei öffentlicher Auslegung:

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Internet (Standard):

Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich. 

Zusatzhinweis Internet bei öffentlicher Auslegung:

Rechtlich maßgebend sind allein die Originalpläne und Originalunterlagen am Ort der Offenlage.

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